Hilfe ganz dringen. Bewillgungsbescheid.

  • Hallo an alle im Forum.


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Bin ratlos und weiß auch nicht mehr was ich tun soll. Anfang November bin ich zum Amt um Alg2 zu beantragen. (Mein Mann ist ausgezogen und ich bin jetzt mit meinem Kind 10 Monate alleine). Alles schön und gut. Die erstprüfung wurde gemacht und mir für eine Woche später ein Termin gegeben die fehlenden Unterlagen abzugeben. Der Tag kam alle Unterlagen mitgebracht alles soweit in Ordnung. Da fehlten noch zwei Dinge. Drei Tage später wieder mit Termin hingegangen fehlende Unterlagen gebracht. Der Sachbearbeiter sagte. Maximal 14 Arbeitstage kann es dauern. Falls ich vorher kein Geld mehr für Lebensmittel für mich und Baby habe, wieder vorbei kommen. (Beziehe noch Elterngeld, Kindergeld und Unterhalt) somit ist der Bedarf für die Versorgung von uns gedeckt.


    Jetzt kommt mein Problem. Vor zwei Wochen wieder hingegangen weil nichts kam. Unten im Service Center meinten die haben mich angeschrieben und da fehlten noch Unterlagen. (Habe niemals ein Schreiben bekommen):mad: Die Dame im Service Center meinte dürfte ne Woche dauern. Jetzt sind es zwei Wochen und immer noch nichts da. Heute kam die zweite Mahnung wegen der Miete und die Drohen mir mit rechtlichen Schritten wenn ich bis 21.12. nicht zahle. Ich wieder angerufen. Die im Call Center meinten, haben sie die Unterlagen abgegeben und das liegt beim Teamleiter. Sie leiten das weiter mit dringlichkeit. (Das war vor zwei Wochen auch schon so)


    Wie kann ich vorgehen, dass da endlich mal was passiert oder soll ich warten bis ich aus der Wohnung fliege.


    Danke für eure Hilfe


    Lg Elli

  • Hallo,


    das klingt ja ganz nach Berliner Verhältnisse, grauenhaft.
    Versuch erstmal mit deinem Vermieter zu reden und schildere dem warum du zur Zeit nicht zahlen kannst. Nochmal zum Amt, ab zum Fallmanager oder Leistungsabteilung und alles checken lassen. Bloß nicht abwimmeln lassen, hartnäckig bleiben. Wichtig, immer schriftlich abzeichnen lassen wenn du da warst und das deine Unterlagen vollständig sind. Dieses Schreiben kannst du selbst verfassen und darauf bestehen, dass der SB das zur Kenntnis genommen hat.
    Manche SB sind einfach nur zum ....
    Meine ist auch nicht besser aber wenn sie merken das du dran bleibst und dich nicht unterkriegen lässt geht es für gewöhnlich schneller. Meine SB kann mich nicht mehr sehen. War 2 Wochen lang jeden Tag dort und schließlich habe ich mich durchgesetzt. Haare auf den Zähnen muss man manchmal haben aber immer schön sachlich und objektiv bleiben.

  • Hallo Jamaly,


    Danke für deine Hilfe. War schon so oft da und habe schon so oft angerufen. Das Problem ist, die lassen mich ja gar nicht mal hoch zum SB. Da stehen zwei Sicherheitsleute an der Tür und lassen nur Leute hoch, die einen Terminkarte haben. So Donnerstag ist jetzt wieder offene Sprechstunden, also werde ich wohl wieder hingehen. Ohhhhhhhhhh ich könnte .....
    Jahrelang gearbeitet jetzt Babypause und jetzt darf ich zum Dank betteln. Ich weiß wenn ich am Donnerstag wieder hingehe werden die mir nur sagen "liegt beim Teamleiter und ich leite es weiter" d.h. sie werden mich wieder nicht zum SB hochlassen. Und was mache ich dann. Bin total rat- und hilflos :-(

  • Nun gut, Sicherheitsleute, sowas kenne ich hier nicht. Setze trotzdem ein Schreiben auf und lasse es dir gegenzeichnen. Andernfalls und das hat bei mir schon super funktioniert, hole dir beim Amtsgericht ein Beratungsschein und lasse den Herrn Rechtsanwalt mal ein schickes Schreiben aufsetzen. Zieht komischerweise immer. Du kannst auch eine Vorrauszahlung beantragen und die Härtefallregelung nutzen. Du hast ein kleines Baby und die können dich nicht hungern lassen! Hartnäckig bleiben. Ich weiß ist nicht jedermanns Sache aber denke an dein Kind, das muss sich auch auf dich verlassen können. RA ans Jobcenter (noch besser persönlich an den SB) schreiben lassen und du wirst sehr schnell einen Bescheid erhalten, bin mir da ziemlich sicher.

  • Wie kann ich vorgehen, dass da endlich mal was passiert oder soll ich warten bis ich aus der Wohnung fliege.


    Danke für eure Hilfe


    Lg Elli



    Nun mal locker bleiben ... bis man ne fristlose Kündigung bekommt müssen mindest 3 Mieten offen stehen und bisdahin is dein Antrag allemal bearbeitet worden...


