in der ausbildung eine eigene wohnung?

  • Guten tag,


    ich möchte hier mal nachfragen inwiefern ich eine eigene wohnung bezahlt bekäme vom amt.


    ich bald 21 wohne zu hause bei der mutter die aber zurzeit nach einer schweren lungenentzündung und einem schlaganfall in der reha ist. sie bekommt wies aussieht jetzt rente.


    ich bin in der ausbildung seit letzten jahres und möchte ztuhause ausziehen weil ich ständig streit habe mit meiner mutter ihrem freund und dadurch auch mit meiner mutter streit bekomme. so und da ich es bald hier nichtmehr aushalte möchte ich eine eigene wohnung haben. muss kein luxus sein aber auch keine minderwertige wohnung . kurz gesagt es soll sich darin gut leben lassen und man sollte es gemütlich haben.


    inwiefern besteht anspruch?


    danke im vorraus

  • Es besteht Null Anspruch. Deine Ma (auch dein Pa, soweit vorhanden) sind für dich unterhaltsverpflichtet bis zu deinem - entweder vollendeten 25. Lebensjahr (auch wenn sie H IV-Empfängerin ist, dann ist es eben die größere Wohnung etc.) oder bis zum kompletten Abschluß deiner - einer - ersten Ausbildung, durch die du dann auf eigenen Füßen stehen kannst. Erstzweise gehst du zu einer in deiner Umgebung (sicher auch) niedergelassenen caritativen Einrichtung und bittest um Hilfe unter Darlegung der Situation; vielleicht ist unterstütztes betreutes Wohnen/WG möglich.

  • nein betreutes wohnen möchte ich nicht. und ich kenne viele leute die schon ne eigene wohnung haben mit 18 oder 19 oder 20 die das amt zahlt! und dann werden sie mir diese wohnung ja auch zahlen können... ich komme ja hier zuhause nicht klar mit meiner mutter ihrem freund...

  • ja klar aber es steht ja auch dabei das ich hier nur probleme habe... uind ich kann und will nicht mehr.. ich bin so nervig fertig das ich schoin langsam anfange drogen zu nehmen.. was ich nie wollte... baer geht ja anscheint net anders bei dem verschissenen staat den wir hier haben...