ALG I reicht nicht aus

  • Hallo liebe Mitglieder!


    Ich brauche eure Hilfe. Es geht um meinen Onkel.


    Die Firma in der er gearbeitet hat, hat Insolvenz beantragt und nun ist er arbeitssuchend gemeldet. Er bekommt seit einem Monat ca 830€ Arbeitslosengeld 1 (1400€ netto hatte er vorher raus).
    Er wohnt als Single in einer zu großen Wohnung, die er sich nun nicht mehr leisten kann. Ca 600€ Warmmiete für 75 qm.
    Er würde auch gerne in eine kleinere Wohnung umziehen, aber er kann sich einen Umzug nicht leisten. Eventuell müsste er auch die alte Wohnung renovieren, da er dort seit 20 Jahren als wahrhaftiger Mann lebte und nie etwas renoviert hat. Natürlich würden all diese Kosten sein Budget übersteigen.


    Gibt es von der Arbeitsagentur einen Zuschuss für einen Umzug? Oder kann er andere Leistungen beantragen? Wohngeld oder Hartz IV? Was kann er am besten in seiner Situation machen?


    Ich hoffe, Ihr könnt ein paar Tips geben.

  • Solange er im Arbeitslostengeld I-Bezug ist, kann er Wohngeld beantragen, ob er es erhält - mal sehen, dazu müßte man die in eurer Region geltenden Regelungen betreffend angemessener Mietkosten etc. wissen; das erfährt er durch einen Anruf beim Wohngeldamt. Wichtig ist ja - wie bei allen Anträgen, die man stellt, dass er keine Zeit versäumt, weil rückwirkend nie gezahlt wird, sondern erst seit Antragseingang beim Amt.


    H IV wird er erhalten, aber sicherlich nicht jetzt, denke ich, weil er da ziemlich knapp an Regelsatz zzgl. Kosten der Unterkunft liegt (auch wenn ich die in eurer Region zulässige Höhe nicht genau kenne, denke ich das). Erst, wenn er im H IV-Bezug ist und "die" von ihm fordern, dass er sich eine kleinere, günstigere Wohnung sucht, kann er eventuell - je nach Sachlage - Zuschüsse für Umzug etc. erhalten.


    An seiner Stelle würde ich - und zwar umgehend -, den Weg zum Amt suchen mit einem "Fragenkatalog" und das, was du hier gefragt hast, im Vorfeld klären. Schaden kann es nicht, eher vermeidet er Schwierigkeiten, die (sofern er nicht bald neue "Arbeit" hat) auf ihn zukommen könnten, weil er manchen Dingen durch diesen Vorgriff aus dem Weg geht.
    Auf jeden Fall sollte und kann er sofort schon mal die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen; das erspart ihm die 10 Euro pro Quartal, also 40 Euro im Jahr und daneben auch sämtliche Medikamentenzuzahlungen oder Kosten für Krankenhausaufenthalt und so weiter.