Gehalt für 3 Monate-Zuflussprinzip???

  • Hallo,


    folgendes Problem ist aufgetreten, meine Freundin arbeitet freiberuflich und hat ihr Honorar für 3 Monate auf einmal erhalten. Die Arge hat dies nun einfach per Zuflussprinzip berechnet und Geld abgezogen und nicht nach den einzelnen Arbeitsmonaten berechnet. Somit blieben ihr nur hochgerechnet 55 € Freibetrag pro Monat anstatt der 100 €. Ist denn sowas gerechtfertigt? Ich finde es mies wenn andere die monatlich arbeiten und die 100€ dazubekommen anders gestellt wird, als jemand der sein Geld aufgrund der Schulen nur nach 3 Monaten bekommt anders gestellt wird. Kann man da was machen oder haben wir einfach nur pech gehabt

  • Die Anrechnung von Einkommen findet nach den §§ 11, 30 SGB II und nach der Alg II-Verordnung statt.
    Hieraus ergeben sich die Freibeträge und auch das Zuflussprinzip (§ 2 Alg II-V).


    Auch wenn deine Freundin das Honorar von 3 Monaten zusammen ausgezahlt bekommt, wird es in dem Monat in dem es zufließt angerechnet.


    Die Freibeträge werden entsprechend gewährt. Also habt auch ihr die 100,- EUR Freibetrag.


    Wenn sich natürlich insgesamt weniger oder gar kein Anspruch mehr errechnet ist das so richtig.


    Hätte sie die 3 Honorare auf 3 Monate verteilt erhalten wären diese in den entsprechenden Monaten angerechnet worden und ihr hättet hier weniger erhalten.


    Dass das Honorar nach dem Zuflussprinzip angerechnet wird ist also in Ordnung.