im Antrag angeben

  • Hallo, hab da mal ne dringende frage. Muss grad meinen ALG2 antrag ausfüllen und weiss nicht so genau was richtig ist. Hoffe ihr könnt mir helfen.
    Also zu meiner Situation: Ich bin 24 Jahre hab ne abgeschlossene Ausbildung und bin seit knapp 1Jahr arbeitslos mit Minijob von 165Euro und zur zeit noch 140EuroALG1 bis 30.Januar. Nun haben meine Eltern mich am wochenende rausgeworfen. Bin am dienstag bei meiner tante (eigenes Haus)in ein möbliertes zimmer eingezogen und bin dort nun auch gemeldet. Das Zimmer darf ich nun vorrübergehend kostenlos bewohnen. Meine Wäsche und alles andere hab ich selbst zu versorgen und zu bezahlen. Ich kann bei ihr essen wenn ich ihr dafür 130Euro bezahle. Das kann ich aber ab demnächst dann nicht da mein ALG1 wegfällt. ausserdem wäre ich dann nicht mehr krankenversichert.
    Auf meinem Antrag Für ALG2 steht auf der 2ten seite punkt 2g Angaben zu personen die nicht zur BG aber ggf. zur HG gehören. Muss ich da nun meine Tante und Onkel mit eintragen. Eine HG würde doch bedeuten, das wir geimeinsam wirtschaften. Das tun wir aber nicht. Was nun.Und muss ich die Anlage HG abgeben?


    Hoffe ihr helft mir

  • Hallo


    In der Anlage HG sind deine Onkel u. Tante mit einzutragen.
    Éine Haushaltsgemeinschaft heißt nicht, dass ihr zusammen wirtschaftet. Das wäre bei einer BG (Bedarfsgemeinschaft) der Fall. Und eine solche liegt bei dir nicht vor.


    Wahrscheinlich erhältst du max. den geminderten Satz der Regelleistung da du unter 25 bist und "ohne Zustimmung" von zuhause ausgezogen bist (auch wenn du rausgeworfen wurdest).
    Weiterhin nimmt das Amt wahrscheinl. eine Unterhaltsüberprüfung deiner Eltern vor, da sie für dich Unterhaltspflichtig sind bis 25.
    (so ist es zumindest bei uns)

  • Aber meine Eltern sind doch laut BGB nicht mehr unterhaltspflichtig oder? ich hab doch eine abgeschlossene berufsausbildung und könnte den Unterhalt ja nicht mal einklagen. Ausserdem hab ich nicht drum gebeten das sie mich rausschmeissen wie du dir sicher vorstellen kannst.