mit meinem Onkel zusammen ziehen !

  • Hallo Leute,


    Ich hätte mal eine Frage bezüglich " wohnen mit dem Onkel "


    Ich lebe seid ich 17 3/4 bin alleine nun bin ich langsam 20 Jahre jung in 2 Monaten und wollte eventuell mit meinem Onkel zusammen ziehen,er wohnt auch noch beim Vater :D aber um Ihn zu pflegen


    Nun auf die Frage bezogen jetzt wie läuft das ab,wenn ich jetzt oder in 2-3 Jahren zusammen ziehen
    eine Wohnung haben usw.


    Mein Onkel ist fast Rentner und wie ist das mit dem Mietvertrag oder mit der abrechnung wer muss was angeben ? Bedarfsgemeinscht nur meien Sorge wäre es,dass wenn wir zusammen wohnen irgndetwas abgezogen wird ?!


    Zu mir: zur Zeit Arbeistsuchend,hatte einige Therpien hinter mir und noch vor mir


    mit freundlichen Grüßen,
    loco:)

  • Halllo, ich wollte einmale bei der Arge geltend machen (damals 25), dass Sie mir 100€ Mieterstatten, die ich meinen Eltern bezahlen, weil sie mich weiterhin unterhalten. Immerhin haben die auch höhere Ausgaben dadurch. Die Arge meinte Mietzuschusse wenn man bei Familienmitgliedern 1. Grades wohnt gibt es nicht. Es soll zuviele gegeben haben die das ausgenutzt haben. Könnte sein, dass die Arge dir dann nichts für die Miete oder Verpflegungsaufwand für deinen Onkel gibt.
    Kann jedoch auch anders gewertet werden. Mir hat damals die Arge gesagt, ich solle mir eine eigene Wohnung suchen dann werde ich die Miete bezahlt kriegen. Das war so vor 4 Jahren. Gruß CollinsSar

  • An und für sich ist gesetzlich vorgeschrieben, dass du bis zum 25. Lebensjahr bei deinen Eltern wohnen mußt bzw. die dich unterhalten müssen. Aber da du schon länger alleine lebst, dürfte diese Regelung/Vorschrift für dich an sich nicht mehr greifen. Das, was CollinsSar geschrieben hat betrifft es nicht, mal abgesehen davon, dass dein Onkel kein Familienangehöriger / Verwandter 1. Grades ist. Ihr solltet einen richtigen Mietvertrag bzw. Untermietvertrag schließen, in dem alles geregelt und auch die monatliche Miete festgelegt ist. Dann dürfte es keine Schwierigkeiten geben. Sollte dein Onkel H IV-Empfänger sein trotz Rente, wird die Miete vom Amt für ihn natürlich nicht mehr komplett übernommen für ihn, wenn du bei ihm einziehst, weil du ja natürlich dann auch einen Anteil Miete zahlen mußt. Ihr würdet als eine HG / Hausgemeinschaft gewertet werden, nicht als BG = Bedarfsgemeinschaft.