Zusammenziehen im Hartzchaos

  • Hallo,
    das wird nun etwas kompliziert, deswegen wollte ich vorab mal hier fragen wie die Möglichkeiten sind.
    Mein Partner und ich wollen zusammenziehen, zur Zeit wohnen wir beide (25) noch bei den Eltern, was wiederum auch an den verstrickten verhältnissen beim Amt liegt.


    Zu Ihm:
    Er ist quasi arbeitslos, er arbeitet ab und zu in der Firma seines Vaters allerdings bekommt er dafür kein Geld weil die Firma im Aufbau ist und noch nichts abwirft. Hartz 4 bekommt er nicht weil er zu Hause wohnt und die Einnahmen seiner Eltern angeblich zu hoch seien.


    Zu mir:
    Ich bin arbeitslos, bekomme wie er kein Hartz 4 weil die Einnahmen meiner Eltern zu hoch wären bzw ich hätte sage und schreibe 30 € im Monat bekommen, als mein Antrag dann auslief habe ich es nicht verlängert weil naja ich führe derzeit eine Fernbeziehung nd bin zu 90% meiner Zeit bei meinem Partner was ich ja widerum laut dem Amt nicht darf ich muss ja zu Hause verfügbar sein.


    Naja nun wollen wir der Fernbeziehung und dem bei seinen Eltern wohnen überwiegend entfliehen und zusammenziehen.
    1. Sind wir seit 2 Wochen endlich beide 25 also sollte dies doch schonmal kein Problem darstellen.
    2. Wird nun immernoch das Gehalt der Eltern berücksichtigt? Sollte ja eigentlich nicht, wir würden dann ja eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründen.
    3. Wir kommen aus zwei verschiedenen Bundesländern.
    4. Wie stellt man das nun am geschicktersten an, im Moment beziehen wir ja beide nichts, wir müssten also einen Hartz 4 Antrag stellen erstmal, aber mir scheint das etwas arg umständlich, theoretisch muss jeder für sich in seinem Heimatort einen Antrag stellen und wenn der bewilligt ist müssten wir einen neuen Antrag stellen wegen der Bedarfsgemeinschaft und ob die den Umzug bewilligen? Oder können wir einfach zusammen zum Amt gehen bei ihm, wir würden uns ja in seinem Heimatort eine Wohnung suchen. Um hier zum Amt gehen zu können müsste ich aber hier gemeldet sein, wäre es vielleicht eine möglichkeit mich hier wohnhaft zu melden?
    Vermutlich klingt das alles nun etwas verwirrend, aber vielleicht weiß ja trotzdem jemand was zu tun ist und wie man die zusammenziehpläne am besten umsetzt.
    Grüße und danke schonmal, falls ich eine Information vergessen habe bitte einfach fragen.

  • Hallo Leidensgenossen!
    Seit vorsichtig!Die Arge spart wo Sie Kann.
    Bei mir war nicht anders,da ich Wohnungslos war,zwar nicht auf der Strasse gelebt habe,(was wohl ein Fehler war)
    aber doch irgendwie ohne eigene Wohnung war,sind meine Freundin und ich überein gekommen,zusammen zu Ziehen.
    Sie und ich auf 30qm!?Wir fanden eine 60qm Wohnung,zogen ein und ich als ehemaliger Wohnungsloser stellte den Antrag auf
    Erstausstattung!Abgelehnt,da ich ja aus der alten Wohnung Möbel haben müsste!?(In einem Appartement für eine Person sind auch nur Möbel für eine Person!!)
    Trotz Widerspruch schlafe ich heute noch auf dem Boden und kühle meine Nahrungsmittel auf dem Balkon.
    Also Ihr Lieben,Es gibt da im Nachlassrecht einen § Paragraphen (unmoralisches Verhalten den Erblassern gegenüber,
    das heißt,Eltern bestehlen-betrügen,also alles schlimme Sachen die man nicht machen sollte,können den Erblassern
    berechtigen,jenigen bösen Menschen vom Testament zu streichen-sogar das Pflichtteil!!
    Ob es so einen § Paragraphen auch im Sozialrecht gibt,ist mir nicht bekannt.Schaut mal selbst nach!
    Dies ist keine Aufforderung Straftaten zu begehen,sondern es soll euch klar machen mit dem Zusammenziehen zu
    warten,bis Ihr es selbst stemmen könnt.


    mfg.hans

  • Hallo, vielen Dank erstmal für die Antwort.
    Das klingt ja mal richtig übel bei dir, jedesmal wenn ich mir denke, "sowas können die doch nicht machen" wird mir bewiesen sie können anscheinend doch...
    Aber mir wirft das ein paar neue Fragen auf, die Miete bezahlt das Amt aber ohne beanstandungen oder? Und wie ist das nu, muss ich vorher normales H4 haben um soetwas beantragen zu können?


