Unterhalt+Kindergeld ????

  • Hallo
    unsere Tochter (hat meine Frau aus Ihrer letzen Ehe mitgebracht) bekommt Kindergeld und Unterhalt von Ihrem Vater, somit ist Sie aus dem Anspruch von Harz 4 raus. Jetzt zieht unsere Gemdinde ca 70 € von dem Harz 4 was wir (meine Frau und unser Sohn) bekommen ( da ich seit letzdem Febr krank bin und mein Gewerbe nicht mehr ausüben kann) bekommen ab - da unsere Tochter ja durch IHr Kindergeld und Ihren Unterhalt mehr "verdient" - ich dachte immer Kindergeld und Unterhalt sind für das betreffende Kind oder müssen wir jetzt von dem Kindergeld unserer Tochter mitleben?


    Vielen Dank
    Kai

  • Vermutlich ist es so gehandhabt wie es üblich ist; das staatliche Kindergeld wird als Einkommen des dies beziehenden Elternteiles gewertet, also angerechnet und von dem Gesamtbedarf der BG (als Einkommen) abgezogen.

  • Kindergeld welches den Bedarf des Kindes übersteigt wird als Einkommen bei den Eltern angerechnet.
    Klartext: wenn die Tochter deiner Frau mehr "Einkommen" durch Unterhalt und Kindergeld hat als ihr Bedarf ist, wird das Kindergeld welches über den Bedarf geht bei den Eltern angerechnet. Hiervon ist aber die Pauschale für Versicherungen (30 EUR) in Abzug zu bringen.