Unsicher ob wir zusammenziehen

  • Hallo!
    Mein Freund möchte gern bei mir einziehen! Er war bisher selbstständg, muß das Gewerbe aber wegen Pleite aufgeben! Er ist zuhause rausgeflogen und weiß nicht wohin, er ist 38! Er möchte bei mir und meinen Kindern einziehen. Ich wohne im eigenen Haus und verdiene 1000 Euro ! Habe ich Nachteile wenn ich einen Hartz4-Empfänger bei mir einziehen lasse? Werden meine 1000 Euro (immerhin haben wir die mit 4 Personen- also meine drei Kinder und ich) auf sein Hartz4 angerechnet? Bekomme ich vom Amt Miete für seinen Wohnanteil? Das Haus ist nicht abbezahlt und umsonst lasse ich ihn sicher nicht bei mir wohnen! Es hört sich hart an, aber ich muß auch gucken wo ich bleibe! Vielen Dank für eure Antworten und noch einen schönen Abend

  • Moin,


    das mit dem zusammenziehen ist menschlich, aber Menschlichkeit ist kein Entscheidungskriterium für Leistungen nach dem SGB II.


    Zunächst besteht die Möglichkeit nach § 7 Absatz 3 und 3a SGB II das sogenannte Probejahr in Anspruch zu nehmen. Bisher war die ARGE immer in der Situation, die eheähnliche Lebensgemeinschaft nachzuweisen, mittlerweile hat der Gesetzgeber den Spieß durch die Einfügung des Absatzes 3a umgedreht. Ist das Probejahr vorbei, dann ist man in der Situation, den Nachweis erbringen zu müssen, es handelt sich nicht um eine eheähnliche Gemeinschaft, naturgemäß ist sowas schwierig. Aber wieder rausschmeißen kann man ja auch noch ...


    Über deine Finanzielle Situation kann ich ohne nähere Angaben nix sagen, aber vielleicht solltes du dich mal erkundigen, ob du nicht selbst für dich und deine Familie sogar Anspruch auf Leistungen hast. Damit ist nicht nur SGB II (fälschlich immer wieder als Hartz 4 bezeichnet) gemeint. Wohngeld, in deinem Fall Lastenzuschuss, Unterhaltsvorschuss, soweit der Kindesvater nicht zahlt, Kinderzuschlag ebenso.


    Dazu würde ich auch mal die Entwicklung des Gesetzes SGB II im Auge behalten. Bisher ist noch nicht klar, ob die Regelsätze angepasst oder angehoben werden und wie sich die Absetzungsbeträge vom Einkommen entwickeln. Unversehens wird man durch eine Gesetzesänderung hilfebedürftig. Die Anpassung des Wohngeldgesetzes und die Erhöhung des Kindergeldes ab 2009 war schon ein erhebliches Zeichen für eine Tendenz nach oben bei den Transferleistungen das Staates.


    Im Internet gibt es genügend Berechnungsmöglichkeiten zu diesen Fragen, ansonsten kann man sich auch bei den zuständigen Stellen erkundigen und mal eine Berechnung machen lassen, die freuen sich auch, wenn man sich erstmal beraten und berechnen lässt, bevor ein Antrag gestellt wird, der dann doch wieder abgelehnt würde.


    Und nur keine Scheu, es ist traurig, wenn man in diesem Staat nicht mal durch Arbeit seinen Lebensunterhalt und den der Familie bestreiten kann. Dann staatliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, dafür muss man sich nicht schämen - schämen sollten sich andere, die diesen Staat so an die Wand gefahren haben und dies imm,er noch tun.

  • Hallo!
    Danke für eure Antworten!
    Besonders interessant ist der Hinweis man könne sich vor der Antragstellung beraten lassen. Ich dachte bisher, das man keine Auskünfte bekommen würde-ohne Antrag!
    Schwierig ist natürlich das ich nichts mehr mit dem Amt zu tun haben möchte!
    Ich bin seit der Arbeitsaufnahme nicht mehr hilfeberechtigt, ich bekomme etwas Unterhalt von meinem Ex, einen minimalen Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt (eigentlich zum lachen wenns nicht so traurig wäre) und Lastenzuschuß! Wir kommen halbwegs klar, aber eine 5 Person bring ich nicht mit durch!


    Wir werden uns wohl vor der Antragstellung beraten lassen und dann sehen ob er zu mir zieht oder ob er sich eine eigene Wohnung sucht!


    Wie wird das vom Amt überhaupt berechnet mit der Miete wenn er bei mir wohnen würde! Ich zahle das Haus noch ab und er müsste ja auch einen Mietanteil (oder so ähnlich) tragen!


    Gruss
    Wuselmama