Kind untergejubelt

  • Hallo, ich brauche dringend Hilfe!
    Ich werdeungewollt Vater.
    Wie ist das rechtlich geregelt wenn die Frau sagt ich nehme die Pille und nimmt sie garnicht.#Das Kind wurde mir sozusagen untergekubelt. Was kann ich machen?, muss ich Unterhalt zahlen?

  • Hallo alle zusammen,
    ich bin neu hier und hoffe das auch mein Problem gelesen und hoffentlich beantwortet wird:
    Mir wurde vor 7 Jahren auch ein Kind ganz mies untergejubelt und ich habe trotzdem zu der Mutter gehalten und wir hatten abgemacht,und sie gab auch beim Jugendamt an,sie weiss nicht wer der Vater ist.Durch einen geheimen Test haben meine Eltern und ich aber ermitteln können,dass ich der leibliche Vater bin!Ich habe offiziell seit 7 Jahren auch nur HartzIV bezogen und meine Eltern haben sich auch immer um die beiden gekümmert(auch finanziell ohne Ende!).Meine Tochter hat ein ganz tolles Verhältnis zu meinen Eltern(ihre Oma und Opa).Jetzt dreht seit 2 Monaten die alte an den Knmöppen und wir haben keine Möglichkeit,an das Kind zu kommen!Wie kann ich vorgehen,was erwartet mich?Ich beziehe seit 7 Jahren Hartz IV bis Ende 2009-dann wird neu berechnet,da ich mich im Juli selbstständig gemacht habe!!!Vielen vielen Dank,an alle die antworten!!!Euer Christian

  • du kannst dir zwar das umgangsrecht vor gericht erstreiten, aber das kostet einen anwalt und geld.
    vollzogen wird es dann sicher nicht, weil keine polizeiliche behörde eine zwangsvorführung des kindes durchführen wird. die mutter müsste dann evt. eine geldstrafe bezahlen.
    am besten ist, wenn deine eltern erstmal den geldhahn zudrehen.

  • alles nur im interesse meiner tochter und meiner eltern für mich wird sich ja nicht viel ändern denn auch wenn ich noch nirgends auf dem papier als vater unterschrieben habe,hab ich doch trotzdem auf meine tochter!Bitte dringend um antwort!!!THX-chrishy

  • @ nino89 Du warst ja an der Zeugung des Kindes nicht ganz unbeteiligt und wenn du da auf Nummer sicher gehen willst dann benutze in Zukunft Kondome.


    chris 1979 Da wird dir nur der Weg zum Anwalt bleiben.Mit einem Beratungsschein der dich 10 Euro kostet kannst du dich erstmal beraten lassen.Ein Umgangsrecht steht dir zu und auch die Großeltern können dieses einklagen.Außerdem könntest du im Jugendamt um Hilfe bitten das im Interesse des Kindes der Umgang weiterhin stattfindet.

  • nachzahlen musst du nichts, denn es scheint ja offensichtlich keinen titel zugeben. und da du ja "offiziell" seit 7 Jahren Hartz4 beziehst, (Hartz gibt es aber erst seit 2005) bist du vom finanziellen nicht in der lage, weder für die vergangenheit und die zukunft unterhaltsleistungen zuerbringen. da bleibt der mutter nur der weg, erziehungsgeld zubeantragen. aber ich tippe mal, dass sie das schon lange gemacht hat.