Ausbildung zu ende kind kommt bald und zusammen ziehen???

  • Hallo,
    ich stelle mal die Situation vor.


    Also ich 22 wohnsitz hotel mama in der ausbildung zum Bürokaufmann dieses ja am 01.09.2010 ausgelernt.
    (Berufsabildungswerk aufgrund einer Behinderung von 60%)


    Freundin:
    19 Jahre alt auch wohnsitz hotel mama am 01.09.2010 fertig mit der ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel.


    So nun da sie schwanger ist wollen wir zusammen ziehen. Problem ist keiner weiß wieviel m² uns zustehen oder wieviel Kalt- Warmmiete.


    Wie muss man die sache angehen mit den ämtern. Das kind hat als stichtag 19.08.2010.


    Frage ist nun wo muss ich hin und was steht mir zu?


    bitte um baldige antwort


    vielen dank im vorraus

  • Hallo Kaufi,


    Du brauchst bitte nur zu Deinem zuständigen JobCenter zu gehen und sie müssen Dir die Auskunft erteilen, wie angemessen die Miete in Deinem Bundesland ist, denn das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die MA dort sind aber verpflichtet, Dir Auskunft zu erteilen.


    In Berlin ist es leider so, dass das Kind erst ab einem halben Lebensjahr Anspruch auf Wohnraum hat. Da Deine Freundin und Du U25 seid, liegt es oftmals im Ermessen des Sachbearbeiters - leider. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass viele JobCenter die Beratung der Kunden ablehnt. Vllt. schreibst Du mal, in welchem Bundesland zu lebst, dass Dir jmd. von dort die entsprechenden Infos geben kann.

  • Ab dem Zeitpunkt, an dem euer Kind auf der Welt ist, bildet ihr - egal wie alt ihr seid, also auch wenn weit unter 25jährig, eine eigene BG - Bedarfsgemeinschaft, gemeinsam mit eurem Kind. Normalerweise stehen einer Person 45 qm zu und jeder weiteren, also dem Partner in dem Fall, weitere 15 qm. Euch beiden Eltern dann stehen also 60 qm zu. Es ist so, das Babys bei der Berechnung des Wohnraumes Anfangs noch nicht "berücksichtigt" werden (müssen), so dass ihr also theoretisch erst einmal eine 60 qm - Wohnung beziehen müßtet (2 Zimmer = angemessneer Wohnraum) innerhalb der zulässigen Grenzen, was die Miethöhe betrifft. Da es doch aber Quatsch wäre, wenn das Amt (und dsa wäre der Fall), euch erst einen und später einen weiteren Umzug "finanziert", solltet ihr wirklich ein gemeinsames, vor allem ruhiges, sachliches, Gespräch mit dem für euch "dann" zuständigen Sachbearbeiter führen und die Sachlage erörtern und euch eine Zusage - so oder so "schriftlich" geben lassen.


    Neben der Tatsache, dass ihr dann eine BG seid und Regelleistungen und KdU = Kosten der Untekunft erhalten werdet, habt ihr auch das Anrecht auf eine "Erstausstattung" für die Wohnung und ggf. auch auf Erstausstattung Baby. Aber bitte laßt euch alles möglichst (nett nachgefragt) auch schriftlich geben.

  • Ich komme aus dem Norden also Schleswig Holstein.


    Sollen wir denn mal einen Termin bei der Arge machen oder bei der Bundesagend bla ?


    Erstaustattung baby bekommt sie.


    achja Sie kommt aus dem kreid rendsburg eckernförde
    und ich kreis steinburg

  • Ihr solltet bei dem Amt, "zu" dem ihr ziehen wollt/werdet, zunächst einmal einen ersten Termin wahrnehmen und dann nach Rücksprache dort auch mit den Ämtern, die derzeit für euch zuständig sind. Bitte laßt euch die hoffentlich erteilte Zusicherung, wie und was ihr bewilligt bekommt von dem Amt "in dessen Zuständigkeit" ihr dann ziehen werdet, schriftlich geben.