Den Anwalt wechseln??

  • Hallo Forum,


    ich bin nicht glücklich über die Arbeit meines Anwalts, und würde am liebsten einen anderen mit der Scheidung beauftragen, aber wie kann ich das schmerzlos machen??
    Irgendwie bemüht er sich nicht wirklich mir zu helfen, unsere Treffen dauern keine 5 Minuten, wie will der mich so vertreten, und ich werde auch von ihm schlecht beraten, z.B. gestern hatte ich einen Termin im Sozialamt die Frau wollte mir meine rechte im Umgang mit meinen Kindern erklären die ich als Vater nach der Scheidung habe, und dabei hat sie mir den
    "Aufenthaltsbestimmungsort" erklärt, darüber hat mein Anwalt kein Wort gesagt, ich bin damit einverstanden das die kinder bei ihr wohnen, aber nicht das meine noch Ehefrau so viel macht über die Kinder hat und mir jederzeit damit den Umgang verbieten kann, also wie kann ich am einfachsten den anwalt wechseln und macht es sinn, was ist damit verbunden etc.!? :(
    Für die Scheidung wurden "Prozesskosten" bewilligt, und er hatte auch schon einige Briefe geschrieben, auch an die Anwältin meiner Frau und an das Gericht!


    Besten Dank für eure Hilfe
    VaterH

  • Hallo Vater H!


    wollte Dir ne PN schicken aber das geht nicht!


    Vergiss es den Anwalt zu wechseln bringt nix!


    Willkommen in der Realität! DAs ist das konservative Deutschland! WAs Du jetzt noch brauchst ist eine Richterin, dann sind Deine Rechte schon so gut wie über den Haufen geschmissen!


    Habe das alles hinter mir, von wegen freiwilliger verzicht auf das gemeisname Sorgerecht zum Wohle der Kinder und Papa muss ja für den Lebensunterhalt sorgen!


    Die Frauen wollen emanzipiert sein? Ja aber nur solange wie es Ihnen Vorteile bringt!


    Das Kindeswohl wird Dir das Genick brechen, damit steht dan der Vertreter des Jugenamtes vorn beim Richter und bevor Du denken kannst ist der Fisch schon eingetütet!


    Habe das alles hinter mir, Familienpsychologisches Gutachten, Koperverletzungsanzeige der Ex und all die feinen kleinen Sauereine die sich Frau ausdenkt!


    Ein anderer Rechtsanwalt wird da auch nix bewirken können, wenn da eine Richterin sitzt die Dir nur beweisen muss das sie die Entscheidung trifft!


    Die will die Kuh vom Eis haben, mit einem Kompromiss! Mein Rat: Verzichte niemals, egal was kommt auf Dein Sorgerecht!


    Ich habe diesen Fehler gemacht und dann beginnt ein richtiges Verarschen. Dann wird die Zugehörigkeit zur Konfession gewechselt, weil der Neue der Ex es möchte, dann wird das erweiterte großzügigie Umgangsrecht als nicht praktikabell festgelegt und ob Familienpsychologisches Gutachten zu Deinen Gunsten, oder eigener Rechtsbeistand für die Kinder, Du wirst feststellen ndas Du dann immer die 2 bzw. 3 Geige spielst. Kindeswohl, Sorgerecht und dann Deine Interessen!


    Es leigt nicht am Rechtsanwalt auch wenn Du das jetzt so sehen möchtest, es liegt an Deiner Ex und Ihrer Rechtsanwältin!


    Ich sage es hier ganz offen, diejenigen Väter die im Affekt Ihre Frau umgebracht haben, sind besser dran wie die die meinen es mit Kompromissbereitschafft zu einer vernünftigen Lösung bringen zu können! Für die Kinder mag es ein Verlust der Mutter sein für den Ex Mann ist es die Vermeidung unnötiger psychischer Totouren, seitens der Ex, seitens der Ämter seitens der Gesellschaft! So ist es - und jetzt freue ich mich über jede Frau die sich darüber aufregt!



    Vater H - verzichte niemals auf Dein Sorgerecht, es steht beiden Elternteilen zu gleichen Teilen zu, den Rest sollen die Juristen regeln, die sind ja die angebliche (Nie) Eli-te des Landes und die haben ja das Kindewohl im Auge!


    Wechsel des Anwalts bringt nix, aber Du kannst ja bei dem Rechtspfleger vorsprechen der Dir die Prozesskostenhilfe bearbeitet hat!


    Gruss


    und ich wünsche Dir trotz der harten Zeit einfach schöne Weihnachtstage!

