elterngeld nur mindestbetrag beantragen?

  • hallo.
    ich bekomme seit august ALG II, davor habe ich gearbeitet.
    vor kurzem habe ich entbunden.
    nun meine frage: da ich in den letzten 12 monaten größtenteils garbeitet habe, würde ich trotz jetzigem ALG II mehr als nur den mindestbetrag in höhe von 300 euro bekommen.
    dieser "überbetrag" wird doch aber als einkommen berechnet und die ARGE würde ALG II kürzen, oder?
    wie ist es nun am sinnvollsten vorzugehen?
    soll ich bei dem elterngeld nur den mindestbetrag beantragen oder ist es besser die einkommensnachweise mit einzuschicken.
    im endeffekt müsste ich rein theoretisch bei beiden varianten auf eine summe kommen, oder?