Umzug und angemessende kosten?

  • Hallo, ich bin 23 Jahre alt und erwarte in den nächsten tagen mein erstes Kind.
    Nun lebe ich seit mehr als 2 Jahren in Magdeburg und beziehe seit 01.03.09 Harz 4.
    Ich lebe in einer Wohnung mit 65 m" und zahle 440 Euro warm, was auch von der Arge gezahlt wird, da ich ein Zimmer untervermietet habe.


    Nun würde ich gern im laufe dieses Jahres mit meinem Neugeborenden nach Kiel ziehen, da dort meine Familie lebt und mich somit unterstützen kann. Wodurch ich schnellst möglich wieder arbeiten gehen kann, außerdem ist es in Kiel und Umgebung wesentlich einfacher Arbeit zu finden für mich.


    Nun meine frage, kann ich überhaupt umziehen oder steht mir kein Umzug zu ? und wenn ich das allein zahlen soll was steht mir als alleinerziehende mit Säugling überhaupt zu in Kiel? (sprich wie groß darf die Wohnung sein und wie hoch die warmmiete bzw kaltmiete?) habe online schon diesen Satz gefunden *2-Personenhaushalt 50-60m² = 361,80 + Heizkosten* doch ist diese Angabe schon 2 Jahre alt und es ist auch nichts zu finden in dieser Preisklasse.


    hoffe das mir jemand einen Rat geben kann.

  • das einfachste wäre, ein kurzer anruf, bei der zuständigen arge (in kiel) im servicecenter, die sagen die genau, was euch beiden zusteht an qm, kosten ect. ..
    gleichzeitig würde ich einen termin bei der derzeitigen arge machen, mich mit dem sb besprechen, wo du welche leistungen beantragen mußt und was du unterehmen mußt/kannst, damit der umzug genehmigt werden kann, da du sonst auf den kosten dafür sitzen bleibst..

  • Hallo,
    Dir steht eine Wohnung mit einer Größe von 45 m² zu, weil ein Säugling nicht als weitere Person gerechnet wird. Das wären dann 304.00 € für die Unterkunft und Heizung. Dann stehen Dir eine Regelleistung von 359.00 €, 215.40 € fürs Kind und 129,24 € Mehrbedarf für Alleinerziehend zu. Wenn Du Umziehen möchtest, mußt Du einen Antrag beim AA stellen. Umzug wird nicht bezahlt, es sei denn Du hast eine Arbeit in Kiel bekommen. Dann bekommst Du den Umzug bezahlt wenn Du einen Arbeitsvertrag vorweisen kannst.
    Gruß Edgar