  • Hallo,
    danke dir für deine Antwort, wird wohl harte Zeit sein, aber ich wollte so oder so nicht auf mein Sorgerecht verzichten, ich verstehe nur nicht was genau rechtlich gesehen "Aufenthaltsbestimmungsort" bedeutet, was darf die Frau mehr als ohne diesen??? Hat sie mehr Rechte dadurch oder anders rum, werden mir rechte entzogen dadurch???
    Kann sie mir den Umgang mit meinen Kindern verweigern dadruch, die Frau aus dem Jugendamt hat mich mehrmals gefragt ob ich wirklich den "Aufenthaltsbestimmungsort" der Frau überlassen möchte, weil dann kann sie z.B. mir die Kinder verweigern wenn wir zusammen in den Urlaub fahren möchten, z.B. sie gibt die Pässe nicht her damit wir fahren können(auch wenn die Kinder das wollen)??
    Hier muss ich noch 2-3 Sachen dazu sagen, meine kinder sind 14 und 11 jahre alt(dürfen sie auch selber was entscheiden) und wir sind nicht deutsche, wir haben zwar unbegrenzte Aufenthaltserlaubnisse, aber die Staatsbürgerschaften haben wir nicht!
    Ich habe kein Problem mit zahlen, sind ja auch meine kinder, aber den Umgang mit ihnen darf mir keiner verweigern oder strittig machen!
    Kannst du mir eventuell den Begriff "Aufenthaltsbestimmungsort" und seine bedeutung erklären??


    Vielen Dank!!!
    VaterH

  • Hallo VaterH!


    Der Aufenthaltbestimmungsort bestimmt wie das Wort schon sagt, den Ort wo sich die Kinder dem Grunde nach Aufhalten werden wenn es zur Scheidung kommt. Also entweder beim Vater oder bei der Mutter!


    Zu vergleichen mit dem Finanzamt - Fall Boris Becker- Deutschland oder Monaco - wo die Hauptzeit des Lebens verbracht wird wird man dann steuerlich veranlagt und so ist das dann mit den Kindern auch.


    Der Aufentahltsbestimmungsort wäre vermutlich bei der Mutter, so regeln es fast immer die Gerichte. Sorgerechte hätten dann aber immer noch beide Elternteile, aber alles was mit Schule, Krankenhaus, Meldepflicht ect. zusammenhäng wird dann von der Mutter bestimmt, sofern keine gemeinsame Absprache da ist.


    Grundsätzlich neigen Richter/-innen auch dazu, Geschwisterkinder nicht auseinander zureißen zumindest nicht bis zum 10.Lebensjahr. In Deinem Fall kann ich mir aber auch vorstellen das sofern beide Kinder sich für jeweils einen anderen Elternteil aussprechen, für jedes Kind ein anderer Aufenthaltsbestimmungsort bestimmt wird. Dies hängt aber in erster Linie von den Kindern ab.


    Geregelt wird dann in einem Urteilsspruch wann die Kinder von der Mutter zur Abholung bereit gestellt werden müssen und wann sie vom Vater dort wieder abgeliefert werden sollen, hier sind pinnible zeiten vorgegeben und nicht selten werden diese dann schon bei ein paar Mintuen Verzug von der gegnerischen Rechtsanwältin als Unzuverlässigkeitsfaktor ins Spiel gebracht sofern an den besuchszeiten gedreht werden soll.


    Hier ein Tip von mir: Wenn Deine Kinder bei Deiner Frau verbleiben sollen, was ich aus Deiner Aussage zum Unterhalt schließe und Du dem Aufenthaltsbestimmungsort Ex-Frau dann zustimmst bestehe darauf in Punkto Ferien-und Urlaubsregelung als erstbefragte Person im Urteil festgehalten zu werden, ansonsten kommt die EX- immer mit dem Problem ferien sind fest und sie kann an genau Deinen Terminen dann nicht! Schon weil Du sicherlich berufstätig sein wirst ist es für Dich aber zwingend notwendig eine geplante und sichere Regelung zu bekommen! - ich weis wovon ich spreche, denn sonnst sucht sich Deine Ex nen Monat vorher nen Aushilfsjob und kann just an den Zeiten wo Du eigentlich die Ferien geplant hast, nur frei bekommen und selbst die ferien mit den Kindern verbringen!


    Ich hoffe, Du hast noch den gleichen Anwalt und wenn der mit entsprechender Ruhe vorgeht ist das bei einer gegnerischen Anwältin sicherlich besser. Besprech doch einfach nochmal mit ihm die für Dich wichtigen Punkte.


    Also: Gemeinsames Sorgerecht und vorrangige Urlaubsplanung! Grade weil die Kinder auch schon etwas größer sind kann man wenn Deine Frau jetzt nicht einen einschneidenden Ortswechsel plant, auch ein erweitertes Besuchsrecht beim Vater für die Kinder aushandeln. Meine Kinder z.B. durften vom gericht her jeden Tag zu ihrem Vater, das dies von Seiten der Mutter meist boykotiert wird ist aber auch gängige Praxis, meist knallen die Mütter die Kinder dann mit allen möglichen Aktivitäten voll, Hauptsache sie können Dir damit eine reinwürgen!


    Aber lass den kopf nicht hängen, ich kämpfe grade dran diesen Emanze-Tanten nen Schuss vorn Bug zu hauen indem ich die Urteilsabändernde Richterin im nächsten Jahr wegen vorsätzlicher Körperverletzung bei der Staatsanwaltschaft anzeige und dies auch dem Fernsehen zuspiele!


