Dortmunder Sozialrichterin entscheidet über die Höhe der Regelleistung

  • Auf der Seite des Sozial Forum Dortmund findet sich der Bericht zweier Prozessbeobachter vom 12.11.2009 beim Dortmunder Sozialgericht :


    "Dortmunder Sozialrichterin entscheidet über die Angemessenheit der Höhe der Regelleistung für Erwachsene"
    http://agora.free.de/sofodo/themen/.....zialrichterin-entscheidet


    Mit Ihren Urteilen nimmt die Richterin Frau Dr. Evermann die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die tatsächliche Angemessenheit der Höhe der Regelleistungen vorweg. Dies kann ich rechtlich nicht wirklich einordnen.


    Gestern Morgen habe ich Kenntnis erhalten von einem gleich gelagerten Fall aus dem Bereich der ARGE Märkischer Kreis. Mir drängt sich nun die Frage auf, ob das Sozialgericht Dortmund evtl alle gleich gelagerten Fälle vorab entscheiden will, bevor das Bundesverfassungsgericht evtl. die Verfassungswidrigkeit der Regelsätze insgesamt feststellt.


    Gibt es es außer einer allgemeinen "unabhängigen Gerichtsbarkeit" juristische Fundamente, die solche "Vorabentscheidungen" erlauben oder gar fördern?


    Gibt es vielleicht Rechtsgrundlagen, Gesetze oder Urteile, die zur Aussetzung solcher bereits anhängiger Verfahren verpflichten?


    Ist jemandem hier bekannt, wie höherrangige Gerichte über solche "Eigenmächtigkeiten" denken bzw. urteilen?


    Sind aus anderen Sozialgerichten ähnliche Fälle bekannt, wo Sozialgerichte oder Landessozialgericht jetzt übereilt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorgreifen wollen?


    Wenn die Vorsitzende Richterin Frau Dr. Evermann gleich zu Beginn der Verhandlung betonte:
    „Es gibt keinen Grund nicht zu entscheiden.“ Und:
    “Die Klage ist entscheidungsreif.“,
    so ist das ja richtig.
    Aber entscheiden darüber nicht die Verfassungsrichter in Karlsruhe mit bindender Wirkung für den gesamten deutschen Rechtsraum?
    Und ist das damit nicht auch bindend für das Sozialgericht Dortmund und das Landessozialgericht NRW?



    Die oben zitierte Entscheidung soll mit einer Beschwerde angegriffen werden? Gibt es dafür evtl auch vorbereitete juristisch fundierte Muster?


    Außerdem wurde sogleich ein neuer Überprüfungsantrag § 44 SGB X gestellt. Die Wirkung einer neueren Überprüfung wurde durch die Vertreterin der ARGE MK natürlich empfindlich beschnitten.


    Ich würde mich über kompetente Antworten freuen. Frust und Empörung helfen niemandem weiter.


    Welchen Nutzen könnten ähnliche Berichte von unabhängigen Prozessbeobachtern für Betroffene haben?