Gutachten

  • Hallo,
    ich(53j.) nehme derzeit an einer Maßnahme der Arge teil: "Gesundheitsförderung für erwerbsfähige Kunden mit gesundheitlichen Problemen". 60% GdB unbefristet, Herz- und Lungenkrank, Diabetiker, Gicht- und Prostataprobleme, außerdem massive Probleme mit der gesamten Wirbelsäule. 17 Tabletten täglich und die Rente wurde abgelehnt, aber im Januar darf ich zur REHA fahren. Ich bezweifle, das der Diplom-Sozialpädagoge der Maßnahme mehr auf dem Kasten hat, als meine vielen Ärzte. Der ist ziemlich überheblich, so dass ich ihm erklärt habe, das diese Maßnahme dazu dient, die Statistik zu schönen und das Gute daran ist, das sein Arbeitsplatz erhalten bleibt. Danach hat er mir in drohender Körperhaltung erklärt, das ich die "Sache" sehr ernst nehmen sollte. Jetzt musste ich ihm die Befreiung von der ärtzl. Schweigepflicht unterschreiben, damit er Gutachten einholen kann.
    Nun meine Frage: Muss ich ihm die Gutachten der Ärzte z.B. wegen der Klage auf Rente durch den VdK vorlegen? Und kann ich verlangen, dass er seinen Bericht über mich an die Arge mir zur Einsicht gibt?
    Ich freue mich über eure Antworten, egal wie sie ausfallen.
    Grüsse Norbert