Mann fällt aus Berechnung raus ich muß ihn aber mitversorgen?

  • hallo ihr lieben,


    ich stell mich mal kurz vor. ich heiße milla bin 27 jahre alt und befinde mich gerade in ELternzeit. mein mann 23 jahre alt und studiert noch.


    so nun zu meinem anliegen:


    da ich mein elterngeld auf zwei jahre gesplittet habe, bekomme ich unterstützendes ALG II. nun ist es so das mein mann keinen unterhalt von seinen eltern mehr bekommt da ich dafür zuständig bin. das bafög wurde auch abgelehnt da ihm eine prüfung fehlt die er dieses semester nacholt. er kann es trotzdem nicht nochmal beantragen weil die der meinung sind dadurch schafft er sein studium nichtmehr. kindergeld bekommt er auch keines mehr da ich zu viel verdiene (wo weiß ich auch nicht). jetzt ist es so das er nebenbei zwar noch arbeiten geht das aber auch nicht mehr als 300 euro im monat macht. nun wollte das amt den bafög negativbescheid haben damit sie mir das algII neu berechnen. das wurde jetzt jedoch abgelehnt da sei studium ja förderfähig sei, was ja aber nicht gemacht wird.


    hat einer einen tip was wir jetzt machen können? denn studiumabbruch kommt nicht in frage, bzw ist es für mich keine lösung. kann ich wiederspruch gegen den bescheid einreichen? wenn ja wie am besten?


    ich danke shconmal im vorraus und wünsch noch ein schönes wochenende.


    lg milla

  • Ob dir hier im Forum jemand rihtig antworten kann, weiß ich nicht; daher rate ich dir, parallel in dem für euch eigentlich richtigen Forum zu fragen. Wenn du hier oben auf die allererste obere Menueleiste unter "sonstige" Sozialleistungen gehst, dort den Unterpunkt Bafög etc. wählst, gelangst du vielleicht an Gleichgesinnte; hier im Forum geht es doch mehr und eher um ALG I bzw. Alg II/H IV-Leistungen. Alles Gute und auch euch ein schönes Wo`ende.


    Lirafe


    Nu sehe ich gerade, dass auch du die nahezu selbe Frage zwei Mal gestellt hast. Echt, das nervt. Ich werde meine Antwort kopieren und auch diesen Hinweis hier. Nicht jeder antwortet aus Zeitvertreib und eine Fragestellung zur identischen Sachlage reicht.

  • hallo,


    ich muß sagen deine antwort verwirrt mich.i ch habe doch eine frage wegen meinem H IV antrag gestellt hier im forum und bin dann oben auf bafög gegangen und habe gefragt wie lange ich wiederspruch gegen den bafög bescheid einlegen kann. das sind doch zwei unterschiedliche fragen oder nicht?

  • Hallo, hat dein Mann schon einmal versucht Wohngeld/ Wohnungsgeld zu beantragen? Ansonsten kann man doch best. Einspruch einlegen (bzgl. des Bescheides), oder? Infos zum Bafög kannst du auch auf Studis-online.de nachschauen. Dort steht beispielsweise:


    § 25 Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten
    (1) Es bleiben monatlich anrechnungsfrei
    1. vom Einkommen der miteinander verheirateten Eltern, wenn sie nicht dauernd getrennt leben, 1555 Euro,
    2. vom Einkommen jedes Elternteils in sonstigen Fällen sowie vom Einkommen des Ehegatten des Auszubildenden 1040 Euro.
    ...
    (3) Die Freibeträge des Absatzes 1 erhöhen sich
    1. für den nicht in Eltern-Kind-Beziehung zum Auszubildenden stehenden Ehegatten des Einkommensbeziehers um 520 Euro
    2. für Kinder des Einkommensbeziehers sowie für weitere dem Einkommensbezieher gegenüber nach dem bürgerlichen Recht Unterhaltsberechtigte um je 470 Euro,
    wenn sie nicht in einer Ausbildung stehen, die nach diesem Gesetz oder nach § 59 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gefördert werden kann. Die Freibeträge nach Satz 1 mindern sich um das Einkommen des Ehegatten, des Kindes oder des sonstigen Unterhaltsberechtigten.
    (4) Das die Freibeträge nach den Absätzen 1, 3 und 6 übersteigende Einkommen der Eltern und des Ehegatten bleibt anrechnungsfrei


    LG