Familiengründung

  • Hallo zusammen,


    vielleicht kann uns jemand weiterhelfen.
    Mein Sohn ist seit 2005 inhaftiert, hat während der Haft eine Frau kennengelernt und die beiden (beide über 25) erwarten jetzt Anfang März 2010 ein Kind. Seine Freundin kommt aus dem Norden Deutschlands und wir aus Bayern, sie hat jetzt ihre Wohnung gekündigt und will hier in Bayern einen Neuanfang starten und mit meinem Sohn gemeinsam eine Familie gründen. Die Freundin bezieht derzeit ALG 1 plus aufstockende Leistung nach Hartz 4 und mein Sohn ist noch bis Ende Juni 2010 inhaftiert, ist allerdings schon Freigänger und kommt fast jedes Wochenende nach Hause, momentan wohnen die beiden dann an den Wochenenden bei uns. Er würde dann aber die gemeinsame Wohnung als Meldeadresse angeben.


    Jetzt meine Fragen:


    Kann sich seine Freundin ab Januar eine 3 Zi. Wohnung entsprechend des Mietspiegels suchen, wird dann auch die volle Miete für sie, meinen Sohn und das Kind übernommen ? Es ist ja völliger Blödsinn, wenn sie jetzt bis zum Entbindungstermin eine Wohnung für 1 Person nimmtdann bis zur Entlassung meines Sohnes eine 2 Zi- Wohnung und dann ab Juli brauchen die drei dann eine 3 Zi Wohnung.


    Da mein Sohn ja nach der Entlassung bei Anspruch auf Erstausstattung für eine Wohnung hätte und er darauf dann verzichten würde, haben wir uns überlegt, ob wir so etvl. argumentieren könnten.


    Besteht Anspruch auf eine Übernahme der Umzugskosten, wenn ein ärztliches Attest vorliegt, das aus psychischen Gründen eine Familienzusammenführung dringend erforderlich ist ?


    Besteht die Möglichkeit, das die ARGE ab 15.12. die Miete für 2 Wochen für zwei Wohnungen übernimmt (die alte und eine neue) ?


    Besteht die Möglichkeit, das Maklergebühren übernommen werden ? Die Wohnung in Norddeutschland ist zum 31.12.09 gekündigt und mit der ARGE als Leistungsträger ist es ja nicht besonders einfach, eine Wohnung zu bekommen.


    Vielleicht hat jemand ja den ein oder anderen Rat oder kann uns irgendwie weiterhelfen. Die Auskunftsbereitschaft der ARGE hält sich in Grenzen :rolleyes: Was können die beiden noch beantragen bzw. welche Ansprüche bestehen evtl. noch, an die wir noch gar nicht denken.


    Einstweilen schon mal herzlichen Dank


    Annamaria

  • Ich nochmal :rolleyes:


    Schade, das uns bisher niemand weiterhelfen konnte.


    Wir sind ja allerdings nicht untätig und so haben wir jetzt herausgefunden, das die ARGE hier in Bayern die Zusicherung für die neue Wohnung sowie die Kaution geben würde, wenn von der ARGE in Norddeutschland eine sogenannte Notwendigkeitsbescheinigung für den Umzug ausgestellt werden würde. Nun weigert sich der Sachbearbeiter in Norddeutschland allerdings, diese auszustellen.


    Ist Schwangerschaft und Familienzusammenführung denn kein Grund für die Notwendigkeit eines Umzuges? Worauf kann man sich bei einem schriftlichen Antrag beziehen, welche Paragraphen etc. :confused:


    Hat hier jemand diesbezüglich schon Erfahrungswerte, über die er berichten kann ?


    Gruß
    Annamaria

  • Hallo Annamaria,


    dein Fall ist recht kompliziert - darum fehlen hier Antworten.


    Generell wird es wohl erheblich schwieriger sein, als du es dir vorstellst. Maklergebühren, doppelte Wohnungen etc. werden idR. nicht übernommen. Das mit dem Bedarf einer großen Wohnung schon alleine ist auch sehr schwierig umzusetzen.


    Der Fall ist so komplex, dass ein Anwalt besser helfen kann.


    Grüße,
    Joachim

  • Hallo Joachin,


    danke dir für deine Antwort. Ja *seufz* , ist echt alles nicht einfach.


    Wir haben jetzt einen Anwalt für Sozialrecht eingeschalten und dort auch gleich für morgen Termin bekommen.
    Wenn es interessiert, kann ich gerne berichten, wie unser Fall weiter ausgeht...


    Grüßle
    Annamaria