Auto - Erstantrag Hartz4

  • Hallo ihr,


    ich hoffe ihr könnt mir helfen..


    Folgendes Problem habe ich im Moment.


    Ich muss in 2 Tagen meinen Hartz4-Antrag (Erstantrag), eigene Bedarfsgemeinschaft, abgeben und weiß leider nicht, wie ich "mein" Auto im Antrag angebe und ob überhaupt.


    In der Anlage VM wird gefragt, ob die in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person Eigentümer eines Kfz ist?
    Anlage EK möchte die Angaben zur gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen wissen.


    Mein Auto ist auf meinen Vater gemeldet, ich überweise ihm die Beiträge zu Steuer und Versicherung.


    Das Internet habe ich schon durchforstet aber leider nichts zu meinem Problem gefunden.


    Wie muss ich das Auto nun angeben?


    Ich danke für jeden hilfreichen Beitrag.


    Viele Grüße


    Socke

  • Wenn das Auto dir gehört, wirst du es wohl besser ange ben, zumal durch die Überweisungen von Kfz-Steuern und Kfz-Versicherungen nachvollziehbar ist, dass da irgendetwas existiert. Wie du aber sicherlich weißt, oder wie vielleicht auch nicht, darfst du ja ein Kfz besitzen bis zum Wert von 7.500 Euro, ohne dass dies dir schaden könnte, also ohne dass du das erst verwerten müßtest, bevor du H IV bekommst. Sollte dein Auto mehr wert sein, wäre das Ganze noch einmal zu überdenken.

  • wenn du eigentümer des pkw bist, musst du es angeben


    das mit den 7.500 euro stimmt nicht ganz


    wenn du kein anderes vermögen hast, kann auto auch mehr wert sein.


    dann ist vermögensfreibetrag (§ 12 SGB II) abhängig von deinem lebensalter

  • Dem, was advokat, kann ich nicht zustimmen; zwischen dem Besitz eines Kfz und dem "erlaubten" anderen Vermögen, also üblicherweise Barvermögen, wird unterschieden und nicht alles in einen Topf geworfen, sonst könnte man ja überall nachlesen, dass man insgesamt 7500 Euro (Kfz) zzgl. 750 Euro für einmalige Anschaffungen und zzgl. 150 Euro/Lebensjahr besitzen darf. Dies ist nicht der Fall, es wird explizit getrennt.


    Es ist sogar fraglich, und das war hier im Forum auch schon öfter Thema, was passiert, wenn jemand sein Auto "verwertet", also verkauft, und das nicht nur, weil er dann vielleicht über diese zulässige Vermögensgrenze (750 Euro für einmalige Anschaffungen und 150 Euro/Lebensjahr) kommt, sondern überhaupt.


    Fakt also: Das, was Advokat geschrieben hat, ist leider falsch.

  • wenn schon eine unerlaubte rechtsberatung, dann bitte richtig


    vielleicht erst einmal recherchieren, was das Bundessozialgericht sagt


    Zitat:
    „Der Senat geht dabei allerdings davon aus, dass ein isoliert betrachtet unangemessener Vermögensgegenstand iS des § 12 Abs 3 Satz 1 SGB II nicht in jedem Fall zu verwerten ist. Vielmehr ist im Rahmen des § 12 SGB II eine Gesamtbetrachtung aller Vermögensgegenstände und Vermögenswerte anzustellen. Das verwertbare Vermögen iS des § 12 SGB II darf nur insgesamt betrachtet nicht die Freibeträge gemäß § 12 Abs 2 SGB II übersteigen (…)." [BSG, Urteil vom 6. September 2007, B 14/7b AS 66/06 R Rdnr. 12]

  • Trotzdem wird ein Kfz explizit separat betrachtet; das kannste auch überall nachlesen und diese "wenn schon Rechtsberatung, dann bitte richtig"-Bemerkung klemm`dir besser. Erstens ist das keine Rechtsberatung, was hier geschrieben wird, sondern beruht auf Erfahrungen und Erkenntnissen unter anderem aus dem Forum, die nachvollziehbar waren; und schließlich nenne ich mich ja nicht "advokat". Ich denke, dass insgesamt eher Vorsicht besser ist, als Fragesteller hier mit irgendwelchen Zitaten, die unpassend sind, ins (sogenannte) Messer laufen zu lassen.

  • lirafe: ich klemme mir gar nichts


    deine worte waren sinngemäß, es ist fakt, advokat liegt falsch


    aber da war nichts falsch
    und statt jetzt dankbar zu sein, weil du was gelernt hast, und es weiter zu tragen, versuchst aus reinem ego die sache aufzuweichen


    das bundessozialgericht hat s entschieden und die gerichte handhaben es so
    da läuft niemand ins messer


    schlimm wäre es, wenn jemand sein 9000 euro wagen verkauft, weil er hier falsch beraten worden ist


    bevor du was schreibst, denk nach, ob du nicht jemand derart falsch berätst, dass er schaden nimmt

  • Ich erspare es mir, dir und den anderen hier besser, sämtliche Urteile oder Hinweise zu kopieren und zu zitieren, die mit Kfz und / oder Verwertung zu tun haben; das braucht niemand und es iat allgemeingültig nachzulesen, wenn man auf die obere Menueleiste das "zulässige Vermögen" klickt und sich dann weiter beliest in dieser Rubrik.