Ich werde verarscht und belogen !

  • Nach meinem Antrag, der jetzt schon Ewigkeiten dauert, war zwischenzeitlich jemand unangekündigt vom Amt hier, nachdem ich denen schrieb, dass ich meinen Haushalt eigenständig führe und meinen Eltern für mich nichts zahlen. Er war sehr freundlich und sagte es wäre alles in Ordnung. Heute erhielt ich ein Schreiben, dass ich Montag zu einer Qualifizierungs- und beschäftigungsmaßnahme auftauchen soll. Mein Sachbearbeiter teilte mir heute wieder mit, dass er noch Unterlagen benötigt, die ihm aber auch schon vorliegen. Weiter teilte er mit auch mit, dass meine Eltern ihr Vermögen aufdecken müssen, da ich keinen eigenständigen Haushalt führe. Dem Amt liegt ein Schreiben vor, dass meine Eltern finaziell nicht für mich einspringen und ihr Vermögen nicht offen legen werden.
    Hab das Amt heute angeschrieben, wie die Ihre Vorgehensweise begründen und gefragt, warum meine Eltern jetzt doch ihr Vermögen auftun sollen. Wir wohnen im gleichen Haus, sonst nichts. Ich bin 34 Jahre alt, was will das Amt von meinen Eltern?
    Wie bringe ich diesen Antrag ohne Anwalt zu Ende, ohne dass das Amt mich weiter verarscht?
    (ich weiß, dass ich mir einen Anwalt nehmen kann, 34 Jahre alt und wohne nach gescheiteter Beziehung und Selbständigkeit erneut bei meinen Eltern in eigenem Wohnbereich)

  • Auch wenn ich keine Antwort erhalten habe, schreibe ich weiter zum verlauf der Dinge. Den zuständigen Sachbearbeiter schrieb ich erneut an, was dies für eine Firma ist, die mich zum Termin läd und ob er diese GmbH beauftragt hat. Nichts geschah.
    Dies versuchte ich ein zweites und ein drittes Mal. Parallel dazu schrieb, rief und faxte diese Firma an, wer diese beaftragt hat. Nichts geschah. Als ich wieder eine Woche nichts hörte und das Amt meine Daten ohne meine Wissen an Dritte weiter gegeben hatte, meine Eltern und meinen Bruder informiert hat, dass ich einen Antrag gestellt habe und diese nun Ihr Vermögen auflegen sollen und dazu der Außendienstmitarbeiter des Amtes ohne mein Beisein meine Wohnsituation geprüft hat, schrieb ich den Datenschutzbeauftragten des Amtes an und schilderte Ihm die Situation und bat um Hilfe. Der Sachbearbeiter möchte sein Vorgehen, wie er sei in Handeln in Bezug auf den Datenschutz und Außendienst begründet.
    Taggenau erhielt ich dann auch wieder eine Mail vom Sachbearbeiter, der jetzt versucht seinen Arsch zu retten und Behauptungen aufstellte, die ich ihm in einem Schreiben anhand seiner letzten Schreiben wiederlegen konnte.
    Unter anderem schrieb er mir, dass er die Datenweitergabe nach § 15 a SGB ll und den Außendienst nach § 6 Abs 1, 2 Halbsatz des zweiten Buches begründet.
    Nach meinem letzten Schreiben hat er sich nicht mehr gemeldet, da ich den Datenschutzbeauftragten eingeschaltet habe und erwähnte, dass ich sein Vorgehen juristisch prüfen lassen werde.
    Was haltet ihr von der Vorgehensweise, den Begründungen und Rechtsgrundlagen??
    Habe den Antrag Anfang Dez. eingereicht und langsam wehre ich mich gegen diesen Mann und sein Vorgehen.

