Wer prüft Kindesunterhalt?


  • Hallo zusammen!!!


    Ich weiß einfach nicht weiter. Daher erhoffe ich mir, hier Hilfe zu finden.
    Folgende Situation:
    ich bin geschieden und habe mit meinem Ex-Mann zwei gemeinsame Kinder im Alter von 13 und 10 Jahren, die bei mir leben. Mein Ex-Mann ist wieder verheiratet und hat mit seiner neuen Frau zwei gemeinsame Kinder im Alter von 2 und 4 Jahren.
    Vor ein paar Monaten hat er den KU gekürzt, mit der Begründung, daß er nicht mehr zahlen könne. Dies bezweifle ich stark. Wenn ich von der D´dorfer Tabelle ausgehe, steht den Kindern deutlich mehr Geld zu. Er zahlt jetzt für beide Kinder zusammen 268,- Euro.
    Ich wüßte nun gerne, wohin ich mich wenden muß, um den KU überprüfen zu lassen. Ist das Jugendamt dafür zuständig oder sollte ich mir einen Anwalt nehmen?
    Ich selber lebe in eheähnlicher Gemeinschaft und gehe auf 400,- Euro-Basis arbeiten, falls dies relevant sein sollte.
    Vielen lieben Dank für Hilfe vorab!!!

  • Auch der Vater meiner Kinder hat, nachdem er mit seinen weiteren Partnerinnen weitere Kinder insgesamt hat er nun auch 4), den Kindesunterhalt für meine beiden Kinder, seine Ersten sozusagen, gekürzt. Das war wohl rechtlich gesehen richtig, weil er neben seinem Gehalt zzgl. Aufwandspauschale wenigstens den Selbstbehalt plus Aufwandspauschale behalten darf. Das heißt also, dass nur der dann noch verbleibende Rest-Netto-Betrag auf die Kinder, die er zwischenzeitlich hat, aufgeteilt werden kann. Also wäre es in deinem Fall wichtig zu wissen, wie hoch sein Netto-Einkommen ist, das er erzielt aus Arbeit. Vermutlich stimmt seine Berechnung in etwa, wenn er Normalverdiener ist. Dennoch ist er dir auskunftsverpflichtet, was sein Arbeitseinkommen betrifft. Du kannst ihn entweder selbst (per EBF/Rückschein, also mit Nachweis) anschreiben und Auskunft erfordern, damit du weißt, wovon du sprichst und ob/oder du Erhöhung beanspruchen solltest, oder aber du gehst zum Jugendamt. Das alles ist noch kostengünstig bzw. nahezu kostenfrei. Sollte dir das nicht genügen, kannst du dir einen Anwalt suchen, der aber möglichst, damit das Ganze überhaupt sinnvoll ist, Fachanwalt für Familienrecht ist und wirklich auch Ahnung in "der" Angelegenheit hat. Sollte der etwas anderes berechnen und dir zur Klage raten, überlege dir das gut. Prozesskostenhilfe würdest du wohl bekommen, umsonst ist aber dennoch nichts.

  • Danke für die schnelle Antwort!!!


    Ich möchte meinen Ex-Mann ja auch nicht ausnehmen wie eine Weihnachtsgans. Es ist die finanzielle Situation, die so stark belastet. Ich weiß bald nicht mehr weiter. Kieferorthopäde, Schokoticket, Schulessen, Sportverein, da ist das Geld schnell aufgebraucht. Wir geraten in immer höhere Schulden, ich werde ab nächste Woche noch einen Zweitjob annehmen, um den Kindern wenigstens mal etwas aus der Reihe bieten zu können. Ich begreife nur nicht, wie mein Ex-Mann es schafft, ein Haus zu kaufen, zwei Autos und ein Motorrad zu besitzen und regeläßig in den Urlaub zu fahren, wo er ja so wenig verdient. Leider kann ich nicht über das leidige Thema Geld mit ihm sprechen, da macht er sofort dicht. Meines Erachtens liegt er bei ca. 2.200 Euro netto. Wenn er sich wenigstens ab und zu an den Kosten beteiligen würde, wäre ich ja schon zufriedener. Schulausflüge, Klassenfahrten, usw. hat er noch nie übernommen oder sich dran beteiligt.
    Na, wie dem auch sei, ich werde mich erstmal ans Jugendamt wenden. Einen Anwalt kann ich mir derzeit nicht erlauben.
    Nochmals DANKE für die schnelle Antwort!!!

  • So, wie sich das für mich anhört, würde ich an deiner Stelle dann doch mal "richtig" Auskunft erfragen/anfordern. Es gibt als jemand, der zum Beispiel "selbständig" ist, die Möglichkeit, nahezu jede Möglichkeit, sein Einkommen theoretisch "herunterzuschrauben". Das wäre das Eine. Aber selbst, wenn er das so nicht händelt, würde ich in deinem Fall, nach dem, was ich eben gelesen habe, dann doch einen Anwalt einschalten. Ehrlich - das Gericht hier bei uns - also der Richter - fand das Ansinnen meines Ex-Mannes, also des Vaters der Kinder, auf Reduzierung des Unterhaltes überhaupt nicht nur nicht lustig, sondern war echt richtig "sauer", weil der auch so - wie du schriebst - zuwenig tut. Aber der war ja gleich auf Angriff übergegangen und erzählte bei Gericht, dass "ich", also die Kinder und ich in "Saus und Braus" leben würden, jeder ein Auto, neuer Mercedes und so weiter. Absoluter Quatsch war das. Schließlich wurde das ein Eigentor und die von ihm angestrebte Reduzierung des Unterhaltes auf "Null", schlug fehl. Die "satten" 50 Euro, die er bis dahin gezahlt hatte, wurden erhöht auf (na ja) "fette" 72 Euro. Aber egal. Dem Ganzen zum Trotz. Richter sehen "so etwas" überhaupt nicht gerne und wollen explizit erklärt und erläutert haben, wie das Leben gestaltet wird, also sie interessieren sich nicht nur für Lohnabrechnungen oder im Selbständigenfall für die Auswertungen des Steuerberaters. Es ist hundsgemein für die zurückgelassenen Kinder, die auf alles verzichten müssen, wenn sie nur noch (in unserem Fall war es so) tolle Urlaubskarten des Vaters aus aller Welt erhalten und Bilder sehen, die wir nur aus dem TV kennen. Bei aller Liebe - da solltest du dann wohl doch tätig werden. Fazit: Erst Jugendamt, dann Anwalt mithilfe der Prozesskostenhilfe. Das kann man bewältigen, schlimmer kann es nicht werden.


    Gruß. Alles Gute dir und den Kindern. Lirafe


    Daneben: Bist du holländischer oder belgischer Abstammung, also wg. deines Nicknames "meisje"?! Dann könnten wir uns auch in diesen Sprachen unterhalten, einfach nur, weil das mal wieder richtig schön wäre.