Hallo
Ich hoffe hier kann mann mir meine Frage beantworten.
Lebe mit meinen beiden Kinder (8und 10Jahre) in einem Haushalt. bekomme vom Jugendamt UV für meine Jüngste bei der großen sind die 72 Monate um. habe jetzt für 3 monate ein 100% sperre bekommen(mein Verschulden)nun meine frage bekommt meine Tochter trotzdem ihren Ausgleich oder ist er auch mit weg?
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schau doch mal, ob dir dieser Beitrag evtl. hilft
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/sanktionen0344e198dc06c5b01.php
Ich glaube, vor gar nicht so langer Zeit mal irgendwo erlesen zu haben, daß Sanktionen innerhalb einer BG nur dem jenigen auferlegbar und zu vollstrecken sind, der sie verursacht hat.
Leben Minderjährige in der BG sollte man es durchaus auf einen Widerspruch gegen die Sanktion ankommen lassen und in jedem Falle eine aufschiebende Wirkung erzwingen.
Was 100% Kürzung bedeutet, dürfte ja bekannt sein. Existenzbedrohung usw. -
Zitat
daß Sanktionen innerhalb einer BG nur dem jenigen auferlegbar und zu vollstrecken sind, der sie verursacht hat.
genauso ist es. und kinder werden natürlich in keinster art und weise sanktioniert. man darf dir weder die miete streichen, noch evt. regelsätze für die kinder.
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