  • es geht nicht vorwärts....mag sein. Aber um die Bearbeitung vorwärts zu treiben, bedarf es auch der Mitwirkung des Antragstellers.
    Ich greife aus deinem Bericht mal folgendes auf "gescheiterte Selbständigkeit".
    Nach deinen Ausführungen und der Vorgehensweise vermutet der Träger der Grundsicherung ein "verstecktes" Vermögen, woraus sich schnell ein möglicher Leistungsmißbrauch ableiten lässt.
    Du kannst zum konkreten Fall zwar gerne und jederzeit einen Anwalt zu Rate ziehen. Wenn du großes Pech hast, wird deine Klage gar nicht erst zugelassen.
    Ich gebe dir auch gleich eine kurze Begründung aus meiner Sicht.
    Das SGB II ist eine Art Bibel der ARGEn und Jobcenter. Gewisse Gesetzmäßigkeiten, die ein Bürger hat können beim Leistungsbezug durchaus außer Kraft gesetzt werden. Mehr, denn je zählt zum jetzigen Stand der Dinge die schnellstens mögliche Beendigung des Leistungsbezuges.


    Auszug § 6 SGB II
    "...Zu ihrer Unterstützung können sie Dritte mit der Wahrnehmung von Aufgaben beauftragen; sie sollen einen Außendienst zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch einrichten."


    § 15 a SGB II
    "Erwerbsfähigen Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts dienen, weder nach diesem Buch noch nach dem Dritten Buch bezogen haben, sollen bei der Beantragung von Leistungen nach diesem Buch unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit angeboten werden."


    Alleinig durch diese Rechtsvorschriften ist die Vorgehensweise deines Sachbearbeiters geregelt und begründet. Der hier aufgeführte § 15 a beinhaltet das sog. Sofortangebot. D.h. daß den Weisungen durchaus unverzüglich Folge zu leisten ist, ansonsten gibt man dem Leistungsträger relativ schnell einen Anlaß für eine mögliche Sanktion, was wiederum bedeutet, daß der Leistungsbezug unter Umständen sofort gekürzt bzw. vollständig eingestellt wird.
    Mit dem Datenschutz und dergleichen brauchst du den Sachbearbeitern gar nicht erst zu kommen. Da wirst du wohl kaum auf Verständnis stoßen.
    Wie du ja sicherlich schon mitbekommen hast, musst du bei der Antragstellung deine Steuernummer und -ID hinterlassen. Anhand dieser Daten kann dann relativ schnell nachvollzogen werden, wann du wieviel vom Finanzamt zurück erhalten hast und das Ganze funktioniert bis zu 10 Jahren rückwirkend. Und was dem Ganzen noch die besondere Würze gibt, die Finanzämter sind zur Auskunft verpflichtet. Ja es gibt tatsächlich diese oder jene Leistung vom Amt. Aber wo es Leistung gibt, gibt es auch Leistungsmißbrauch.

  • Danke dir für die ausführliche Antwort. Zu Ihren Ausführungen betreff der §§ 15+6 möchte ich anmerken, dass diese Ausführungen trotz allen der Verhältnismäßigkeitsprüfung unterliegen. Nicht jedes Amtmittel, was geeignet ist, ist auch zwangsläufig erforderlich. Es hat grundsätzlich den kleinsten Eingriff für betroffenen darzustellen.
    Dazu gibt es das Beamtengesetz, das diese Sachbearbeiter im öff. Dienst auch erfasst. Darin enthalten der Leitfaden der Verhältnismäßigkeit. Bedeutet ironisch verfasst, dass Haltezeichen eines Polizeibeamten und ein gezielter Kopfschuß auf einen Radfahrer, der bei rot über die Ampel fährt, beiderseits geeignet sind den Verkehrssünder zu stoppen, aber was davon ist verhältnismäßig und erforderlich !?
    Die §§ habe ich selber gelesen, wissen Sie jetz was ich meine?
    Gut gefallen hat mir die Sache mit dem Leistungsmißbrauch. Es soll auch geprüft werden, ich bin der Erste der dies unterstützt. Ich hab mich auch fast ein Jahr gesträubt, diesen Antrag zu stellen, obwohl dies rechtens gewesen wäre, wird mir jetzt aber zum Nachteil ausgelegt. Ich hab Frau, Kind, Haus, Firma Etc. durch Krankheit verloren. Ich hab meine Steuern bezahlt und Leute beschäftigt, ich laß mich aber nicht jagen wie ein Kriegsverbrecher.
    Die Verhältnismäßigkeit ergibt sich nämlich nicht aus den §§, sondern aus den Vorschriften der Personen die dies umsetzen sollen und in dem Bereich sind Dienstvorschriften zwingend anzuwenden, also genau wie ein Gesetz.
    Unter Google die §§ reinhacken vermag jeder.