Nebenkostenabrechnung

  • Hallo@all
    Habe meine Nebenkostenabrechnung bekommen Nachzahlung 100,00€, NK habe ich beim Arbeitsamt Freiburg eingereicht. Arbeitsamt teilet mir folgendes mit. NK wird nicht übernommen. Begründung:
    Die von uns Berücksichtigungsfähigen Nebenkosten belaufen sich auf 1234,33€ diese setzten sich zusammen aus.
    Es wurden monatlich Vorauszahlungen von 160,00€ bei der laufenden Zahlung der Leistungen berücksichtigt.
    1234,33 Berücksichtigungsfähigen Nebenkosten
    1280,00 Berücksichtigungsfähigen Vorauszahlung
    -45,67€
    Damit entsteht kein Anspruch auf eine weitere Übernahme ihrer Nebenkosten Nachzahlung.
    Wie kann ich mich nun verhalten, muss ich die 100,00@ selbst zahlen oder kann ich in Wiederspruch gehen.
    MFG

  • hallo petri


    deiner Hilfesuche entnehme ich, daß du 100€ nachzahlen mußt. beziehen sich die 100€ auf Heizkosten oder
    normalen Haushaltsstrom. Heizkosten müssen komplett übernommen werden. Haushaltsstrom wird nur anteilig übernommen. Ist sogar zuviel gezahlt worden, kann das Amt sogar zurück fordern. Ich würde Widerspruch einlegen, und eine detailierte Aufstellung fordern. :o

  • hallo und danke für die schnelle info, ja es sind Heizkosten,und wie Formoliere ich den Wiederspruch, auf welches recht kann ich mich berufen.
    MFG


    Den widerspruch kannst Du Dir schenken... in baden-Würteemberg übernehmen die ARGEn keine kompletten Nachzahlungen für Nebenkosten sondern du wirst direkt im Bewilligungsbescheid darauf hingewiesen "Wirtschaftlich zu Haushalten" ich weiß das das nich so einfach ist aber is nun mal so ...


    Vereinbare einfach mit Deinem Vermieter eine Ratenzahlung dann schaffste das auch irgendwie ...

  • Danke für die Antwort, mich Wunders nur in Berlin wurde es übernommen und hier nicht, ist den HartzIV ein Grundgesetz für alle????? und muss ich dann nicht meinen Vermieter Bitten die Nebenkosten zu erhöhen das es mir im nächsten Jahr nicht mehr passiert. (Nachzahlung)
    MFG

  • hallo petrie,


    mir war noch nicht bekannt,daß die ARGEN der Bundesländer unterschieldich argumentieren. Lt. SGB II § 22/1 steht dem Mieter eine angemessene zahlung der Heizkosten zu. Nachzahlungen zählen auch dazu. Nun meine Frage, wie heizt Du? Mit Gas, mit Nachtstrom? Wenn Du mit Gas heizt, wird eine gewisse Pauschale bezahlt. alles, was darüber hinaus geheizt wird, obliegt dem Verbraucher. Du kannst es aber über eine Härtefallregelung versuchen.

  • hallo petrie,


    fragt bei der ARGE nach, wie hoch die Pauschale ist, die von ihnen für Gasheizung bezahlt wird!? Frage auch nach beim Verwalter oder Vermieter der Wohnung, wie hoch der Gaspreis ist. Du mußt dementsprechend heizen. Sehr schwer bei kalten Tagen oder gar Wintern.