Vater ist Gutverdiener: Zahlt er genug?

  • Hallo!
    Erstes Mal und so, dass ich in einem Forum was nachfrage, aber das Thema lässt mich nicht mehr los.
    Also. Mein Vater zahlt seit der Trennung meiner Eltern regelmäßig Unterhalt. Ich hab kein besonders inniges Verhältnis zu meinem Vater, aber zumindest hat er regelmäßig gezahlt.
    Ich bin 18 Jahre alt und kriege 538 Euro Unterhalt jeden Monat. Ich gehe noch zur Schule und fange nächstes Jahr vermutlich mein Studium an. Viele von euch werden sich jetzt denken, dass ich meinen Vater ausbeuten will. Das ist aber ganz und gar nicht meine Absicht. Ich möchte nur das bekommen, was mir zusteht. Schließlich arbeite ich 15 Stunden in der Woche, neben meinen Abschlussprüfungen, damit das Geld für meine kleine Familie, die aus Mama, Schwester und mir besteht, angenehm ausreicht. Meinem Vater ist es egal, dass wir uns nich absichern können. Er bekommt jeden Monat die Hälfte des Kindergeldes und ist bzw. war Erziehungsberechtigter die ganze Jahre über.
    Naja, mal zum "rechtlichen" Teil. Mein Vater hat ein Nettojahreseinkommen von circa 65575 Euro im Jahr. Das sind pro Monat rund 5304 Euro. Dazu kommt, dass mein Vater riesige Abfindungen von seiner letzten Arbeitsstelle bekommen hat und nun ist er Freiberufler und selbstständig. Deshalb variiert sein Jahreseinkommen jedes Jahr.
    Meine Fragen kurz und knapp:
    Zahlt mein Vater mir genug Unterhalt?
    Muss mein Vater jedes Jahr neu nachweisen, welches Einkommen er hat bzw. hatte?
    Muss mein Vater die zu wenig gezahlten Leistungen nachzahlen, falls er wirklich zu wenig zahlt?
    Muss ich wirklich sofort gegen meinen Vater klagen oder gibt es Beratungsstellen, die einem helfen?


    Meine 21-jährige Schwester bekommt 338 Euro Unterhalt von meinem Vater, sie studiert.
    Muss meine Mutter die Hälfte des Unterhaltes tragen?


    Einen emotionalen Aspekt gibt es bei der ganzen Sache natürlich auch, aber nach 10 Jahren gwöhnt man sich an alles und ich möchte einfach nur Gerechtigkeit für mich und meine Familie.


    Ich freue mich auf eure Antworten und im vorraus schonmal danke!


    Herz
    Panni:)

  • Erst einmal: Ich "beneide" euch. Meine Kinder bekommen vom Vater inzwischen satte 72 Euro, aber egal. Du hast also inkl. hälftigem staatlichen Kindergeld rund 620 Euro, deine Schwester etwa 430 Euro. Hier oben im Forum, oberste Menueleiste, gibt es einen Unterpunkt "Unterhalt"; wo du dich diesbezüglich genauer "belesen" kannst und auch einen Unterhaltsrechner findest du im I-Net. Erhält deine Mutter auch Ehegattenunterhalt? Das wäre wichtig zu wissen. Grundsätzlich ist es so, dass man nichts (Unterhaltsansprüche) "rückwirkend" erhält, sondern immer erst ab Fälligstellung, Klageeinreichung oder dergleichen. Jährlich alles nachzuweisen ist zwar möglich, aber ein "muß" ist es 2jährlich. Wenn deine Schwester studiert und "nur" 338 Euro Unterhalt erhält, liegt sie unter dem Bafög-Satz. Woran liegt das. Das Bafögamt prüft ja nu`mal auch Einkommensverhältnisse und wägt ab, ob aufstockendes Bafög gezahlt wird oder nicht, weil da eben "zuviel" ist, was die Eltern in der Lage sind/wären zu tragen. Und selbstverständlich ist eure Mutter dazu verpflichtet, auch für euch beide zu sorgen, also Unterhalt zu leisten. Da ihr vermutlich beide zu Hause bei ihr wohnt, hat sie ihren Anteil damit getan, weil sie ja neben dem "normalen" Leben, also Ausgaben, auch eine größere Wohnung mit all den Nebenkosten etc. unterhalten muß.

  • Hallo erstmal,
    Ich hätte da mal ein Fragen, warum bekommst du rund 200€ mehr wie deine Schwester? Kann es vielleicht sein das Du immernoch den Unterhalt für Minderjährige bekommst. Also es kann durchaus sein das du bei einer Neuberechnung mehr bekommen kannst aber auch deine Schwester. Da dein Vater und deine Mutter nun für euch beide Unterhaltspflichtig sind muß auch ihr Einkommen in die Rechnung aufgenohmen werden, was auch erkären würde weshalb deine Schwester so wenig bekommt. Kurz um für die neue Unterhaltsberechnung wird nun auch das Einkommen deiner Mutter hinzugezählt, und ACHTUNG auch Du hast regelmäßiges Einkommen, wenn alle Daten vorliegen (Einmommen Mutter,Vater, dein Nebenjob) wird nach einem Verteilungsschlüssel der zu zahlende Betrag für deinen Vater ausgerechnet ( auch hier nochmal Achtung dein Vater hat dir gegenüber jetzt auch ein Bestimmungsrecht d.h. er kann dir den Unterhalt auch in anderer Form anbitten, was Deiner Seits über ein Gericht dann wiederlegt werden muß).
    Mein Tip sprich bitte mit deinem Vater bevor du irgendeinen Blödsinn machst was das Verhältnis zwischen dir und deinen Vater zerstören könnte.Zeiten ändern sich und vielleicht auch das Verhältnis zwischen euch, es kann selbstverständlich auch weniger Unterhalt bei der Sache rauskommen.
    Und nun noch eine Persönliche Anmerkung,wie du hier über deinen Vater schreibst geht mir durch Mark und Bein, Ich finde es sehr traurig das du deinen Vater nicht zu deiner Familie zählst.

  • Also erstmal vielen Dank, dass so schnell Antworten gekommen sind. Ich hatte vor erstmal mit ihm zu reden.
    Ich werd ja sehen, was bei rum kommt.
    Zu meinem Vater: Ich muss mein Verhältnis z ihm nicht begründen müssen. Ich habe auf jeden Fall Gründe für mein Verhalten und finde nicht, dass irgendjemand, den ich garnicht kenne darüber urteilen sollte.
    Ich finde es mit Sicherheit auch nicht schön, ein Nullverhältnis zu ihm zu haben, aber das lass mal meine Sorge sein..
    Trotzdem vielen Dank für eure Antworten.