ARGE WOHNKOSTEN FRAGE, Spezialfall

  • Hallo !


    Zunächst folgende Fakten !
    Alter -> 22
    Eigene Wohnung 35m² 307€ Mietzins und Nebenkosten -> November 06 (mit Eltern reingeteilt, hat immer gepasst, teilweisse Unterhalt, Wohnung Eltern zu klein, alle berufstätig guter Verdienst)
    Weniger als 350 € im dritten Lehrjahr


    Ausbildung -> August 06
    Ausbildung Ende -> Juni 09
    (gefördert über die Arbeitsagentur, anerkannter Beruf ! )
    Minimales Ausbildungsgehalt, daher sehr kleiner Anspruch auf ALG II
    Weniger als 350 € im dritten Lehrjahr


    Zivildienst -> Juli 09
    Zivildienst Ende -> April 2010
    Bereits Arbeitsuchend gemeldet, Bewerbungen finden statt !


    Meine Fragen:


    Wie sieht das aus mit der Bezahlung meiner Wohnung gesetz dem Fall ich würde keine Arbeit finden?
    Ich kann nicht bei meiner Mutter wohnen, da die Wohnung unzumutbar klein ist und eine maximale Schlafmöglichkeit nur auf dem Sofa stattfinden könnte, ohne Privatsphäre !
    Wird das Gehalt meiner Mutter,Vater, Stiefmutter, Stiefvater berechnet ?
    Muss man an das Gehalt meiner Eltern dran ?


    Mfg


    Timo