Fremdes Geld tilgt Darlehen

  • Guten Tag liebe Mitglieder!


    Wir haben ein Darlehen für unsere Wohnung am laufen mit der Möglichkeit EINMAL pro Jahr einen Betrag für die Tilgung einzuzahlen.


    Was würde passieren, wenn meine Eltern, die auch Bürgen sind, 4000 Euro in dieses Darlehen tilgen? Ich kenne meine Eletern und weiß, dass sie manchmal gut für Überraschungen sind. Ich möchte jedoch Probleme mit der ArGe vermeinden. Deswegen suchen ich bei euch einen Rat.


    Hat diese Tilgung Einfluss auf unser ALG II? Wird es als Einkommen angerechnet?

  • Wenn deine Eltern dieses Geld nicht an euch überweisen, sondern direkt ohne Umweg an die finanzierende Bank und es als "zweckgebunden" deklarieren eben nur dafür (möglichst auch noch in einem (beispielsweise zu Weihnachten Extra-geschenkebrief oder so)), dürfte nichts passieren. Zweckgebundenes Geld wird normalerweise nicht angetastet; dazu findest du hier im Internet vermutlich auch noch den einen oder anderen Hinweis.

  • Ich weiß auch gar nicht ob man die Tilgung bei einem Darlehen rückgängig machen kann. Aber selbst wenn, würden Sie es meinen Eltern doch nicht wegnehmen, oder? Nicht das die Arge dieses Geld dann als Einkommen anrechnet und ich dann gar nichts mehr bekomme.

  • Also ich kann dir leider nur das schreiben, was ich geschrieben habe; also dass Geld, das "zweckbestimmt" an euch oder irgendwie zu euren Gunsten geht, normalerweise unantastbar ist; wenn nicht übertrieben. Um sicher zu sein, mußt du dich eben "vor Ort" noch einmal erkundigen, wie das wäre. Mehr, als dass du deinen Eltern "abrätst" von ihrem Vorhaben, kann ja nicht passieren (was ich aber nicht vermute, weil ich noch keine gegenteiligen Eintragungen gelesen habe zum Thema "Zweckbestimmung".

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