Jahresabrechnung

  • Moin!


    Meine Frage bezieht sich auf die Stromkosten in der Jahresabrechnung.


    Es ist mir klar, dass ich die Rückzahlung der Heizkosten an die Arbeitsagentur weitergeben muss.
    (Wie eigentlich? Muss ich da hinrennen und denen das auf den Tisch legen?
    Muss ich hier schreien und sagen, dass ich was zurückbekommen habe oder warten, bis sie selbst was sagen?)


    Wie sieht es allerdings mit den Stromkosten aus?
    Da ich sie aus meinen Regelleistungen bestreiten muss frage ich mich ob ich diese behalten darf?


    Gruß!
    Schnusi

  • Hallo,
    was Du von Deinem Stromversorger zurück bekommst, weil Du weniger verbrauchst hast, brauchst Du dem Amt nicht sagen.
    Bei Unterkunft und Heizung mußt Du glaube ich die Nebenkostenabrechnung von Deinem Vermieter beim Amt einreichen. Wenn Du da etwas zurück bekommst wird das von Deinem nächsten Geld vom Amt abgezogen.

  • Ich danke dir schonmal für die rasche Antwort.


    Gas und Strom stehen aber auf einer Rechnung. Sprich sie sehen ja wieviel ich für den Strom wieder bekomme. Dürfen sie mir das auch abziehen oder soll ich einfach mal meinen Versorger fragen ob ich getrennte Rechnungen bekommen kann?

  • Hallo
    Was Du bei der Stromrechnung zurück bekommst dürfen sie Dir nicht abziehen, wenn Du Dein Gas auch über die Regelleistung bezahlst ebenfalls nicht. Entscheidend für Dich ist die Nebenkostenabrechnung wo die Kosten für die Heizung, Miete evtl. auch Wasser etc draufsteht, weil das wird ja mit dem Geld bezahlt was Du als Kosten für Unterkunft und Heizung bekommst.
    Tschüß Edgar