Wohnung abgebrannt - was nun?

  • Guten Abend zusammen!!


    Ich brauche mal ganz dringend einen Rat, ich weiß leider nicht mehr weiter. Es geht zwar jetzt nicht um mich, aber ich weiß nicht wie ich meiner Freundin weiter helfen kann.


    Sie lebt mit ihrem Freund und der gemeinsamen 2 Jährigen Tochter in einer verschimmelten Wohnung. Beziehen AGLII, er ist auch noch schwer Krank und darf auch zur Zeit nicht arbeiten. Jetzt ist die Wohnung abgebrannt dh. sie stehen jetzt vor dem nichts. Haben wirklich NICHTS mehr - gar nix, da alles verbrannt bzw abgebrannt ist. Wie geht es denn jetzt weiter wenn sie zum Amt gehen, kriegen die denn eine neue Wohnung von denen gestellt solange bis sie selber was gefunden haben oder müssen sie gleich nach einer neuen Wohnung suchen?? Und wie ist es mit Möbeln, Kleidung etc. Wird dies dann auch vom Amt gestellt? Ich kenne mich da leider nicht so besonders aus, da ich in so eine Lage noch nicht war.
    Gibt es was, worauf sie jetzt achten muss?


    Würde mich über eine Antwort sehr freuen.


    Gruß Sunny123

  • Moin,


    vorweg: ich arbeite in einer Arge, kann also was definitives dazu beitragen.


    Der Weg führt also sofort erstmal zur ARGE, dort eine neue Erstausstattung einer Wohnung (Möbel, Hausrat etc.) sowie ( wenn erforderlich ) eine Beihilfe für Bekleidung beantragen, d.h. für alles was dem Brand oder den Löschbemühungen der Feuerwehr zum Opfer gefallen ist.


    Wichtig, dies als Beihilfe beantragen, nicht als Darlehen. Der Rechtskommentar zum SGB II (Lehr- und Praxiskommentar vom NOMOS -Verlag) mit dem ich arbeite, ist da recht eindeutig.


    Zu klären wäre ggf.wie der Brand entstanden ist, bei eigenem Verschulden würde selbst ich zu einer darlehensweisen Gewährung tendieren. Dies aber auch nur bei grob fahrlässigem Verhalten oder bei Vorsatz.
    Ich hatte so einen Fall wegen Brand infolge Blitzschlag, ist halt höhere Gewalt, das kann dann eben keiner vorhersehen und stellt einen Ausnahmetatbestand dar.
    Vielleicht lässt sich auch über die Gebäudeversicherung des Vermieters was regeln, falls keine eigene Hausratversicherung bestand, dies dürfte aber einige Zeit dauern, daher wird die ARGE zumindest in Vorleistung treten müssen und sich den Ersatz der von der ARGE aufgebrachten Leistungen dann vom Versicherungsunternehmen zurückholen müssen. Da hatte ich viel "Spaß" mit ...


    Zur Wohnung:


    Die Wohnung muss auch weiterhin bewohnbar sein, ist dies infolge des Brandschadens nicht der Fall, bei der ARGE eine Zustimmung zum Umzug beantragen.
    Hier muss ggf. die Bauordnungsbehörde hinzugezogen werden, bei Bränden mit der Gefahr der Beeinträchtigung der Bausubstanz ist das meines Wissens ohnehin obligatorisch und wird von der Feuerwehr in die Wege geleitet, nachfragen kann aber nicht schaden.


    Ggf. ist auch eine vorübergehende Unterbringung erforderlich. Allerdings, wenn die Bude so derbe verschimmelt war, dann wäre doch sowieso ein Umzug angeraten. In meiner ARGE gibt es eine Liste von Wohnungen, bei denen keine Zustimmung zur Anmietung erfolgt, das sind Hütten, die man wirklich niemanden zumuten kann.


    Vielleicht solltest du mit deiner Freundin zur ARGE gehen, scheinst ja ganz plietsch zu sein und die kann bestimmt jede Unterstützung gebrauchen.
    Hoffe, ich konnte dir erstmal helfen, ansonsten kann man dem zuständigen Bearbeiter in der ARGE sicher auch noch ein Loch in den Bauch fragen, du macht das schon ...

  • Hallo,


    also erst mal vielen Dank für diese Information. Naja mir liegt halt viel an dieser Freundin und deswegen möchte ich einfach versuchen ihr zu helfen. Sie wird sich auch heute gleich bei der ARGE melden bzw. persönlich dort erscheinen.


    Und nochmal zu der Wohnung:


    Nein, die Wohnung ist absolut nicht mehr beziehbar. Es ist alles zerstört und sie waren auch nicht dran Schuld das die Wohnung Brannte.
    Und zu dem Thema verschimmelt und nötiger Umzug......Ja die Wohnung war total verschimmelt. Sie war im im obersten Stock (glaub 3 oder 4). Die Heizung ist ständig ausgefallen, das Kind war immer (und ist es zur Zeit immer noch) krank, ihr Freund ist schwer Herzkrank und darf laut Arzt keine Treppen mehr steigen, dann waren Mäuse in der Wohnung und und und. Sie hatten sich bereits nach einer neuen Wohnung umgesehen und hatten auch eine in Aussicht. Aber was war natürlich.....die Sachbearbeiter von der ARGE gaben kein OK für den Umzug. Sie waren der Ansicht, dass die schwere Herzkrankheit, der Schimmel, der Ausfall von der Heizung, die Mäuse in der Wohnung und vor allem waren Küchenfenster und Wohnzimmerfenster zugeschraubt, so das sie das nicht mehr öffnen konnten, kein Grund wäre umzuziehen. Dieser Sachbearbeiter war sogar in der Wohnung und hat sich dies angesehen!!! Die Fenster mussten zugeschraubt werden, da sie schon rausgefallen sind.


    Ich möchte mich jetzt nicht unbeliebt machen, aber ich bin der Meinung, dass viele Sachbearbeiter überhaupt nicht den ernst der Lage sehen und einfach nach Lust und Laune entscheiden. Es tut mir leid, aber hier hat man wirklich gesehen, dass diese Sachbearbeiter wirklich nix anderes können ausser ihren Kaffee zu trinken. Es ist meine Meinung!!!! Was hätte denn erst passieren dürfen (jetzt mal vom Brant abgesehen) das sie überhaupt umziehen dürfen? Andere Leute die ALG2 beziehen und ständig faul sind, sich nicht um arbeit kümmern, jeden Job ablehnen, kriegen alles in den popo gesteckt. Sowas dürfte normalerweise auch net sein. Und Leute, die wirklich Hilfe brauchen, bekommen nichts. Wo soll sowas noch hinführen??