hilfe wg darlehen

  • hallo erstmal,


    ich hab da ein kleines großes problem.


    ich hab seit dem 18.02.2010 wieder arbeit! allerdings über zeitarbeit


    mein gehalt kommt immer zum 20. des folgemonats. was heisst, der paar tage vom februar bekomm ich zum 20.03.2010 und mein märzgehalt (also das erste volle gehalt) kommt dann zum 20.04.2010.


    erstmal muss ich kurz loswerden, dass ich es eine riiiiießen frechheit finde, dass man erstmal schulden machen muss, um aus hartz iv rauszukommen, weil man muss ja miete, strom, nahrung etc. bezahlen *schimpf* das ist echt mal sehr dumm geregelt! können die hartz iv nicht genauso wie alg I im nachhinein auszahlen?! *nochmal schimpf*


    und für diese ungerechtigkeit, kann man ja eine art übergangshilfe beim jobcenter beantragen, natürlich als darlehen. jetzt hab ich aber schon eine andere rückzahlung an das jobcenter am laufen und gerade im netz gelesen, dass das amt kein darlehen gewährt wenn bereits eine andere tilgung läuft !!!!


    stimmt das? das wäre gar nicht gut, denn dann könnt ich weder miete, noch strom, noch telefon, noch fahrtkosten (zum neuen job), noch nahrung usw usw bezahlen. ergo, müsst mein neuer chef mich wieder rausschmeisen, weil ich komm ja nicht zur arbeit ohne geld und somit muss ich wieder hartz iv beantragen.


    ist der kreislauf wirklich so unlogisch oder gibts noch ne möglichkeit von der ich noch nichts weiß?


    achja, ziehmlich dringend ist es auch noch. der monat steht kurz vorm ende, beim amt bin ich abgemeldet. was nun?


    bin für jede hilfe unendlich dankbar


    vielen dank schonmal
    die franzi
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  • Vieles ist - wie du es nennst - unlogisch "geregelt", daran läßt sich auf die Schnelle nichs ändern. Doch bevor du, wie du sagst, mangels Geld nicht zur Arbeit gehst (ich vermute mal, dass du meinst "gehen kannst mangels Fahrgeld"), sprich doch deinen Chef darauf an, der sicherlich weiß, dass du zuvor im H IV-Bezug warst und bitte ihn, dir einen klitzekleinen Teil vorzustrecken, weil du sonst keine andere Möglichkeit hast. Hast du sonst niemanden, der dir - zumindest das - Fahrgeld "vorstrecken" könnte? Wenn du einfach der Arbeit "fernbleiben" würdest, weil du kein Fahrgeld hast, ist das dem Chef gegenüber "noch" viel peinlicher und zieht auch Konsequenzen (Sperrung - monatelang) nach sich und wiederholt sich im Verlaufe der Zeit unausweichlich wieder und wieder.

  • leider nicht.


    bin ja über zeitarbeit angestellt und die haben genau drauf hingewiesen dass keine vorauszahlung vor der ersten abrechnung erfolgt.


    ausserdem ist es ja mit den fahrkosten nicht getan. miete, strom & nahrung sind ja auch nicht zu verachten.

  • Dann bleibt ja absolut keine andere Möglichkeit, als direkt zur Arge zu gehen und weiteres Darlehen zu beantragen. Dass ein zweites Darlehen nicht geht, habe ich bisher noch nicht gehört oder gelesen. Eine andere Möglichkeit scheint dir anscheinend nicht zu bleiben. Ansonsten ist ja auch (also, wenn du nicht mehr zur Arbeit gehst), definitiv "Ende".

  • gab es denn nicht die Möglichkeit ein Einstiegsgeld oder Fahrtkosten zu beantragen, bevor du anfingst zu Arbeiten?..
    das mit dem Darlehen find ich eine seltsame Aussage..denn ich habe auch mehrere Darlehen laufen, weil es einfach nicht anders ging..ich würde auch den Weg zur Arge vorschlagen..