    Einfach etwas Geduld haben und nich gleich hysterisch werden Alles wird gut :-)

  • hallo Elli,


    habe gerade deinen Fall im Forum gelesen. Wenn Du bislang nichts mehr gehört hast, sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben. Dann einen Dringlichkeitsantrag stellen, da du ein Kind zu versorgen hast und evtl aus der Wohnung fliegst. Das Amt ist verpflichtet, dir zu helfen. Die Miete muß umgehend gezahlt werden. Halte auch Rücksprache mit dem Vermieter und lasse es dir schriftlich geben, was an Mietzins aufgekommen ist. Wünsche dir und deinem kind alles Gute.


    Bernie

  • Nun mal locker bleiben ... bis man ne fristlose Kündigung bekommt müssen mindest 3 Mieten offen stehen und bis dahin is dein Antrag allemal bearbeitet worden...


    Einfach etwas Geduld haben und nich gleich hysterisch werden Alles wird gut :-)


    Also ich weiß nicht ob man so locker bleiben kann, wenn mir das Arbeitsamt keinerlei Auskünfte gibt warum das hängt und zweitens mir mit gerichtlichen Maßnahmen gedroht wird.


    Hallo Bernie,


    ja so werde ich das wohl machen. Werde aber morgen erstmal wieder hingehen und mich diesmal unten am Empfang nicht abwimmeln lassen. Sie sagen mir alle immer wieder "wird mit Dringlichkeit weitergeleitet" aber passieren tut auch nichts.


    Danke :-)

  • Hallo Elli, ich bin es noch mal. habe gerade einmal im SGB II nachgelesen. Dir und deinem Kind steht nicht nur der Regelbe-
    darf zu, du kannst auch noch Mehrbedarf anmelden, gem. § 30/3 SGB II. Für Pflege und Erziehung Es handelt sich hier um 36% von 100 des Ecksatzes vom Regelsatz. Spreche deine Ansprechspartnerin darauf hin an. Verweise aber auf den § 30/3 SGB II.

  • Wenn Du bislang nichts mehr gehört hast, sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben.



    Man muss nicht immer mit Kanonen auf Spatzen schießen. Es dürfte sich doch inzwischen bei allen volljährigen Bürgern rumgesprochen haben das Anträge nur bearbeitet werden wenn alle Unterlagen vorliegen. Und auch dann in der Reihenfolge in der die Anträge eingehen...

  • Hallo Elli, ich bin es noch mal. habe gerade einmal im SGB II nachgelesen. Dir und deinem Kind steht nicht nur der Regelbe-
    darf zu, du kannst auch noch Mehrbedarf anmelden, gem. § 30/3 SGB II. Für Pflege und Erziehung Es handelt sich hier um 36% von 100 des Ecksatzes vom Regelsatz. Spreche deine Ansprechspartnerin darauf hin an. Verweise aber auf den § 30/3 SGB II.


    Hallo Bernie, ist das nicht das Mehrbedarf für Alleinerziehende??


    Ich meine das wurde auch berücksichtigt als ich mit dem SB alles durchgegangen bin. Da Kind und ich alleine in der Wohnung leben.


    Danke für die Mühen :-)

  • Man muss nicht immer mit Kanonen auf Spatzen schießen. Es dürfte sich doch inzwischen bei allen volljährigen Bürgern rumgesprochen haben das Anträge nur bearbeitet werden wenn alle Unterlagen vorliegen. Und auch dann in der Reihenfolge in der die Anträge eingehen...



    Ok nochmal zur Info. Der Bewilligungsbescheid ist bereits erstellt und gestoppt und liegt beim Teamleiter Warum??? Keine Ahnung..
    Brief wg. fehlenden Unterlagen wurde angeblich versendet was ich niemals bekommen habe :confused:
    Alle Unterlagen angereicht vor zwei Wochen. Dame die das entgegengenommen hat, hat mir gesagt. "ich leite das als "EILT" weiter. In ner Woche haben sie bescheid. Jetzt wieder zwei Wochen vergangen und nach dem gestrigen Telefonat beim Call Center immer noch auf gestoppt. :eek:


    3 Monatsmieten??? Dann ist schon längst die Kündigung im Haus und die Anwaltskosten darf ich dann auch tragen:confused::mad:

  • Hallo Hoffi,


    keine Angst, hier wird geschossen, hier wird nur ein Recht wahrgenommen, was da heißt, ich lasse mir nichts gefallen. Wenn diese herrschaften keine andere Sprache verstehen?? Auch ich habe genug Ärger gehabt, nun läßt man mich weitegehend in Ruhe, da ich mich eingelesen habe im SGB II-SGB XII.

  • Wollte jetzt mal Berichten wir der Besuch bei der ARGE abgelaufen ist. War am Donnerstag dort, da meinten die auf einmal der Antrag wäre noch nicht bearbeitet :mad::confused:


    Ich durfte wieder nicht hoch. Die Dame im Service Bereich sagte mir das mein SB nicht da ist und rief jemand anders an. Dann sagten die mir das die andere SB den Antrag am Freitag bearbeiten wird und ihn am Montag dem Team Leiter übergibt. Wenn alles in Ordnung ist wird er sofort die Zahlung veranlassen. Bin mal gespannt. Werde jedenfalls am Mittwoch nochmal anrufen und nachfragen ob das durch ist.