Kontakt erzwingen - Kürzung Unterhalt???

  • Hallo!!
    Ich habe ein kleines Problem bzw. meine Tochter. Also meine Tochter ist im Oktober 18 geworden und erhält von ihrem Vater jetzt direkt den Unterhalt.
    Ich habe noch eine weitere Tochter bei der der Unterhalt über das JA an mich gezahlt wird.
    Außerdem hat mein Ex noch eine 8-jährige Tochter mit seiner neuen Frau.
    Nun das eigentliche Problem. :eek: Aufgrund des Verdienstes und der Anzahl der Unterhaltsberechtigten Kinder zahlt er nur nach Mangelfallberechnung. Das heißt er zahlt schon sowieso nicht den vollen Unterhalt für meine Mädels. Hinzu kommt, dass meine Töchter seit über 10 Jahren keinen Kontakt mehr zu ihrem Vater hatten.Aufgrund der Tatsache "Zum Wohle des Kindes" hat er auch immer auf den Kontakt verzichtet, was mir und den Kindern sehr recht war. Jetzt droht er aber damit den Unterhalt der Volljährigen um 25 % zu kürzen, wenn diese nicht den Kontakt zu ihm aufnimmt, da es ja jetzt nicht mehr zum Wohle des Kindes sein kann, dass er auf den Kontakt verzichten muss. :( Meine Tochter möchte aber den Kontakt nicht zu ihrem Vater. Jetzt hat sie aber Angst, dass er den Unterhalt kürzt und für die anderen (meine jüngere und seine kleine Tochter) verwendet. :mad:
    Kann er meine Große dazu zwingen Kontakt aufzunehmen? ER meinte beim JA die Richter würden solche Kontakte auch befürworten, da das "Kind" ja alt genug ist. Und er hätte jetzt lange genug gewartet und schließlich auch das Recht auf seine Tochter, auch wenn er sie neu kennenlernen müsste. Ich würde mich freuen, wenn mir jemand viell. sogar mit einem Auszug aus einem Urteil weiterhelfen könnte. DANKE :)

  • abwegig, kein gericht kann einer volljährigen vorschreiben, den kontakt zu ihrem biologischen vater herzustellen. solange die einkommensverhältnisse der tochter als auch des vaters es zulassen, muss der gute mann auch seinen unterhaltspflichten nachkommen.

  • Ich kenne aus unserer eigenen Erfahrung einen umgekehrten Fall, also dass der Vater per Gericht aufgefordert wurde, sich um die Kinder zu kümmern, weil die ein Recht auf beide Elternteile hätten; es ging bis hin zur Androhung einer Anzeige, weil das Unterlassen irgendeinen Straftatbestand darstellt. Dabei ging es um das Kindeswohl und dessen Entwicklung etc. Es war heftig und ich wußte vorher nicht und hätte nie gedacht, dass es diese Möglichkeiten gibt.


    Den Fall aber, dass ein Kind gezwungen werden kann, sich dem Vater zuzuwenden, gibt es nicht; hierfür gibt es schlichtweg auch keine plausible Begründung, keine Grundlage, einfach nichts. Der Vater "sucht" wohl offensichtlich nur einen Grund, die Unterhaltszahlungen zu reduzieren.

  • Vielen DANK für die Antwort. Heute war ich beim JA. Die Dame sagte mir, dass mein Mann einen Auszug in seinem Brief hatte, in dem wohl steht, das Richter es befürworten, dass der Kontakt bei Volljährigen aufgenommen wird, da sie nun alt genug sind. Es geht ja jetzt nciht mehr "zum Wohle des Kindes". Schließlich könnte man ja auch nicht einfach eine Arbeitsstelle verweigern, wo man jemanden kennenlernt, den die Mutter kennt (und nicht mag), sondern muss sich seine eigene Meinung bilden. Die Frau beim JA meinte halt, dass sie den Fall noch nie hatte, aber sie auch nicht weiß, inwiefern er das Recht hat, meine Tochter "neu kennenzulernen". Naja jedenfalls hat sie mir keine großen Hoffnungen gemacht. So wie sich das raushört geht es ihm wohl wirklich um den Kontakt und dann zahlt er natürlich auch voll, aber er meint er hätte kein anderes Druckmittel. Anders käme er an meine Tochter nicht ran. :mad: Aber soll ich sie zwingen oder was soll ich denn jetzt machen. Klar ist er ihr Vater, aber .......!!! :eek: