Ortsabwesendheit

  • moin.


    leider hat es auch mich erwischt, hoffe nur, dass ich da schnell wieder wech bin.
    naja neuer job ist schon evtl. in aussicht... wir werden sehen was die zeit bringt...


    aber nun zum eigentlichen, was mich bissel stutzig macht. Also meine ellies wohnen in brandenburg und ich in NRW. Ausbildung, job etc ...


    ich bin zum 30.11 gekündigt, habe 10 monate Anspruch auf leistung. Nun wollte ich, da ich meine ellies wenig und selten sehe, im Dez. zu meinen ellies, geplant war der komplette monat bis nach neu jahr. bietet sich ja an, habe da vor ort auch noch dinge zu erledigen.


    postumleitung wird so und so eingerichtet und ich habe in berlin noch zwei adressen bei denen ich mich auch mal bewerben will, back to the roads... evtl .... hehe


    okay, nun sagte mir der vertreter meiner beraterin, das ich max 21. tage nach meldung der abwesendheit dann kein geld mehr bekomme, bis ich wieder zum amt komme und mich da persönliche melde? soll da auch hin kommen und was ausfühlen... öhhh??? also wo kommt diese regelung her? ich meine ich zahle ein, wenn ich arbeite und warum sollte ich dann ab den 21 tag abwesendheit kein geld mehr bekommen? is das neu?


    hat wer erfahrung?
    Danke

  • Wenn du wegfahren willst hast du die Möglichkeit eine Ortsabwesenheit zu beantragen.Diese umfasst 21 Tage also 3 Wochen da auch die Wochenenden mitgezählt werden.Wenn du länger weg bleibst können sie dir das Geld sperren sofern sie es mitbekommen.Der ganze Dezember würde also bei dir nicht gehen obwohl ich nicht glaube das man dich nun unbedingt zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel einlädt aber wissen kann man es nie.

  • Wenn du wegfahren willst hast du die Möglichkeit eine Ortsabwesenheit zu beantragen.Diese umfasst 21 Tage also 3 Wochen da auch die Wochenenden mitgezählt werden.Wenn du länger weg bleibst können sie dir das Geld sperren sofern sie es mitbekommen.Der ganze Dezember würde also bei dir nicht gehen obwohl ich nicht glaube das man dich nun unbedingt zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel einlädt aber wissen kann man es nie.


    Hey danke,


    ist dieser Antrag ein muss? ich meine Telefon, lässt sich umleiten, handy immer dabei und postumleitung kommt auch rein für die Zeit. Und davon mal ab, wer arbeitet im dez. schon groß beim amt? vom 10.12 - 10.01 geht bei denen nicht wirklich viel ;-)


    die Umleitungen müssen so oder so rein, da immer noch bewerbungen offen sind, naja und wenn nun Termin amt oder Bewerbungsgespräch ansteht, muss ich eben wieder rüber machen.


    Von den wochenenden werden Sa und So gezählt? wie sieht es mit den Feiertagen im Dez. aus?
    aber warum gibt es so ne regel, immerhin habe ich immer eingezahlt ... also habe ich in meinen augen voll anspruch, und ich muss mich doch nicht an einen ort binden wenn ich immer erreichbar bin.


    Danke schon mal

  • Hallo Chris 1806 !


    Warum es diese Regelung gibt kann ich Dir erklären, weil es Leistungsbeziehende Arbeitslosengeld I Mitbürger gab die mal eben für 3 Monate nach Florida zu nem Freund geflogen sind dort die Elektrik auf dem Hausboot in Schuss gebracht haben und für die Arbeitsvermittler nicht zur Verfügung standen. Wenn Post im Briefkasten war dackelte ein anderes Familienmitglied, sprich Verwandter zum Amt und erklärte die Nichtabkömmlichkeit wegen Grippe ect. - kurzer Hand setzte sich dann der Betroffen in den Flieger und tauchte mit wenigen Tagen Verzögerung beim Nichtsahnendem Sachbearbeiter auf. Derer gab es viele Fälle und deshalb hat man unter HARTZ IV dafür sorge getragen das die unmittelbare Erreichbarkeit gegeben sein muss, aber eben so die Notwendigkeit noch am selbigen Tag notfalls beim Sachbearbeiter auftauchen zu müssen. Auch unter ALG II gibt's noch genügend Idioten die "schwarz" arbeiten gehen, so sitzt ein Zahntechniker gelegentlich auch schon mal in einem befreundetem Labor und fertigt dort nen "Schlappen-sprich ne Prothese" meist für Oma oder Opa, sowas bringt schon ein paar Scheine und selbst mit wurde sowas schon unterstellt!


    Wenn also Dein Fallmanager Dich heute Vormittag anruft, musst Du theoretisch in kürzester Zeit bei ihm auftauchen, eventuell sogar 2 Stunden später.


    In einigen Eingliederungsvereinbarungen hat man daher versucht diese zeitliche Zuordnung in sofern abzusichern indem man untersagt den Einzugsbereich der jeweiligen ARGE zu verlassen, deshalb in der Vergangheit meine Vergleiche mit der Getthorisierung im 3. Reich in Bezug zu den Juden. Inzwischen gehen selbst so konservative ARGE'n wie die hiesige des Kreises Heinsberg auf eine etwas glücklicher Formulierung über.


    Oder um es mit den Worten unseres Arbeitsministers Jung zu sagen, seit 2005 handelt es sich bei den HARTZ IV Reformen um ein lernendes System nicht um ein Fertiges.


    Kommst Du als Leistungsbezieher dieser Verpflichtung nicht nach, entfältt unverzüglich Dein Anspruch auf Leistungen, man unterstellt Dir dann im weiteren Missbrauch.


    Damit aber gewisse Freihalten erhalten bleiben (Familienfeste ect). kam man darauf das man die übliche Urlaubsregelung auch fürALG II Bezieher als Massstab für etwas mehr Freiraum heranziehen könne. Allen ALG II Beziehern steht daher die Möglichkeit zu 21 Tage zwecks Urlaub oder ähnlichem bei seinem Fallmanager/sprich Sachbearbeiter anzumelden.


    Daher die Aussage des Sachbearbeiters, das danach Dein Leistungsanspruch wegfällt denn dann sind seine und Deine Möglichkeiten ausgereizt.
    Würdest Du nämlich danach bei einer Überprüfung als Schwarzarbeiter auffällig und in diesem Zusammenhang bekannt das Du über den 21. Tag hinaus abwesend warst hätte Dein Sachbearbeiter ein dickes Problem!


    Mein Vorschlag mit dem dein Sachbearbeiter dann sich leben kann, 21 Tage Urlaub 2009 und 21 Tage 2010 !!!


    Ich denke das ist ihm einfach bei deiner Anfrage in dem Moment nicht in den Sinn gekommen!


    Gruss



    Ps.: Sofern ich richtig liege hast Du ja auch noch ALG I, da ist die Ortsgebundenheit etwas grosszügiger zu sehen, Du darfst den Einzugsbereich der ARGE in dieser Zeit eigentlich grundsätzlich verlassen musst aber die Erreichbarkeit sicher stellen und das kurzfristige Erscheinen (1 Tag).

  • @ Chris 1806


    Ich kenne keinen Fall wo der SB angerufen hat und dich innerhalb von zwei Stunden sehen will.Wenn du also ein normales Verhältniss zu deinem SB hast sollte es gearde auch in der Weihnachtszeit keine Probleme geben solange du deine Post erhälst und erreichbar bist.Bei Horst kann es gut sein das die SB so reagieren wie er es in seinen ausführlichen Beiträgen beschreibt aber das ist bei seinem Auftreten auch kein Wunder.

  • Blupps!


    Warum es so eine Regel nun gibt weiß ich auch nicht es ist eben so.


    Antwort - nicht erbeten!


    Ich kenne keinen Fall wo der SB angerufen hat und dich innerhalb von zwei Stunden sehen will.


    Antwort - weil man etwas nicht weis, gibt's das dann auch nicht!


    Wenn du also ein normales Verhältniss zu deinem SB hast sollte es gearde auch in der Weihnachtszeit keine Probleme geben solange du deine Post erhälst und erreichbar bist


    Antwort - was ist das für eine Logik ???


    Bei Horst kann es gut sein das die SB so reagieren wie er es in seinen ausführlichen Beiträgen beschreibt aber das ist bei seinem Auftreten auch kein Wunder.


    Antwort - ...und deshalb sind meine Antworten nicht von dieser Welt, oder???



    @ Kitty 121 um es mit einem bekannten Deutschen Komiker zu sagen: "...manchmal besser einfach mal die Fresse halten!"



    Du hast eine Menge Probleme mit Dir selbst, kehr vor Deiner eigenen Haustür !


    Erklärst hier groß und breit das Du keine Ahnung hast (was für mich schon länger kein Geheimnis ist) und bist dann wenn man dazu sogar die ausführliche Lösung präsentiert nicht bereit diese anzunehmen.


    Aber andere Mitmenschen willst Du kritisieren die andere Dinge nicht bereit sind anzunehmen, mit welchem Recht ???


    Was würde passieren wenn Cris 1806 aufgrund Deiner Antwort sanktioniert würde ???


    Genau !!! Dann steht Cris 1806 mit dem Problem alleine da, so ist es weil Du ja nur "kann sein" und "dies und das" an Unverbindlichkeiten zum Besten geben kannst!


    Ich bin schon wieder auf Deine Antwort gespannt, echt !



    Gruss

  • @ Horst Grunert... vielen vielen vielen Dank für deine antwort...


    hoffe ihr seid alle gut in 2010 rein gerutscht.


    so mein urlaub für 2009 ist ja nun rum und ich müsste mich am 4.1.2010 kurz bei der agentur für arbeit melden, dass ich wieder da bin ... nur habe ich jetzt ein größeres problem... im moment komme ich hier kaum weg, es hat hier in den letzten 3 tagen echt viel geschneit ca 30 cm und unterm schnee ist ne dicke eisschicht, da zuvor eisregen fiel...


    wollte am sonntag fahren nur, für das wochenende und kommende woche wurden noch "schönere" aussichten vom wetterdienst ausgegeben... und ganz ehrlich ... will keine 550 km fahren bei so einem wetter...


    nun wollte ich morgen meiner fallmanagerin, eine mail zukommen lassen, wo ich ihr eben sagen will das ich es mir im moment nicht zutraue bei dem wetter so weit allein zu fahren... und um eine verlängerung bitten ... für die kommende woche, bis evtl eine wetterbesserung in sicht ist ....


    welche möglichkeiten habe ich, wenn die werte frau da was gegen hat? ich meine habe sie noch nie persönlich gesehen? würde dann von hier auch noch ma 5 bewerbungen aufen weg schicken ...


    was kann ich da tun?


    danke schon ma

  • Habe auch vor in den Urlaub zu fahren, mein Freund hat einen für uns gebucht im April 2010 und würde gern wissen ob es mit den Sachbearbeitern der Arge ärger geben könnte???


    Was muss ich machen und kann mir der Urlaub auch abgelehnt werden???


    Bin in keiner Maßnahme, bekomme nur regelmäßig Stellenangebote per Post.


    Bitte um Hilfe !!!


    LG

  • @ muffin - Geh doch einfach mal zum Fallmanager und melde Deinen Urlaub an, wohing und mit wem geht dabei niemanden etwas an, auch nicht was der Spass kostet!


    Jeder hat Anspruch wie ein AN was die Urlaubstage betrifft und was Du wärend dieser Zeit anstellst interessiert im Grunde auch niemanden. wenn Dir diesbezüglich Fragen gestellt werden musst Du sie eben einfach konsequent ablehnend beantworten! Das ist Dein Recht! Genau wie es jedem zusteht den Hinzuverdienst (100€ Freigrenze) auszunutzen und jede darüber hinaus gehende Arbeit entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen und gegebenenfalls abzulehnen!


    Ich praktiziere das schon länger so und diesebezüglich haben die fallmanager schon begriffen das ich mich im rechtlichen Rahmen bewege ausserdem gebe ich einer Vielzahl anderen ALG II Beziehern auch noch die Chance auf einen Hinzuverdienst, 400€ Jobs muss niemand annehmen, auch wenn Westerwelle udn Co es so gerne hätten!

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort...


    habe jetzt das nächste Problem und trau mich garnicht mehr den Urlaub anzumelden.


    Und zwar bin ich seit Beendigung meiner Ausbildung im Juli 2009 arbeitslos. Ich habe während der Ausbildung eine eigene Wohnung bezogen die von der Arge, da zu groß, nicht genehmigt wurde.


    Ich hatte aber damals mit meinem Sachbearbeiter, der irgendwann in eine andere stadt versetzt worden ist, geklärt, dass mein Vater, mir Mitzuschuss überweist. Das war in Ordung.


    Als mein Sachbearbeiter ging, hatte ich seit dem ständig wechselnde Sachbearbeiter und nur Ärger.


    Es fing an...


    das ich kurz vor Ende des Bescheides und Ablauf meines Geldes, ich einen Änderungsbescheid bekam.
    Es gab keine Änderung !
    Sie rechneten mir Kindergeld an, obwohl ich seit April letztem Jahr kein Kindergeld mehr bekomme und seit dem auch kein Kindergeld mehr angerechnet wurde.


    Ich sprach am 28.01. bei der Arge vor, mit Zeugen (es geht ja nichts mehr ohne) und erklärte den Sachverhalt. Die Dame versicherte mir, es sei ein Versehen und ich bekomme das Geld zurück innerhalb 10 Tagen.


    Nach 10- 12 Tagen war noch kein Geld da, ich rief bei der Arge an und die teilten mir mit, das sie mir ein Schreiben geschickt haben (ausgestellt von der Dame wo ich vorgesprochen habe), indem sie einen Nachweis der Kindergeldkasse fordern.


    Noch am selben Tag rief ich bei der Kindergeldkasse an und die erklärten mir, das die Arge weiß, das sie anhand der KG-Nummer, selbst einen Nachweis drucken können.
    Direkt nach dem Anruf ging ich mit meinem "neuen Wissen" zur Arge, wieder zu einem anderen Sachbearbeiter (Namen habe ich alle, nur erwehne sie nicht), erklärte erneut den Fall und siehe da sie besorgte sich den Nachweis und nahm sich meinen Fall an und versicherte mir mein angerechnetes KG wird bis nächste Woche auf meinem Konto sein.
    Gleichzeitig, bevor ich ging, gab ich noch meinen Antrag auf Weiterbewilligung ab und die Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Damit war alles geklärt ! Dachte ich !


    Aber es kam noch besser, 2 Tage später kam mein Bescheid für ab April, mit Anrechnung des Mitzuschusses meines Vaters.


    Ich welzte mit meinem Vater die Gesetze und schrieb einen Wiederspruch gegen diese Anrechnung...und eine Beschwerde gegen Sachbearbeiter Nr. 1.
    Zudem erklärte mein Vater (selbstständig), das er ab März nicht mehr zahlen kann, da seine Aufträge extrem zurück gegangen sind.


    An dem Tag als ich die Beschwerde in den Postkasten warf, also am selben Tag, kam wieder Post von der Arge, sie schrieben:


    Das KG kann noch nicht zurüch gezahlt werden, da sie Zuschuss von Ihrem Vater erhalten. Bitte sprechen sie bei uns vor, damit wir Ihre Hilfebedürftigkeit klären/prüfen könne.


    Ich weiß jetzt garnicht mehr was ich machen soll und mein Vater hat schlechtes Gewissen, das er mir das Geld nicht Bar gegeben hat...


    HILFE BITTE, BRAUCH NOCHMALS RAT

  • ganz klar sind die zuwendungen deines vaters als einkomm zu werten. also ab sofort in bar auszahlen lassen. rückwirkend werden diese zahlungen natürlich mit deinen anderen einkünften, also dem fiktiven kindergeld, verrechnet. du wirst also weniger bekommen oder garnichts. hängt von der höhe der zahlungen deines vaters in der vergangenheit ab.