Unterhalt nach 20 Jahren?

  • Hallo zusammen folgender Fall:


    Mutter A hat bei der Geburt gesagt das sie Vater P nicht kennt, weil er Spielsüchtig und Alkoholabhängig war und sich deshalb begründete sorgen um Kind A gemacht hat. Hatte mal äuserungen gemacht das kind z.B. zur schulden Tilgung verkaufen zu wollen.
    Mutter A hat deshalb nie Finanzielle unterstützung vom Jugendamt o.ä. erhalten.


    Jetzt hat Kind X vor 6 Jahren mit 14, Vater P das erste mal gesehen und er hätte alles im griff.


    Offiziel hat Kind X immer noch keinen Vater.


    Frage wäre jetzt: Da er nie einen Pfennig für Kind X gezahlt hat und Kind X mittlerweile seine eigenen Interessen vertreten kann wg. Volljährigkeit.


    Sollte Kind X von seinem Vater P rückwirkend den ihm zustehenden Unterhalt für die 20 Jahre verlangen?
    Kann man das überhaupt?
    Oder Muss das die Mutter A machen?


    Kind X wohnt alleine und muss das Kindergeld zurückbezahlen und ist noch in der Ausbildung und Vater P will ihm nicht helfen und die Mutter A kann ihm nicht wg. zb. Arbeitsloigkeit helfen.


    Müsste Vater P die Vaterschaft nachträglich anerkennen?
    Bzw. das Kind müsste die Vaterschaft anfechten oder?
    Würde das Sinn machen schließlich sind Eltern nicht nur für Ihre Kinder haftbar sonder auch andersrum.
    z.B. im Pflegefall und dann für jemanden zu bezahlen der nir für einen gesorgt hat.


    Vielen Dank für eure Antworten