Unterhatlspflicht nur für biologische Kinder!!!!!!!!!

  • Hallo an alle!!!! ICH BRAUCHE RAT UND HILFE


    Ich bin zum ersten mal verheiratet mit einem Mann der eine Tochter (14 Jahre) aus erster Ehe hat.
    Ich habe einen Sohn (9Jahre) mit in diese Ehe gebracht. Der Erzeuger zahlt wie fast schon üblich keinen Unterhalt und hat zu guter letzt Privatinsolvenz angemeldet. Das beste ist er hat ca. 60.000 DM bei netten Mädels gelassen da er eine nicht unerhebliche Summe von ca. 200 000 DM im Jahr 2000 bekommen hat und er diese in einem ¾ ausgegeben hat. (Erbe aus Griechenland, da dieser Grieche ist.)
    Als ich dieses erfahren hatte habe ich mich getrennt und es begann echt ein Rosenkrieg.
    Seither macht er mir und unserem Sohn das leben zur Hölle. Unser Sohn ist eigentlich sicher das er nicht zum Papa will, mir aber Zwangsgeld angedroht wird wenn ich Ihn nicht rausgebe.
    Da ich geheiratet habe fällt also der Unterhaltsvorschuß raus und mein Ehemann der nicht der leibliche Vater ist kann für meinen Sohn aus erster Beziehung laut GESETZ aufkommen. Nun ist es so das aus der zweiten Ehe (diese hat auch noch mal geheiratet) der Ex-Gattin ein weiteres Kind da ist. Laut Anwalt brauch also die Ex nicht Arbeiten weil das zweite Kind die Mutter brauch (dieses ist 3 Jahre alt). Mein Mann zahlt nach der neuen Düsseldorfer Tabelle knapp 450 € und darf uns noch mit durchbringen weil ja keiner für meinen kleinen zahlen kann oder will, ich leider nicht berufstätig bin und mein Mann im 6 Schicht System arbeitet. (bitte keine Kommentare wie „Du kannst doch auch arbeiten gehen“)
    Meine Frage: Wie kann es sein das ein Kind vom Vater (Staat) fast 630 € im Monat hat (mit Kindergeld) und das andere nicht einmal mehr Unterhaltsvorschuß bekommt. Natürlich erhalte ich Kindergeld.


    Also bitte, an alle die in irgendeiner Weise die gleiche Situation haben hätte ich Tipps nötig wie ich mich verhalten kann.

  • Dass du, weil du "neu" verheiratet bist, keinen Unterhaltsvorschuß mehr erhalten sollst, ist Quatsch. Wie lange seid ihr getrennt, wie lange hast du denn überhaupt schon mal Unterhalt für deinen 9jährigen Sohn erhalten? Unterhaltsvorschuß gbit es 6 Jahre lang und maximal bis zum "vollendeten" 12. Lebensjahr der Kinder. Rein theoretisch, da ich genaue Angaben von dir nicht habe, könnte es also sein, dass du den Unerhaltsvorschuß schon sechs Jahre lang erhalten hattest und es deswegen jetzt nicht weiterhin gezahlt werden kann - eben, weil die Obergrenze 6 Jahre Zuschuss sind.


    Das ist das Eine. Dein "Jetzt-Ehemann" muß definitiv auch "nicht" für "deinen" Sohn aus erster Ehe aufkommen. Das ist das andere, sonst würde ja (so nebenbei bemerkt) auch der von ihm für das andere, also "dein" Kind berücksichtigt werden, also sich der Unterhalt/je Kind ggf. mindern.


    Desweiteren ist es so, dass die "neuere" Gesetzgebung besagt, dass die Kindesmutter ab dem 3. Lebensjahr des Kindes wieder einer Berufstätigkeit nachgehen muß, also nicht bis zum Ende der Grundschulzeit - wie einstmals - davon "befreit" ist.

  • Danke ersteinmal für deine Antwort.
    Ich habe ca. drei Jahre lang Unterhaltsvorschuß, bis zum 8 ten Lebensjahr meines Sohnes, zu meinem Hartz IV bekommen. Da ich geheiratet habe viel automatisch der Unterhalt von Vater Staat weg.
    Wie du auffürst müßte mein jetztiger Mann nicht für meinen Sohn aufkommen IRRTUM


    Wie schon erläutert muß mein jetztiger Mann nach Düsseldorfer Tabelle für seine Tochter zahlen (was auch eigentlich OK ist) nur für mein Kind ist er auch noch indirekt zuständig, weil ich weder Unterhalt vom Erzeuger erhalte noch Vorschuß von Vater Staat.


    Falls du einen Präsidenzfall hättest mit ähnlicher Situation wäre ich Dir oder Euch echt dankbar wenn Ihr mir die Fallakte schicken könntet.


