Aufgage der Widerspruchstelle in den Sozialbehörden

  • Hallo,


    ich bring kurz mal einen Abriss, damit man weiss worum es geht.


    Ich habe einen Bescheid bekommen, in dem mir ALG2 teilweise aufgehoben wurde. Ich soll für 2 Monate kein Geld bekommen.


    Gegen diesen Bescheid habe ich Widerspruch eingelegt (15.10). Nachdem ich ewig nichts mehr gehört habe, bin ich nun diese Woche (9.11) in die Arge und habe nachgefragt, wie es mit der Bearbeitung aussieht. (Mir geht langsam mein Geld aus - meine Miete für den Monat ist noch offen etc...)


    Jetzt wurde mir in der Widerspruchstelle gesagt, dass meinem Widerspruch stattgegeben wurde - sprich man hat mir recht gegeben. Ich sollte in Kürze von der Leistungsabteilung etwas hören.


    Nun, hab ich in der Leistungsabteilung nachgehört und wollte fragen, wann ich wieder mit Zahlungen rechnen kann.


    Der Sachbearbeiter dort hat erstmal sehr überrascht geklungen und wollte gar nix sagen, er war nicht gerade freundlich oder sonstiges (ist man ja aber gewohnt). Allerdings kam schon rüber, dass er die Entscheidung der Widerspruchstelle nicht akzeptieren wollte. Er meinte dann zu mir ich bekomme in den nächsten Tagen einen Anruf.
    Am nächsten Tag klingelte das Telefon und der SB war dran. Er meinte zu mir, der Fall sei nicht abschliessend entschieden. Auf Nachfrage erklärte er mir, dass die Widerspruchstelle den Widerspruch nicht allein entscheide. Über Nachfragen gestaltete sich das ganze dann nachträglich so, dass der SB in die Widerspruchstelle gegangen ist und dort gesagt habe, dass es anders entschieden werden müsste. Er sagte mir ich erhalte dann in den nächsten Tagen Antwort.


    Also nun zu meiner Frage.


    Ein Widerspruch gegen einen Bescheid der Leistungsabteilung wird normalerweise über die Widerspruchstelle entschieden. Wenn es nun jetzt so ist, wie bei mir, dass die Leistungsstelle die den Bescheid geschrieben hat mit dem man nicht einverstanden ist, auch den Widerspruch entscheidet - ist das Rechtens?


    Dürfen die das?


    Ich frage mich das, weil die Widerspruchstelle dann für mich keinen Sinn macht, wenn das die Leistungsstelle selbst entscheiden kann, wann einem Widerspruch stattgegeben wird.


    Wäre cool, wenn hier jemand etwas qualifiziertes zu sagen kann - vielleicht mit Rechtshinweis oder so.


    Darf sich die Leistungsstelle in die Angelegenheiten der Widerspruchstelle einmischen???


    Bitte keine "Ich glaube es ist so"-Antworten, die helfen mir Momentan nicht wirklich, danke.


    Viele Grüsse

  • Hallo!


    Die Widerspruchsstelle prüft nicht unbedingt in Deinem Sinne, sondern vielmehr ob der Sachbearbeiter der Dir etwas will sachlich und richtig gegen Dich argumentiert, darüber hinaus hat diese Abteilung auch noch die Anweisungen der BA Nürnberg zu berücksichtigen und umzusetzen - soll heissen, selbst wenn im gesetz und von der Rechtslage her etwas zu Deinen Gunsten gesehen werden könnte/müsste ist dies keine Garantie dafür das die Widerspruchsstelle in Deinem Sinne entscheident. Im Gegenteil wenn eine anders lautende Anweisung besteht, und ich weis wovon ich spreche, kann es sein das zum Zwecke von Schaffung entsprechender anderer Ergebnisse auch schon mal Dein im Grunde berechtigter widerspruch von der Rechtsabteilung abgelehnt wird, in der Hoffnung das eben ein bzw. kein Gerichtsverfahren zu dem von der BA angestrebten Ergebnis führen wird.


    Genau so unerträglich ist eigentölich der Umstand, das erst nach 6 Monaten eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht eingereicht werden kann, sollte man den normal üblichen Weg einschlagen. Per Eilverfahren, und hier muss man wieder die besonderen Nöte und Umstände erklären kann auch das bis zu 6 Wochen dauern.


    Mir ist jetzt sogar folgendes passiert, aufgrund von erhaltener Prozesskostenhilfe muss ich jetzt den Umstand meiner Bedürftigkeit nachweisen, also ob ich nach wie vor ALG II beziehe. Die ARGE war aber letztlich die Institution die quasi um überhaupt eine Versorgung zu bekommen quasi die Klage gegen den Arbeitgeber gefordert hat, ich war also aufgrund gesetzlicher Vorgaben gezwungen Prozesskostenhilfe zu beantragen, eventuell hätte ich, da mir der Arbeitgeber und sein Verhalten ja bekannt ist sogar auf eine Klage verzichtet, aber das hätte zu einer Nichtberechtigung vom Leistungsbezug geführt.


    Dies ist ein gutes beispiel dafür das Bürokraten sich die Arbeit selbst machen, aus meiner Sicht gänzlich unnötig, denn wer ALG II beantragt hat in der Regel auch kein Geld für Gerichtsverfahren und wenn der Staat diese Forderung erhebt sollte er auch die Prozesskostenhilfe für den Betroffenen tragen.


    Besonders klasse ist das ich immer noch über 300€ vom Arbeitgeber zu bekommen habe, also muss man diese klugen Menschen mit Ihren eigenen Waffen schlagen.


    Ich habe jetzt also mitgeteilt das ich nicht zur Abgabe bereit bin, führt dazu das dann die Prozesskostenhilfe sofort fällig wird und das der staat dann eine Forderung geegn mich hat kann er bei mir fänden bzw. dort wo ich noch Geld zu bekommen habe. Tja und so dackelt dann in absehbarer Zukunft ein Staatsbediensteter zu dem Unternehemer der mir meinen Lohn schuldet und da beide Beträge in etwa gleich hoch sind kommt mir das sehr gelegen, dann bin ich dem Staate trotz eines berechtigten Anspruchs nichts mehr schuldig und die haben Ihre Arbeit, und hoffentlich meh wie denen lieb ist!


    Also zu Deinem Eingangsproblem, denke wie beim Schach spielen, am besten immer ein paar Züge im Voraus!


    Gruss
    Horst