Zu viel für ALG II - zu wenig für eigene Wohnung!!!

  • Hallo allerseits!


    Befinde mich schon seit einiger Zeit in einem fürchterlichen Dilemma!
    Bin 31 Jahre alt, und wohne (nachdem ich meine Arbeit verloren habe bzw. einschränken musste) im Moment wieder bei meinen Eltern.
    Nachdem es aber fürchterliche Auseinandersetzungen zwischen mir und meinen Eltern gab, ist ein Zusammenleben mit ihnen für mich praktisch nicht mehr möglich.
    Verdiene im Moment in freiberuflicher Tätigkeit durchschnittlich ca. 350 bis 400 Euro im Monat, jedoch sehr unregelmässig, und das reicht für eine eigene Wohnung leider nicht!
    Habe daraufhin ALG II beantragt, wurde jedoch abgelehnt, weil ich zu viel verdiene.
    War daraufhin im Wohnungamt, dort sagte man mir, man könne mir die Kosten für Kaution und Provision bei einer Wohnungssuche erstatten, allerdings nur(!), wenn ich ALG II bekomme, da die künftige Zahlung der Mietkosten gewährleistet sein muss.


    Weiß gar nicht mehr, was ich dazu noch sagen soll...



    Grüße
    amiga013

  • Du schreibst, du hast ALG II beantragt, es wurde abgelehnt. Hattest du ein "Gespräch" oder hast du richtig, also schriftlich beantragt und auch einen entsprechenden schriftlichen Bescheid - mit Begründung - erhalten? Wenn es, wie zu Erstens geschildert, nur ein mündlicher Antrag, also ein Gespräch, war: Beantrage sofort ohne Zeitverzug schriftlich, auch wenn noch Unterlagen fehlen, gebe all das, was schon vorhanden ist, sofort ab und reiche Fehlendes nach. Sollte es der zweite Fall sein, also dass du einen richtigen formal gestellten Antrag schriftlich abgegeben hast, hast du auch eine schriftliche Ablehnung mit Begründung. Die müßte man dann kennen, um den von dir in dem Fall einzureichenden (sofort) Widerspruch formulieren zu können.


    Egal was von Beidem: Widerspruch + Begründung ohne Zeitverzug, und ich bin relativ sicher, dass bei richtiger Darlegung deiner Situation hier dann auch eine Bewilligung erfolgen wird.

  • Danke für Deine Antwort!
    Ich habe tatsächlich einen schriftlichen und vollständigen Antrag eingereicht!
    Er wurde daraufhin abgelehnt mit der Begründung, ich hätte im Monat Oktober zuviel verdient...
    (wobei ich noch gestehen muss, dass es im Monat Oktober ausnahmsweise wirklich viel war, vierstellige Summe...
    ...die ist aber schon wieder weg, weil ich damit Schulden abbezahlen musste...).
    ...vielleicht war der Zeitpunkt der Antragstellung von mir einfach ungünstig gewählt, naja...


    Es hat mich aber vor allem geärgert, dass in der Ablehnung auch drinstand, dass sich für mich auch nur ein Sozialgeld von 359 EUR monatl. errechnet hätte. Denn das heisst doch auf deutsch, dass ich keinen Anspruch auf eine Wohnung/Unterkunft habe, sondern nur auf monatliche Verpflegung.
    Habe dann sofort schriftlich Widerspruch eingelegt, und paar Tage später rief die Sachbearbeiterin bei mir an und sagte, sie versteht mein Problem nicht. Habe ihr dann meine Lage nochmal erklärt, dass ich eine Wohnung brauche, weil es mit meinen Eltern nicht mehr geht! Und die sagte dann nur, wenn ich keine Wohnung habe, kann sie auch keine Wohnung zahlen, ich solle halt schnell irgendwo einziehen...
    Dazu reicht aber meine Einkommen nicht!
    Und sie sagte auch, dass ich mich nochmal melden könnte, wenn ich im nächsten Monat weniger als 400 EUR verdiene.


    Nach einer Woche Kopfschütteln bin ich dann zum Wohnungsamt, und dort sagte man mir, man könne mir erst helfen, wenn ich ALG II bekomme (wegen meines wackeligen Einkommens).


    DAS HEISST: ich muss im nächsten Monat möglichst wenig verdienen (unter 400 EUR), damit ich ALG II bekomme, damit mir das Wohnungsamt bei der Wohnungssuche helfen kann!!!



    Das ist für mich einfach nur noch himmelschreiender Wahnsinn!!!...



    So... das wollte ich jetzt nur nochmal loswerden...



    LG
    amiga013