Leistungen sollen Aufgerechnet werden ???????

  • Hallo an Alle
    ich bin neu hier weil ich dringend einen Rat brauche zu einem Schreiben dass ich heute von der Arge erhalten habe.


    Ich habe im Jahr 2006 zu unrecht 2 Monate Leistungen erhalten ( war dumm, weiss ich heute auch). Jedenfalls wurde dies über die ganze Zeit vom Hauptzollamt gestundet, da ich recht wenig verdient habe und nun seit knapp 1 Jahr erneut arbeitslos bin und seit 2 Monaten Alg 2 bekomme.


    Das ganze beläuft sich über eine Summe von knapp 1100 € mit Zinsen versteht sich und mein derzeitiger Leistungsanspruch bei knapp 600 €.
    Mir ist es nach wie vor nicht Möglich dies zu tilgen, wäre aber dennoch bereit eine Ratenzahlung einzugehen, damit ich endlich meine Ruhe bekomme.


    Nun hab ich heute ein Schreiben meiner Sachbearbeiterin im Briefkasten die mir die Leistungen versagt wenn ich bis 15.12.09 nicht ein beigelegtes Erklärungsschreiben abgebe, indem ich meine zustehenden Leistungen in voller Höhe aufrechnen lasse und dies dann eben zum nächstmöglichen Zeitpunkt.


    Nun ist es eben so, dass ich doch nicht meine ganzen Leistungen einfach aufrechnen lassen kann, ich muss schließlich Leben und ich hätte wenn man es so macht die man es vom Amt vorhat...GARNIX mehr :scratch:


    Die Möglichkeit einer monatlichen Ratenzahlung hat man erst garnicht gestattet...mir ist nun nicht klar was ich machen soll und stecke in einer bösen Zwickmühle und habe keine Ahnung wie ich weiter vorgehen soll :wand:


    ich hoffe Ihr könnt mir helfen wie ich in diesem Falle nun vorgehen soll!!!


    LG
    Jasmin

  • Hallo Jasmin,


    ich kann dir nur empfehlen dich beim Hauptzollamt zu melden, immerhin haben sie dir ja auch die Stundung eingeräumt. Schilder ihnen das so wie hier und sag denen gleich mit das du ja bereit wärst eine kleine Summe an Raten zu zahlen, da du AlgII beziehst und keine großen Sprünge machen kannst.
    Wir hatten auch mal so eine Situation und da meinte der vom Hauptzollamt, dass die ARGE das nicht abziehen oder in irgend einer weise verrechnen darf. Wenn du besuch vom Hauptzollamt bekommst hat die ARGE das "abgegeben". Du überweist es ja nicht an die ARGE sondern ans Hauptzollamt.


    Setz dich mit denen in Verbindung, ihr werdet ne Lösung finden....zumindest war es bei uns so.


    Ich drücke dir die Daumen das alles soweit funzt und ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen. Bei Fragen einfach nochmal melden :).


    Viele Grüße Bibbl