    Man(n) kann sich ja wehren, auch gegen ein vorsätzliches Verändern von zuvor ausgehandelten udn abgesprochenen Vereinbarungen durch Staatsvertreter! Man(n) muss einfach nur genau so dreist sein, wie diese Leute! Das gilt bei ALG II wie auch in vielen anderen Lebenssituationen mit Verwaltugnen und Bürokraten!


    Gruss
    und Augen zu und durch, die Kids lassen nämlich ihren Vater ebenso wenig fallen wie sich von Mama nur bedingt beeinflussen lassen!

  • Hallo Horst,
    sorry für die späte Antwort, der Anwalt ist der selbe, bleibt auch weiter der selbe.
    Aber deine Tipps für die Ferien finde ich sehr gut, hab nicht daran gedacht, mist, hab dem Anwalt dann das selbe gesagt. Hoffe das klappt auch, das einzige was mir noch Sorgen macht ist die Düsseldorfer Tabelle, wie kommen diese Leute auf die Summen nur, lol, mir bleiben ca. 250 Euro zum leben übrig :D


    Problem ist das ich in Brutto zu viel verdiene, aber nach Abzug mit Steuerklasse 1 bleibt nicht gerade viel!


    Aber danke für die guten Infos!!!
    VaterH

  • Hallo!


    Nun in wieweit der in der Düsseldorfer Tabelle errechnete Betrag letztlich von Dir im vollem Umfang geleistet werden muss, hängt sicher auch davon ab wieviel Dir letztlich zum Leben noch verbleibt, da kann Dein Anwalt dann sicher einiges geltend machen, sofern der von Dir angegebene Betrag zutrifft. Allein Schon wenn Du aus Beruflichen Gründen z.B. auch noch Kosten für die Fahrten zur Arbeit hast die erheblich höher sind wie normal üblich angenommen. Das war auch in meinem Fall so, als ADM ist man zudem dann auch noch länger von Zuhause weg, und trotz Spesen und Fahrkostenpauschale braucht man dann auch schon mal was mehr wenn man auswärtig Essen oder Übernachten muss, sowas kann alles eine Berücksichtigung finden.


    Die Steuerklasse wird sich zudem ja auch ändern und für beide Kinder wird jedem von euch dann 2x 1/2 Kind auf der Steuerkarte eingetragen, also zukünftig nur noch ein Kind.


    Ansonsten schick mir ne PN wenn Du noch Hilfe brauchst!


    gruss

  • hallo,


    bei einem scheidungsurteil wird nicht automatisch über die sorgerechtsverhältnisse gerichtlich entschieden. die aufenthaltsbgestimmung ist teil der sorge. die sorge wird nur bei antrag auf änderung eines elternteiles gerichtlich betrachtet und e v e n t u e l l verändert. dies jedoch nicht grundlos. falls grundlos, helfen die üblichen rechtmittel gegen den sorgerechtlichen beschluß.


    sorgeverfahren haben nichts im scheidungsverfahren zu tun, sowie umgangsregelung nichts in unterhaltsverfahren zu tun haben. jdes verfahren trägt ein einzelnes aktenzeichen.


    ich frage mich nur im vorliegenden falle, warum denn die kinder bei der mutter verbleiben sind. warum sind sie nicht bei dem vater, der sich jetzt über die rechtslage mukiert.


    wer den gravierenden fehler macht und seine kinder bei dem anderen elternteil beläßt, der sollte sich nicht wundern, wenn die rechtliche axt erbahn´mungslos niederschlägt.


    im trennungs und scheidungsfalle gibt unsere selbsthilfe gegenüber vereinsmitgliedern eine vernünftige und versiert rechtsberatung


    infos unter : www.efkir.de


    gruß

  • ach noch etwas:


    in umgangs und sorgeverfahren ist ein kläger (antragsteller) sich selbst der beste anwalt. denn einen anwalt braucht man in diesen verfahren NICHT. Anwälte schöpfen das wenige geld der eventuellen pkh ab und tuen einen scheißdreck, mindetsens 99 von 100 tuen so.


    alo selber arbeiten und sich wehren und die kinder mindestens zu 50% (oder mehr) ihrer zeit zu sich holen. die nachweisbar. alles andere bringt letzttlich keinen vorteil und man(n) verliert.


    ich weiß, dies alles ist nicht soo einfach. der vater MU? sich auf den weg machen und selber zu arbeiten (prozessführung) anfangen, wenn er eine chance haben möchte.


    tut er dies nicht, wird er unweigerlich als "arbeitssklaver" für ein mütterfrundliches system benutzt, und - wenn er pech - hat, sieht er seine kinder im zuge von sorge und umgangsverfahren spätestens nach 2 jahren überhaupt nicht mehr. zahlen soll er trotzdem oder aber in den bau gehen (§170 STGB).


    alo aus dem arsch kommen oder suksersive erbarmungslos abstürzen


    gruß