Haus mit 135qm zu groß f. 4P ?

  • Wenn du noch im ALG I - Bezug bist, kannst du versuchen, Wohngeld zu beantragen, ob das bewilligt wird, hängt von der Personenanzahl ab; ich könnte mir eher vorstellen, dass du / ihr also kein Wohngeld erhaltet, sondern aufstockendes ALG II beantraen müßt. Wohneld wird nämlich nur bewilligt, wenn man ansonsten seinen Lebensunerhalt bestreiten kann. Für den Fall des aufstockenden ALG II gilt folgendes für euch: Wenn es sich um ein Eigenheim handeln würde, lägst du mit den 130 qm Wohnfläche innerhalb der zulässigen Grenzen und müßtest zusehen, wie du neben dem Satz, den du zur Deckung eurer Kosten der Unterkunft erhälst, die restliche zur Deckung eines Kredites erforderliche Summe aufbringst. Da es sich allerdings um ein gemietetes Objekt zu handeln scheint, kommt es darauf an, wie viele Personen ihr seid, die in dem Haus wohnen und ob demnach die zulässige Höhe der Kosten der Unterkunft überschritten ist oder nicht; davon hängt eine mögliche Bewilligung ab; im übrigen wird ein Umzug in eine kleinere und auch billigere Wohnung vorgeschlagen bzw. gefordert.

  • in welchem rahmen eure leistungen liegen würden, bezüglich der miete..da ruft einfach mal auf der arge an, fragt unverbindlich die dame am phone, was einer 4 köpfigen familie zusteht..dann könnt ihr nebenher mal suchen, was es da so in eurem gebiet gibt..