Steuerrückstattung, Hartz IV und Insolvenz

  • Hallo,
    ich habe mal ne frage...Wem gehört das Steuerrückgeld von ca. 1.500 € wenn jmd. Harzt IV empfänger ist und die Insolvenzverfaren seit 4 jahre läuft?


    Der Hartz IV empf. das Arge oder dem Treuhänder.?:cool:


    ich würde mich freuen wenn jmd. mir die antwort geben würde. :rolleyes::confused:
    Danke

  • Hallo,


    wenn du bereits in der Wohlverhaltensphase bist (und das scheint so, sonst hättest du keinen Treuhänder) und es keinen gegenteiligen Beschluss des Insolvenzgerichtes gibt, gehört die Steuerrückerstattung erstmal dir.


    Jedoch wird alles zufließende Geld für ALG II als Einkommen gesehen - entsprechend wird die die Rückerstattung in den Monat, in dem du sie erhältst auf das ALG II angerechnet. Wenn die Rückerstattung deine monatlichen ALG II-Bezüge überschreitet, erfolgt aber keine Anrechnung auf den nächsten Monat. Du hast also maximal einen Monat keinen Anspruch auf ALG II (Ausnahme: SEHR hohe Rückerstattungen).


    Grüße,
    Joachim