Verpflichtung Kinderzuschlag + Wohngeld

  • Hallo!


    Sind wir verpflichtet Wohngeld und Kinderzuschlag zu beantragen, wenn wir hierdurch 160 € weniger erhalten würden, als uns überhaupt zusteht.


    Wenn wir nur ALG zwei erhalten bekämen wir durch den Zuschlag zum Arbeitslosengeld 160 € mehr.


    Ich versteh die Welt nicht mehr, wird man vom Staat gezwungen, betteln zu gehen, oder was???


    Muss das Jobcenter den Zuschlag zum Arbeitslosengeld im Bescheid angeben?


    LG Ina

  • Ich kenne das denn mir ist das vor einigen Jahren auch mal passiert.Ich mußte auch den Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen und wäre da auch schlechter gestellt gewesen.Ich hatte auch eine unmögliche Dame bei der ARGE.Am Ende hatte ich wie von dort gewünscht die Anträge gestellt und es wurde abgelehnt und wieder an die ARGE verwiesen weil du alleine um Kinderzuschlag zu erhalten ein bestimmtes Einkommen haben mußt.Auch bei der Wohngeldstelle wurde mir gesagt ich würde mit ALG2 besser laufen und sollte das auch beantragen.Dadurch mir der Kinderzuschlag nicht gezahlt wurde mußte die ARGE wohl oder übel weiterzahlen.Du solltest die Anträge stellen und erstmal sehen ob du überhaupt etwas bekommen würdest.