Vollzeitjob, 165€ Job und Alg II ?

  • Hallöchen..


    ich hoffe mir kann mal jemand Rede und Antwort stehen! Ich hab echt bammel.....


    Mein Partner, ich und meine Tochter leben in einer Bedarfsgemeinschaft und bekommen Alg II. Ich habe einen 165 € Job, mein Partner fängt jetzt im Januar an Vollzeit zu arbeiten. Nun kommt auch noch hinzu dass mein ALG II Bescheid diesen Monat ausläuft. Ich meine ich freue mich darüber dass mein Partner einen Vollzeitjob bekommen hat...mir macht dass trotzdem Angst. Ich hab da ein paar Fragen, vielleicht kann mir jemand helfen, der schon solche Erfahrung gemacht hat.


    1. wenn wir aus dem ALG II rausfallen würden weil mein Partner zu viel verdient, wer zahlt dann meine bzw. meiner Tochter die Krankenversicherung? (Wir sind nicht verheiratet und er ist auch nicht der Vater meiner Tochter)


    2. Kann mein Partner in Voraus Fahrtkosten für die Fahrtstrecke zur Arbeit beantragen? Er bekommt zwar ein Teil vom Arbeitgeber aber erst mit dem ersten Gehalt!


    3. Ich muss ja jetzt einen Wiederbewilligungsantrag stellen, mein Partner wird ja Angang Februar noch keine Lohn bekommen, bekomm ich dann trotzdem erstmal Leistungen vom AA? ich meine wie sollen wir denn sonst unsere Kosten decken? (Miete, Strom etc.)


    4. Wenn wirLeistungen im Februar bekommen, die wir wahrscheinlich zurückzahlen müssen, müssen wir diese auf einmal zurückzahlen?
    :confused:


    Wenn jemand ein parr Tipps hat, würde ich mich freuen!


    Liebe Grüße

  • Hallo,


    - Folgeantrag stellen
    - bei der ARGE mitteilen dass dein Freund Arbeit aufnimmt und wenn möglich gleich den Arbeitsvertrag dazu vorlegen
    - Fahrtkosten bzw. Leistungen zur Arbeitsaufnahme kann dein Freund bei seinem Arbeitsvermittler beantragen. Was da möglich ist soll er mit dem AV abklären.
    - wenn das Gehalt vom Jan. im Feb. ausgezahlt wird, wird es im Feb. angerechnet. Solltet ihr vorab Leistungen für Feb. (evtl. unter Anrechnung von "fiktivem" Einkommen) erhalten, dann kann es sein, dass ihr eine Überzahlung habt und etwas zurückzahlen müsst. Dir Rückzahlung hat normalerweise in einem Betrag zu erfolgen.
    - solltet ihr durch das Gehalt deines Partners komplett aus dem Alg II Bezug fallen, habt ihr die Möglichkeit noch einen Zuschuss zur Krankenversicherung zu beantragen. Ihr müsst dann nachweisen, was es dich kostet dich selbst freiwillig zu versichern. Evtl. habt ihr hierauf einen Anspruch, ihr bekommt diesen dann von der ARGE überwiesen und müsst den Beitrag an die KK weiterleiten.
    Solltet ihr keinen Anspruch haben (wenn dein Freund soviel verdient) dann ist der Beitrag für die KK von dem Gehalt deines Partners zu zahlen.
    Deine Tochter ist mit dir familienversichert.

  • Hallo...


    ich war jetzt auf der Arge..das Resultat..die haben unsere Leistungen eingestellt, da nicht ersichtlich ist wieviel mein Partner verdient, da er Lohn statt Gehalt erhält. Dürfen die das einfach so? Ich meine er bekommt nicht grad viel....9 € die Stunde. Brutto....da fallen wir doch noch in die Leistungen rein, oder?


    Sie sagten außerdem dass sie dann wahrscheinlich jeden Monat die Leistungen prüfen müssen, weil er ja von Monat zu Monat unterschiedlich verdient. (z.B Januar hat 19 Arbeitstage, Februar 20, März 23......)


    Die haben mir einen Vorschlag gemacht: Ich könnte im Februar nochmal Leistungen beziehen, aber wir müssten dass dann mit der 1. Lohnzahlung begleichen....und dann....stehen wir im März da...und haben nichts.


    Aber dass ist denen wahrscheinlich egal. Ich weiß ja nicht mal wie ich meine Kosten die anfang Februar anfallen, decken kann...


    Mal sehen wie lange dass Geld noch reicht fürn Sprit, wenn dass aus is, hat er Probleme überhaupt auf Arbeit zu kommen.


    Da müssen wir halt Schulden machen, dass ist ein guter Start ins Berufsleben........


    Vielleicht hat hier jemand eine Lösung parat....


    Liebe Grüße

  • Hallo Sandra,


    aufgrund des abgelehnten Folgeantrages sofort Widerspruch einlegen. Da m.E. hier ein Härtefall vorliegt, weil ein Kind da ist, der ARGE klar machen, daß euch Geld zusteht, auch wenn es später mit dem Gehalt verrechnet wird.