ALG II Antrag (nicht mehr im Elternhaus wohnhaft)

  • Guten Abend,
    ich wohne seit zirka 3 Jahren nicht mehr zuhause und habe mich bis jetzt mit 400 Euro Jobs bzw. Teilzeitjobs über Wasser gehalten, nun arbeite ich wieder geringfügig, aber zum Leben reicht es trotzdem nicht, bzw. nur kaum. Deswegen möchte ich jetzt ALG II beantragen.
    Meine Freundin mit der ich zur Zeit noch zusammen wohne (wir nehmen uns demnächst 2 einzelne Wohnungen) bezieht seit zirka 2 Jahren ALG II.
    Ich werde am 17. Februar 20 Jahre alt, falls es weiterhilft.
    Nun möchte ich die Tage, am Besten morgen zum Jobcenter / ArGe gehen und mir den Antrag auf ALG II abholen. Leider habe ich keine Ahnung wie die Formalitäten da sind, sozusagen ein Sprung ins kalte Wasser.
    Habe es schonmal versucht, aber da war ich noch bei meinen Eltern wohnhaft. Die wollten das ich Unterhalt einklage, was ich und meine Eltern nicht einsehen, da das Gehältnis im vorneherein schon sehr gestört ist, außerdem ist meine Mutter schwerstbehindert und bezieht Frührente, mein Vater arbeitet als Busfahrer und hat seine 1400 Netto im Monat, und das reicht gerade mal für die beiden.
    Außerdem steht das ALG II doch jedem zu, oder sehe ich das jetzt falsch.


    Was muss ich beachten um mich nicht beschwatzen zu lassen?

  • Gut, auch wenn deine Formulierung (Was muss ich beachten um mch nicht beschwatzen zu lassen) und die vermutlich dahinter stehende Einstellung micht stören:


    ALG II steht nicht jedem zu; es gibt Voraussetzungen, unter denen man bezugsberechtigt ist; die kennst sicherlich auch du, ansonsten kannst du sie hier im Forum in der "obersten" Menueleiste unter ALG II/ H IV nachlesen.