Alg 2 Bezug + Unterhalt / Kindergeld

  • ich fang einfach mal an:
    ich beziehe alg 2 (regelsatz+miete). im mai bekomme ich nachwuchs, der vater wird für das kind unterhalt zahlen (vater wohnt nicht mit mir zusammen). dieser und das kindergeld werden ja, da ich und mein kind eine bedarfsgemeinschaft bilden angerechnet.
    laut düsseldorfer tabelle und dem nettoeinkommen von unter 1500euro netto des vaters, ist er verpflichtet mir unterhalt in höhe von 317euro zu zahlen, dazu kommen ja, wie gesagt, 184euro kindergeld.
    also hat das kind insgesammt ein einkommen von 501euro.


    wäre der vater nicht bekannt würde daskind von der arge 215euro regelsatzleistung + 129euro alleinerziehendenzuschlag erhalten.
    also gesammt: 344euro.
    das wäre um einiges weniger als das was bei angabe des vaters heraus kommt.


    meine sorge deswegen ist nun folgende:
    geht die arge beim oben berechneten einkommen des kindes an MEIN geld?
    ist das soviel das sie dadurch mir einen teil alg 2 streichen können? wo liegt da die grenze?


    ich hoffe sie können mir weiter helfen!