    Weil das ist echt geil: Mann heiratet, höhere Lohnstufe nach Düsseldorfer Tabelle, voller Unterhalt nach der Lohntüte Kl. 3 für das erste Kind aus dieser Ehe, Sohn der Ehefrau geht leer aus weil nicht leiblich sondern geliehenes Kind, Erzeuger des Sohnes Insolvenz (das recht aber besitzten seine Besuchswochenenden mit dem Jungen zu verbringen, ob er will oder nicht), Beistandschaft schüttelt mit dem Kopf und meint: Tja, Sie haben sich den Erzeuger ausgesucht, er hat nix und ist damit raus aus der Nummer.


    An alle Väter dieser Welt: setzt Kinder in dieses Elend, ordentlich viele, macht nen haufen schulden, geht zum Amt und zur Caritas die euch dann helfen nichts, aber auch gar nichts mehr zahlen zu brauchen.


    Aber sicherlich haben wir alle Verständnis für unsere Vormünder die uns diese Gesetze auf den Buckel gebunden haben.


    Ganz ehrlich, BEEEEEEEEESCH............................ DEUTSCHLAND!!!!!!!!!


    danke Liafre

  • Also ich habe jetzt noch mal den "Wortlaut" des Gesetzes "Unterhaltsvorschuß" gelesen. Der ist insgesamt nicht detailliert, sondern etwas "schwammig" formuliert und sagt, dass Unterhaltsvorschuß "allein lebende oder "dauernd getrennt lebende" Elternteile für ihr Kind erhalten. Also könnte man jetzt noch überlegen, was genau damit gemeint ist, aber auch (leider) mutmaßen, dass dir der Vorschuß wirklich nciht mehr zusteht, da du nicht mehr alleine lebst (partnermäßig). Aber das ist ja auch nicht "der" Knackpunkt. Es geht ja hier nicht um 2 o. 3 Jahre, die du Hilfe für deinen Sohn bräuchtest, sondern insgesamt.


    In der Beziehung dann muß ich dich entäuschen. Habe meine beiden Kinder größtenteils auch alleine aufgezogen bzw. ohne Unterstützung von "Außen". Kann dir nur einges sagen: Bitte mach den Umgang des Vaters mit deinem Kind nicht vom Geld abhängig oder erpresse damit. Das hat dein Kind nicht verdient, und das andere Wesen sollte dir egal sein. Jetzt im Nachhinein kann ich nur sagen (auch wenn man es "den" Moment nicht glaubt): Die Zeit geht einfach nur viel zu schnell vorbei. Ehe du dich versiehst, ist dein kleiner Junge weg und dann überlegst du, ob an der einen oder anderen Stelle nicht etwas hätte anders laufen können - sollen.


    Ich habe mich immer nahezu selbst aufgegeben in diesem ganzen Wirrwar und bin heute wirklich froh darüber, alles "Persönliche" stets in den Hintergrund gestellt zu haben, auch wenn es mitunter finanziell nicht einfach war. Wie gesagt(geschrieben). Es bleibt immer noch die Tatsache, dass die Mutter des Kindes deines jetzigen Partners nicht länger mehr, ohne sich einen Job zu suchen, nur so einfach zu Hause bleiben kann auf seine Kosten.


    Alles Gute. Lirafe


  • eine wunderbarere eingabe, ganz ernst lirafe !!! gruß ... dirk

  • Danke noch mal für deine mühe das du Dir die Zeit genommen hast mir zu helfen. Es sieht vielleicht so aus das ich mich weigere den kurzen zum Vater zu lassen. Nein, nur ich finde wenn ich als Mutter gezwungen werde meinen Kurzen weinend zum Vater geben zu müssen, er super da steht und nur meint: Heul nicht, dann kann ich nicht darüber hinwegsehen. (Was wirklich 2 bis 3 mal vorgekommen ist) Natürlich kann er bald selbst entscheiden ob er hin will oder nicht (mit 14) aber das sind halt noch einige Jahre. Ich denke mir immer die Zeit arbeitet für einen. Aber wie du schon schreibst, irgendwann ist diese Zeit vorbei und bis dahin Zähne zusammenbeißen. Aber eigentlich war die Frage ja ne ganz andere. Also wie gesagt Danke für deine Mühe.
    Gruß Gugi

  • Ja - manchmal ergeben sich so nebenbei aus Infos einer Fragestellung noch andere Hinweise. Wenn dein Kleiner natürlich absolug nicht zum Vater möchte, würde ich - aber das wirst du ja sicherlich tun - dringend ergründen, woran das liegt. Leiden darf das Kind natürlich nicht - das wäre der "andere" Fall -, und dann bekämst du in dem Fall auch Unterstützung (vom Jugendamt). Die sind da sehr "sensibel".