Hilfe Leistungen gekürzt ???

  • Hallo zusammen ich habe da mal eine frage weil ich selbst mom nicht mehr durchblicke. Zum Sachverhalt : Meine Freundin und ich Leben zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft ich erhalte Arbeitslosengeld 1 meine Partnerin bekommt Hartz 4. Bei mir ist soweit alles in Ordnung aber bei meiner Partnerin nicht. Sie hatte am 13.10 den ersten Termin verdusselt weil Sie Krank im Bett lag ich allerdings habe an diesen Termin auch nicht mehr gedacht. Wir also sofort angerufen und Sie entschuldigt (vermerk wurde gemacht) ferner haben wir das noch schriftlich wiedergelgt und darum gebeten um einen neuen Termin und dieses Schreiben direkt abgegeben. Kurz noch was meine Partnerin bekommt einmal die Leistung von der Agentur (Sicherung des Lebensunterhalts) und einemal vom Sozialamt Unterkunftskosten. So heute bekommt Sie Post von der Agentur mit folgendem Inhalt: der Ihnen zustehende Anteil AlgII wird monatlich um ein 10 von Hundert der maßgebenden Regelleistung höchstens jedoch in Höhe des Ihnen zustehenden Gesamtbetrag abgesenkt ergibt eine Absenkung von 18,80 € monatlich. Da wir beide 18,80 € bekommen sind das ja keine 10% sondern 100 % bei Ihr die einbehalten werden oder ??? Dann bekommen wir noch einen Brief vom Sozialamt mit folgendem Inhalt Die Agntur für Arbeit hat bei Frau ...... eine Pflichtverletzung bla bla bla festgestellt, dies hat eine Absenkung der Unterkunftskosten von 10 % zur Folge.


    Jetzt verstehe ich nichts mehr bekommen wir nun von beiden Trägern die 10 % abgezogen bzw. sogar 100 % von der Agentur oder wie soll ich das verstehen. Ich blicke nicht durch mom kann mir jemannd einen Rat geben was ich machen soll Einspruch oder ähnliches oder ist das alles richtig so ????
    Bitte heflt mir es ist sehr wichtig
    Danke im vorraus für eure Beiträge