Antrag stellen - Mann oder Ehefrau

  • Hallo,
    so nun wird uns auch treffen.
    Kurze Vorstellung, bin 40 Jahre alt, verheiratet und habe 2 Kinder ( 13 und 16 )
    Vor meiner Arbeitslosigkeit habe ich 12 Jahre in der Indrustrie gearbeitet und wegen der schlechen Auftragslage wurden einige gekündigt, natürlich geht es der Firma seit Oktober wieder super, seit dem sind dort Überstunden angesagt, leider stellen sie keine Leute mehr ein, warum auch, geht ja auch so !!!!


    Aber das ist nicht meine Frage. Ärgert mich nur gewaltig.


    Folgenes:


    Meine Frau bekommt eine kleine Rente ( Unfall ) von 300€ und geht Stundenweise arbeiten ( ca. 250 - 350 € ). Dazu kommt ja noch das Kindergeld.


    Wenn ich Alg2 beantrage, wird ja alles außer die 100€ angerechnet.
    Nun meine Frage, es gibt ja das Aufstockergeld, ab wann man es bekommt, weis ich nicht, habe darüber noch nicht wirklich was gefunden.


    Wenn meine Frau das nun beantragt ( Alg2 ) zu ihren Einkommen, also ja dann Aufstockergeld. Würde da das selbe rauskommen, als wenn ich das beantrage?
    Oder gibt es da irgendwelche kleine Vorteile ? Wenn sie die Antragsstellerin ist.


    Gruß
    Evil

  • Im Grunde kommt das selbe raus..also kein Unterschied, denn es stehen ja die selben Personen im Bescheid.
    Versucht doch mal einen meiner Rechner aus der Signatur, dann habt Ihr Beträge, die in etwa stimmen. Und du kannst es mal mit Ihr oder mit Dir als Haushaltsvorstand rechnen.

  • ich weis jetz nich genau, bei wem das zutrifft, oder was Vorraussetzung ist..aber es gibt da noch einen Zuschlag für "ex"ALG I Bezieher..


    Nachlesen Zuschlag nach ALG I Bezug

  • Hallo Evil,


    ich möchte Dich bitten, sofort deinen antrag bei der ARGE zu stellen, um keinen nachteil zu erleiden. die leistung wird euch zu dem tag bewilligt, in dem ihr den antrag stellt, dass heisst wenn du heute nicht beantragst, dann bekommst du auch für heute kein geld mehr.
    ob du oder deine frau ist egal. geht beide hin, denn darauf bestehen viele argen. ihr bekommt dann euren antrag und einen termin bei der integration, ein gespräch, dass eure not und bereitschaft zur abhilfe erkennen lassen soll.
    bitte nicht energisch werden, sondern ruhig und offen argumentieren, die beissen euch nicht.
    deine frau soll wenn möglich weiter arbeiten, denn das wird belohnt.
    100 Euro grundfreibetrag, 30 Euro versicherungspauschale und fahrtkostenberücksichtigung sind dann schon mal was. jeder euro zählt.
    eure rechung sieht dann so aus: ALG I plus Kindergeld plus rente plus einkommen Frau minus 100 minus 30 minus pauschale fahrtkosten. was da raus kommt ist das anrechenbare einkommen.
    dein anspruch errechnet sich aus regelsatz, sonderbedarf und wohnkosten. ich hab jetzt die sätze nicht im kopf. wis nur dass erwerbsfähige erwachsene 323 Euro und kinder bis zum 14. lebensjahr 215 euro bekommen. die miete entsprechend.


    Rechenbeispiel:


    Familie, 3 kinder bis 14 Jahre, warmiete 530 euro zu 100 qm wohnfläche, 75 euro heizkosten, 75 euro kalte nebenkosten, 380 euro kaltmiete


    Regelsatz erwachsener erwebsfähig: 323 euro
    ehefrau oder ehemann erwebsfähig: 323 euro
    3 kinder bis 14. lebensjahr: 645 euro - 215 je kind
    angemessene wohnkosten: 500 euro
    gesamtbedarf: 1791 euro


    Einkommensberechnung: 750 euro alg I
    + 300 euro rente
    + 350 euro einkommen
    - 100 euro freibetrag
    - 30 euro versicherungspauschale
    - 35 euro fahrtkostenpauschale
    + 558 euro kindergeld
    anrechenbares einkommen: 1793 euro


    hier bestünde kein anspruch nach ALG II und es könnte wohngeld beantrag werden!!!


    MfG Bob

  • ja es gibt einen zuschuss für ehemalige ALG I - empfänder nach § 24 SGB II.
    160 euro monatlich ( verheiratet 320 euro ) bis zu 12 monate. nach 12 monate ist eine reduzierung zu 50 % zu erwarten.
    meine berechnung von eben stimmte nicht ganz. es ist in diesem fall aber immer noch Wohngeld vorrangig.


    MfG Bob

  • Bob Parker
    in deiner Auflistung für "minus" fehlt "glaube ich" wohl auch die Anrechnung von ALG I auf ALG II, denn es ist auch Einkommen, was vom ALG II abgezogen wird..


    evil
    auch ich rate Dir, JETZT schonmal einen Antrag zu stellen, du hast ja nix zu verlieren, im Gegenteil, wenn ALG II nicht in Frage kommt, hast du ab dem Tag der Antragstellung auch Anrecht auf Wohngeld, soweit mir bekannt ist..


    Ich denke mal, wenn evil nun die Berechnung für nach seinem ALG I Bezug benutzt, könnte er den Zuschuß mit einbeziehen..dann hat man in etwa seinen Betrag.. Ich habe ja auch einen Wohngeldrechner mit bei, dann kann er ja mal eine Beispielberechnung für sich durchführen.

  • Hallo Evil,


    ich habe gerade mit dem Bundesarbeitsministerium telefoniert und erfahre, dass man diesen Ex- ALG I- Bezieher nur bekommt, wenn dein ALG I-Satz höher war, als deine ALG II- Leistung. Sollte Dein ALG II- Satz höher sein, dann so vergiss es.
    Ich habe den ALG I- Satz mit berechnet. Der Hartz-IV- Rechner stimmt fast. Es ist auch zu berücksichtigen, dass die Fallmanager nach eigenem Ermessen handeln und eine punktgenaue Berechnung mittels Onlinerechner nicht möglich ist.


    MFG Bob.
    Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.

  • Danke erstmal für die vielen Antworten.


    Laut Rechner würden wir ca. 1700€ bekommen, also die Sätze, Haus und Nebenkosten.
    Alg1 bekomme ich 1320€, wobei die Arge sagt, das verdienen noch nicht mal andere, gute Einstellung von denen ;-)


    Antag sollte ich laut FallmanagerAnfang März beantragen, das langt hat sie gesagt.


    Was mir etwas Bauchschmerzen macht, ist die Lohnsteuerrückzahlung. habe dies am 10.01 abgegeben und hoffe das sie noch diesen Monat kommt, weil das sind gute 3000€ die ich bekommen ( Abfindung ).


    Wenn ich nun Alg2 beantrage, sagen wir am 26.02 und ich würde am 10.03 das Geld bekommen, würde das angerechnet?
    Obwohl ich ja erst zum 01.04. in Alg2 wechsel, wollte eigendlich so lange warten wie es geht, damit das Geld schon vom Konto ist.


    sorry, für die Fragen, aber wer nicht Fragt bleibt dumm ;-)


    achso, meine Frau arbeitet natürlich weiter, zwar ein paar Stunden weniger, nicht das zuviel abgezogen wird.........


    Gruß
    Evil