Bekomme ich Hartz 4 ???

  • Hallo, ich habe mal eine Frage an Euch und ich wäre sehr dankbar, wenn Ihr mir vielleicht weiterhelfen könntet...


    Ich bin U25, mein ALG I endete im Juni. Seither beziehe Ich keinerlei Leistungen,
    jedoch werde ich in den nächsten Tagen, aufgrund meiner finanziellen Lage und auf Raten
    meiner Arbeitsvermittlerin!, einen Antrag für Hartz 4 stellen!


    So, nun kommt aber noch mein Freund hinzu.
    Wir leben seit längerem zusammen in einer Wohnung (eine BG?????).
    Er ist berufstätig und sein Einkommen schwankt zwischen 1000€- 1400€ Netto.


    Miete incl. Nebenkosten zahlen wir kapp 400€. Ich weiß, es ist nicht viel, deshalb glaube ich auch nicht, dass mir 323€ (90%) zustehen!!


    Wir bzw. mein Freund wollte Wohngeld beantragen, aber da liegt die Grenze momentan bei 1140€
    bei 2 Personen. Und da ist er ja meist knapp darüber.


    Die ARGE kann mich aber nicht dazu zwingen, wieder in mein Elternhaus (200km entfernt) zu ziehen,
    wo ich vor 2 Jahren gefluchtet bin, wenn ich jetzt ALG II bekommen würde, ODER ???


    Bis ich den Bescheid von meinem Antrag zurück erhalte, dauert es sicherlich 6- 8 Wochen.
    Vielleicht weiß ja hier jemand, ob ich Geld bekomme oder nicht.


    Gibt es denn kein Amt, wo mir wenst vorrübergehend nur ein wenig Geld zustehen würde??


    Wenn ich nicht ganz schnell einen Job finde, rutschen Wir immer tiefer ins Minus! :-(((((


    VIELEN DANK schonmal :)

  • 1. Die ARGE kann dich nicht zwingen wieder zu deinen Eltern zu ziehen, da du bestimmt zum Zeitpunkt des Auszuges und auch bis jetzt deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten konntest.


    2. Wenn du bereits seit längerem mit deinem Partner zusammenlebst, werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft berechnet. Hierbei wird sein Einkommen angerechnet.
    Da dein Alg I endet, müsstest du einen Anspruch auf Befristeten Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld (§ 24SGB II) haben.


    3. Mit dem Gehalt deines Partners könnte es sein dass ihr keinen Bedarf habt.
    Evtl. hast du aber Anspruch auf Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen (§ 26 Abs. 2 Nr. 2 SGB II), da du dich nach dem Ende des Alg I selbst krankenversichern müsstest.


    4. Erkundige dich bei der für Wohngeld zuständigen Stelle ob ihr evtl. hier Anspruch habt.