Hilfe!!!

  • Hallo,


    Ich suche gerade eine neue Wohnung... Mein Sohn (5 jahre) lebt aber nicht bei mir... Ist jedoch alle 2 wochenenden von Freitag- nachmittag bis montag früh und jeden Mittwoch zu Donnerstag bei mir... steht mir da eine drei-Raum wohnung zu???


    Über schnelle antwort würde ich mich freuen...


    Liebe grüße
    darkdevil1005

  • Da muss ich dich enteuchen.


    Denn ich gehe mal davon aus, das dein Kind dir wegenommen wurde, von der Jugendfürsorge!
    Dann hast du als 1- pers.- Haushalt kein Recht auf ne große Wohnung , es sei den das Amt hat dir gesagt das
    dein Kind wieder zu dir darf wenn du ne eigene große Wohnung nachweisen tust!
    Dan stehen dir laut Gesetz für 2 - Pers. 60 ccm/3 zu!
    Das brauchst du aber Schriftlich von Onkel Jugendbehörde oder Richter, um das glaubhaft machen zu
    können vor der ARGE!

  • @ darkdevil1005


    ein paar qm² kann, mann da schon rausholen denn ab einem gewissen Alter steht dem Kind auch ein eigenes Zimmer zu. - Egal was jetzt hier wieder für anders lautende Argumente aufgefahren werden. Umgangsrecht heisst auch Umgangspflicht, das müssen auch die Bürokraten in den ARGE Stuben mal begreifen lernen!


    Die Versorgung des Kindes muss ebenso gewährleistet werden, auch ich führe diesbezüglich meine Streitigkeiten mit der ARGE. Hier muss grade von den Betroffenen viel mehr Druck aufgebaut werden.


    Einem Kind ein Butterbrot mitzugeben kann man nur empfehlen wenn man in der Amtsstube sitzt und das das Kind nicht zur Bedarfsgemeinschaft zählt ist ebenso falsch, es gibt im Gesetzt klare Regelsätze die festlegen das ein Mehrbedarf besteht, bei mir ist es so das das Umgangsrecht nicht ausgeübt wird weil ich mit der Richterin eine andere Nummer vor habe, ich verklage diese gute Dame im kommenden Jahr auf vorsätzliche Körperverletzung und Amtsmissbrauch mal sehen ob die dann noch solche Urteile fällt wenn das die Runde macht. Somit sind meine Kinder natürlich nicht über Nacht bei mir und ich durfte mir von Amtswegen dann genau das erwähnte Butterbrot und die Versorgung durch meine Ex und Ihren Lebensgefährten anhören.


    Damit ist aber klar das jemand der das Kind über Nacht bei sich hat und somit der Umgang besteht auch der Anspruch auf Mehrbedarf für die Versorgung des Kindes und eine entsprechende Unterbringung gesichert sein muss. Notfalls muss man mal bis zum EU Gericht gehen! - Denn ob Bürokraten, Juristen oder Politiker, diese angeblich denkenden Kreativkräfte in unserem Staat haben bisweilen etwas merkwürdige Auffassungen wenn es um Ansprüche einzelner Bürger geht!