Hartz4 Unterhalt bei Heirat und zwei ehel. kindern

  • Hallo, habe mich durch alle Seiten gelesen, aber keine Antwort zu unserem Fall gefunden.


    Mein Mann hat eine unehel. Tochter, die im April 11 wird. Er hat immer UH gezahlt laut Titel.
    Beistandschaft beim JA bestand bis Mai 2009 und wurde von der Kindsmutter gekündigt


    Haben zwei gemeinsame Kinder 2 Jahre und 8 Wochen.
    Mein Mann hat im Schnitt Netto 1350€ verdient und davon UH gezahlt.
    Nun ist mein Mann seit 21.11 09 arbeitslos(Winterarbeitslosigkeit Maler) fängt aber am 01.03 2010 wieder an.


    Er bekommt jetzt bis 15.01 ALG 1 und danach ALG 2



    Wie sieht es den jetzt mit dem laufenden UH aus? Können wir eine Ausseztung vom Uh beantragen.Beim ALG 1 ging es garade noch so, dass wir den UH gezahlt haben, damit kein Rückstand zustande kommt, aber ich habe keine Ahnung wie wir den UH jetzt weiterhin zahlen sollen, von der Kindsmutter kam heute auch eine E-Mail, dass in der 2 Alterstufe eine Erhöhung des UH ist und wir die fehlenden 33€ innerhalb von vier WErktagen überweisen sollen, oder sie sonst rechtliche Schritte einleitet.


    Können wir wenn er wieder arbeiten geht eine Herabsetzung beantragen? Da sein SB plus UH für unsere gemeinsamen Kinder wenn er vollen UH zahlt nicht gewährleistet ist.


    Natürlich ist es vollkommen in Ordnung, dass die Unterhaltberechtigte Person seinen UH haben möchte, aber unsere Kinder sollen doch deswegen nicht benachteiligt werden dürfen
    Ich bin mit meinem latein echt am Ende und es zeert an den Nerven, und unserer Ehe,


    Ich hoffe auf viele antworten
    Danke schon mal

  • Also, was dein Mann, der Vater der Kinder nicht hat, kann er auch nicht zahlen. In dem Moment also, in dem er (du hast nicht geschrieben wieviel weniger) nicht mehr genügend Geld zur Verfügung hat, um seinen "drei" Kindern den Unterhalt zu zahlen, ist das auch völlig daneben. Selbst, wenn er 1350 Euro Netto im Durchschnitt verdiente, könnte selbst dann nicht mehr genug zur Verfügung gestanden haben für alle drei Kinder.


    Ich "spreche" hier aus eigener Erfahrung. Also mit 1350 Euro Nettogehalt würden die neben dem Selbstbehalt in Höhe von 1100 Euro Netto verbleibenden 250 Euro auf die drei Kinder aufgeteilt werden. Jetzt, wenn es dann noch weniger ist, wird auch nur entsprechend weniger verteilt werden können. Ihr müßtet das Ganze, also die Herabsetzung, aber definitiv sofort schriftlich angehen, damit es auch so berechnet werden kann. Rückwirkende Änderungen sind nicht möglich.

  • Können wir uns da beim JA informieren oder gleich zum RA?
    Er bekam jetzt 977€ ALG1.
    Haben bei der Kindsmutter auch nachgefragt, ob sie auf einen Teil des UH für die Zeit der Arbeitslosigkeit verzichten würde, aber sie meinte"definitiv nicht" und wenn wir eine Herabsetzung des UH anstreben wird sie sich dagegen wehren mit herabsetzung seines Selbstbehaltes usw.

  • Also ehrlich: erster schritt: JA. Aber die sind oft auf Seiten der Mütter, auch wenn den Vätern noch so wenig bleibt, denn man kann den Selbstbehalt in der Tat "versuchen" herunterzusetzen bzw. setzen zu lassen. Ich kenne das Ganze aus umgekehrter Sicht. Der Vater meiner Kinder hat mit mir zwei Kinder und zwei weitere mit zwei weiteren Frauen. Ehrlich gesagt; würde ich das erste Schreiben sofort per EBF unter Hinweis Tatsachen etc. losschicken nach einem Gespräch mit/beim Jugendamt. Wenn die euch "folgen", braucht ihr keinen Anwalt und das Ganze wird so seinen Gang nehmen. Ansonsten: RA für Familienrecht (unbedingt "Fachanwalt", also jemand, der sich explizit in dieser Richtung einen Namen gemacht hat) und dann ein Schreiben aufsetzen lassen; wichtig: keine Prozessvollmacht unterschreiben hinsichtlich Klageeinreichung; dann sind die Kosten gleich x-Mal höher. Ansonsten, falls das unumgänglich ist: Prozesskostenhilfeantrag stellen (macht dann der RA, wenn doch Klage eingereicht werden muß); die wird mit Sicherheit bewilligt in dem Fall und ihr habt ein für allemale künftig bessere Aussichten, was heißt: Mindestens 1100 Euro sollten euch bleiben. (also dem Vater), wenn er berufstätig ist; ansonsten könnte es auch etwas weniger sein (970 Euro etwa).