Berücksichtigung Mietspiegel bei Düsseldorfer Tabelle

  • Hallo zusammen,


    ich arbeite und lebe in München.
    Meine Ex-Frau ist wieder in ihr Heimatdorf gezogen und fordert die Anpassung des Kindesunterhalts nach der neuen Düsseldorfer Tabelle.


    Das Problem:
    Der etwas bessere Verdienst hier in München geht vollständig auf die sehr hohen Lebensunterhaltskosten drauf. Will ich die Kinder sehen, so geht das nur, wenn ich sie im Norden Bayerns besuchen fahre. Gibt es die Möglichkeit, die Sätze aus der Düsseldorfer Tabelle mit einem Mietspiegel zu gewichten?


    Es macht einen Riesenunterschied, wenn eine alleinerziehende Mutter hier in München den Lebensunterhalt bestreiten muß oder wenn dieselbe Mutter bei ihren Eltern im Dorf lebt und entsprechend wenig Fixkosten hat.


    Bitte nicht falsch verstehen - es soll hier keine Hetze gegen den Kindesunterhalt sein. Ich zahle schön brav die bei der Scheidung festgesetzten Sätze. Wo es bei mir aber sehr eng wird, ist der Wunsch, die Kinder oft zu sehen - die Reisekosten sind aber nicht abzugsfähig. Die Frau jedoch geniesst die Vorteile des günstigeren Lebens auf dem Land.



    Vielen Dank