Sparbücher der Kinder

  • Moin


    Folgender Sachverhalt: Ich und meine Frau haben uns getrennt und sie strebt die Scheidung an. Ich bin voll berufstätig und zahle Unterhalt. Da der Unterhalt aber für Sie und die 3 Kinder nicht ausreicht, müsste sie, da ohne eigenes Einkommen, Hartz 4 beantragen.
    Nun hat meine Mutter für jedes unserer 3 Kinder ein Sparbuch angelegt, auf das sie jeden Monat jeweils 50€ einzahlt. Die Sparbücher laufen auf den Namen der Kinder.
    Wie verhält sich der Sachverhalt jetzt, wenn meine Frau Leistungen beantragt? Müssen diese Sparbücher angegeben werden? Und werden Sie auf evtl. Ansprüche angerechnet? Sollte meine Mutter die Sparbücher evtl. sogar kündigen ( was mit erhäblichen finanziellen Einbußen verbunden wäre)? :confused:


    Besten Dank im Vorraus


    para

  • Natürlich sind die Sparbücher der Kinder anzugeben wenn sie auf deren Namen laufen, da sie Vermögen der Kinder sind (auch wenn die Oma dies für die Kinder anspart).


    Alles andere wäre Betrug da tatsachen anzugeben sind. Nur so kann geprüft werden ob tatsächlich Anspruch auf Sozialleistungen besteht!


    Auch Kinder haben einen Freibetrag (vgl. § 12 Abs. 2 Nr. 1a SGB II "ein Grundfreibetrag in Höhe von 3.100 Euro für jedes hilfebedürftige minderjährige Kind" und Nr. 4. "ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 Euro für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen").


    Wenn die Sparbücher deiner Kinder höher sind ist das übersteigende Vermögen normalerweise zuerst zu verwerten.


    Was verstehst du unter "erheblichen finanziellen Einbußen"?

  • Moggele


    Danke für die Info.
    "erheblichen finanziellen Einbußen" soll heißen, das die Sparbücher bei vorzeitiger Kündigung halt nur normal als Sparbuch verzinst werden. Alle Prämien wurden ja nur unter der Bedingung gezahlt das die Kohle längerfristig angelegt wird.
    Nochmals Danke für die kompetente Antwort


    Para