    Und gestern sagte mir jemand ich müsse das sogar hier bei meinem Freund wenn beantragen weil ich ja hierhin möchte, aber wie gesagt hier habe ich ja noch keinen festen Wohnsitz.
    lg und danke

  • Moin,


    zum erdmännchen: nicht alle persönlichen Erfahrungen sind übertragbar, rechtlich korrekt und auch auf jeden anderen zutreffend. Kenntnis des SGB II kann da wirklich weiterhelfen ...


    Ihr seid beide 25 und wohnt bei den Eltern, damit ist schon mal klar, dass ihr nicht mit den Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bildet (soweit § 7 SGB II), es gibt allerdings noch eine sogenannte Unterhaltsvermutung, wenn man mit Personen in einem Haushalt lebt, mit denen man verwandt oder veerschwägert ist. Das soll eigentlich verhindern, dass gut betuchte Leute ihrer Kinder Lebensunterhalt auf den Staat, d. h. auf die Steuerzahler abwälzen. Kann man aber auch andersrum argumentieren: wer zahlt denn die meisten Steuern? Die die auch gut verdienen - Logig lässt sich da nicht unbedingt anwenden ...


    Da ihr zusammenziehen wollt, ist die Kiste aber recht einfach:


    Zum Antrag, was da so umständlich ist, das ist der Antrag, na ja eher das Buch, das der Antrag inzwischen ist ...


    Aber schnell geschaltet und erstmal die Leistungen beantragen, denn wenn ihr zusammenzieht, dann fallen auch Umzugskosten an, dazu zählen dann auch die Kosten für die Anmietung, Transport der mitzunehmenden Möbel etc., der Begriff Umzugskosten wird dabei von der Rechtsprechung und der Kommentierung zum § 22 SGB II recht weit gefasst.


    Erkundigt euch bei der ARGE in deren Zuständigkeitsbereich ihr euren zukünftigen Wohnsitz nehmen wollt, wie hoch die Miete sein darf, beantragt die Zustimmung zur Anmietung bei uerer ARGE und dann zieht ihr, wenn alles geregelt ist, zusammen.
    Eine Mietsicherheit kann darlehensweise von der ARGE nach § 22 SGB II gestellt werden, wird dann durch eine Aufrechnung mit den Leistungen nach SGB II mit einem monatlichen Betrag i.H.v. X Euro getilgt.
    Eine Beihilfe gibt es nach § 23 SGB II auch, wenn ihr erstmalig eine eigene Wohnung bezieht, das scheint bei euch ja der Fall zu sein.


    Zum wohnhaft melden: das ist ein freies Land (dafür danke!) und du kannst jederzeit deinen gewöhnlichen Aufenthalt dort nehmen, wo du willst, soweit das Grundgesetz der Bundesrepublik. Frage ist nur wer die Kosten trägt, was dich zurück zur ARGE bringt.
    Ergo: man kann sich am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes anmelden, auch ohne festen Wohnsitz. Ist in eurem Falle aber nicht so wichtig. Meldet euch bei eurer jeweiligen ARGE, beantragt ALG II und teilt denen mit, dass ihr zusammenziehen wollt, das macht mindestens eine der ARGEn glücklich, denn die ist dich oder deinen Freund, wenn ihr nicht auch noch woanders hinzieht euch beide los, das gibt (fast) immer ein fröhliches Gesicht bei dem zuständigen Sachbearbeiter.


    Übrigens kannst du dich jederzeit bei deiner ARGE auch beraten lassen ohne gleich einen Antrag zu stellen.


    Na alles klar soweit? Dann mal los, am besten gleich morgen.

  • ganz schön Kompliziert das ganze!


    Aber ich versuche euch das mal einfach zu verklikkern,


    1. Als Bedarfsgemeinschaft/Partnerschaft zählt der /die mindestens 1. Jahr im selben Ort/Wohnung zusammen Leben und das
    auch unter der angemeldeten gleichen Adresse!
    2. Sollte das nicht der Fall sein fährt man besser wenn man ne Wohngemeinschaft im Juristischen sinne vereinbahrt!
    das hat den Vorteil.: ihr bekommt beide eure 359€ weiter nur die Miete und Nebenkosten werden Halbiert!
    3. das klappt nur, wenn ihr im bei euren Vermieter dieses Schriftlich vereinbart habt und dieses auch so im Mietvertrag
    so geschrieben steht!
    4. Dan kan dir die ARGE nichts mer mit Eltern und Kohle anrechnung und so weiter! Am besten man sucht sich nen
    "Potentiellen" Arbeitgeber, den sollte man ein wenig kennen oder besser gesagt er sollte euer Spielchen mitmachen, in dem er dir eine Absicht dich einzustellen austellt dan bekommst du sogar noch die Umzugskosten erstattet! Wenn das
    mit dem Umzug und so gelaufen ist zum "Arbeitgeber" gehen nen nettes geschek mitnehmen und im auffordern das er dich wegen "Konjunkturflaute" leider nicht einstellen kann dieses auch wieder Schriftlich und schon kann dir die ARGE nichts
    mehr anhaben und du hast sogar noch kohle bekommen!