alg2(partnerin) anrechnung bei gleichzeitigem lohn/alg1

  • hallo


    ich war etwas verwirrt heute
    zu meinem fall:


    meine freundin,die bei mir wohnt, bezieht alg2
    ich bin aufgrund der witterung anfang des jahres gekündigt worden,
    worauf ich mich natürlich arbeitslos gemeldet habe.
    da mein arbeitgeber meinen lohn immer zum 15. des folgemonates zahlt
    und mein alg bezug auch schon ende das montes rückwirkend bezahlt
    wird bin ich über den satz , wo mir ein zuschuss gewährt wird.
    doch ich muss sagen ich finde das für falsch denn hier werden ja
    2 unterschiedliche monate (lohn vom dezember, alg1 vom januar)
    und ich frage mich ob das rechtens ist (laut auskunft der sachbearbeiterin ja)



    lg


    kay

  • Hallo


    die Anrechnung von Einkommen erfolgt in dem Monat in dem es "zufließt" (Alg-II Verordnung).
    Das heißt auch wenn du das Alg I am 30. des Monats (z.B. 30.01.) rückwirkend für den Monat bekommst wird es dir im Januar angerechnet weil du es in diesem Monat bekommst und noch darüber verfügen kannst.
    Ebenso ist es wenn du den Lohn für Dez. erst am 15.01. ausgezahlt bekommst.


    Das steht so im Gesetz. Ist meiner Meinung also rechtens.

  • hallo


    danke für deine antwort .
    leider muss ich ja feststellen, das das so im gesetz steht.


    aber ich finde es schon paradox , das mir bzw meiner freundin
    der zuschuss zustehen würde wenn das alg1 nur zwei tage (1.2)später auf meinem konto wäre.
    jetzt gehen wir leer aus.


    naja ob immer alles rechtens ist nur weil es im gesetz?
    umsonst gibt es gesetzesänderungen ja nicht.


    ich hoffe ich habe die richtige wortwahl getroffen,
    damit steht es bei mir nämlich nich immer zum besten.


    also nichts für ungut


    lg

  • Hi,
    ist mir auch so ergangen. Hatte für Mai 09 ALG 2 bezogen wird ja immer im voraus überwiesen. Nahm am 15. Mai eine Beschäftigung an und die erste Lohnzahlung erfolgte am 29. Mai. Bekam einen Bescheid das ALG 2 für Mai komplett zurückzuzahlen. Legte Widerspruch ein mit der Begründung das ich den Geldzufluss vom 29. Mai für Juni 09 benötige.
    Wurde abgelehnt mit der Begründung des Zuflussprinzips. Hätte ich die erste Lohnzahlung am 1. Juni bekommen wäre es nicht zu einer Rückforderung gekommen.
    Sorry tut mir leid für euch.

  • Hätte Dir denn nicht Anteilmäßig Alg 2 bis zum 14 Mai zugestanden? Wenn Du ab den 15 Mai arbeitest bekommst Du den Monat ja auch nicht voll bezahlt.

  • hallo


    wie gesagt alg1 2 tage später und das andere sieht schon anders aus.
    ob man das nächste mal das aa davon überzeugen könnte erst am monatsanfang zu überweisen >>:rolleyes:
    ich hatte auch schon überlegt widerspruch einzulegen aber das schein ja wohl hoffnungslos zu sein.


    naja was willste machen gesetz ist halt gesetz



    lg